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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Fixstern

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 11. Januar 2006, 12:52

Gibt es denn keinen besonderen Kündigungsschutz für Alleinerziehende??

Hallo,
ich bin 37 Jahre alt und Mutter eines 9-jährigen Sohnes. Seit 16 Monaten leben wir von meinem Exmann getrennt und die Scheidung läuft.
Ich hatte mein Leben im Griff, bis es mich gestern voll aus den Socken gehauen hat. In der Firma, in der ich teilzeit arbeite, stehen Kündigungen an. Es wird umstrukturiert usw. Jetzt habe ich "unter der Hand" vorab erfahren, dass es meine Stelle nach der Umstrukturierung gar nicht mehr gibt, ich also entlassen werden soll... Geht denn das so einfach, wo es so viele gibt, die jünger, Single und bei den Eltern wohnend sind? Oder erst ein paar Jahre dabei sind??? Ich bin seit 1992 in dieser Firma beschäftigt und bin echt sprachlos, wie mit einem umgegangen wird.
Nun weiss ich nicht, was ich machen soll. Es kann doch nicht angehen, mich auf die Strasse zu setzen, wobei Auszubildende übernommen werden oder Ganztagsstellen frei sind? Müssten die mir nicht eine anbieten, wenn schon keine Teilzeitstelle frei ist??

Ich weiss einfach nicht mehr weiter. Bin echt verzweifelt. Ist ja schwer genug, eine Stelle zu finden. Wovon soll ich leben?? Mit Müh und Not habe ich ein wenig für die Zukunft meines Sohnes zusammen gespart. Soll das alles draufgehen?? Und die anderen kratzen sich den dicken Bauch und lassen es sich gutgehen! Ich glaube kaum, dass ich mit meinem kleinen Gehalt die Firma rette, wenn ich entlassen worden bin...

Habt Ihr ein paar Tipps, was ich machen kann?

Würde mich freuen, wenn sich jemand melden würde.

Liebe Grüße
Fixstern :-? [addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 11. Januar 2006, 13:44

RE: Gibt es denn keinen besonderen Kündigungsschutz für Alleinerziehende??

Hallo Fixstern,

also das ist nicht erfreulich was Du da sagst; suche doch erstmal das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Denn wenn deine Stelle auch wegfallen sollte , kann es ja sein das Er dir einen anderen Arbeitsplatz geben will.
Einen Besonderen Kündigungsschutz gibt es Für Alleinerziehende leider nicht, nur für Schwangere.
Du solltest auch wissen das Du wenn Du schon von dem weist am besten zu Arbeitsamt gehen solltest und schon mal da alle Anträge dir besorgen und vorsorglich Arbeitssuchen melden. Sage den wie es bei euch aussieht in der Firma, so hast Du dann schon mal alles zusammen wenn es Dich wirklich treffen sollte.

Für dieses Muß der Arbeitgeber dir auch Freigeben, aber wie gesagt spreche erst mal mit deinem Chef.

[addsig]

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

3

Mittwoch, 11. Januar 2006, 14:01

RE: Gibt es denn keinen besonderen Kündigungsschutz für Alleinerziehende??

Hallo Fixstern,

einen direkten Kündigungsschutz gibt es nicht für Alleinerziehende, aber ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes und mehrere Urteile von Landesarbeitsgerichten zur Sozialauswahl bei Kündigungen.

Sozialauswahl: Kinder, Rentennähe und Doppelverdienst müssen jetzt stärker berücksichtigt werden

Wenn Sie Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen wollen (z. B. weil Arbeitsplätze durch Umstrukturierung wegfallen), müssen Sie unter allen vergleichbaren Mitarbeitern eine Sozialauswahl treffen. Dabei sind die Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz). In Bezug auf die Gewichtung dieser 4 Kriterien konnten Sie sich bisher auf ein zuletzt 1994 vom Bundesarbeitsgericht bestätigtes Punkteschema stützen. Wie eine Reihe aktueller Urteile zeigt, genügt das nun aber offenbar nicht mehr.

Das bislang akzeptierte Punkteschema
Nach dem bisher häufig empfohlenen Punkteschema gab es

*
* je 1 Punkt pro Lebensjahr und Jahr der Beschäftigung bis zum vollendeten 55. Lebensjahr,
* 8 Punkte für den unterhaltsberechtigten Ehepartner,
* 4 Punkte je unterhaltsberechtigtes Kind,
* 5 Punkte für Schwerbehinderung bis 50 %,
bei Schwerbehinderung über 50 % für 10 Prozentpunkte mehr je 1 Punkt zusätzlich.


1 Kind zählt mehr als 2 Beschäftigungsjahre
Nach obigem Schema zählt 1 Kind so viel wie 2 Beschäftigungsjahre (weil es auch für das Lebensalter in dieser Zeit zusätzliche Punkte gibt). Das ist nach heutiger Rechtsauffassung aber wohl nicht mehr angemessen. Angesichts der katastrophalen Folgen sinkender Geburtenraten müssten Kinder stärker gewichtet werden (Arbeitsgericht Ludwigshafen, 8.2.2005, 8 Ca 2824/04) . Die gegen die Entscheidung eingelegte Revision wurde zurückgewiesen (Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, 6.7.2005, 6 [9] Sa 265/05) .

Rentennähe mindert Schutzbedürftigkeit
Im verhandelten Fall erfolgte die Sozialauswahl zwischen

*
* einem 62- Jährigen, verheiratet, kinderlos, 34 Jahre Betriebszugehörigkeit,
* einem 55- Jährigen, verheiratet, kinderlos, 27 Jahre Betriebszugehörigkeit und
einem 52- Jährigen, verheiratet, 1 Kind, 21 Jahre Betriebszugehörigkeit.


Nach obigem Schema kämen die beiden Älteren auf 90 Punkte, der Jüngere auf 85 Punkte. Dennoch wurde dem 62- Jährigen gekündigt, weil er die Zeit bis zur Rente mit Arbeitslosengeld überbrücken konnte. Das wurde vom Gericht akzeptiert, weil auch die beiden Kollegen wegen ihres Alters große Probleme hätten, eine neue Stelle zu finden (LAG Niedersachsen, 23.5.2005, 5 Sa 198/05) .

Doppelverdiener sind weniger schutzwürdig
Es genügt nicht zu unterscheiden, ob der Mitarbeiter verheiratet ist oder nicht. Positiv für den Mitarbeiter schlägt vielmehr nur ein unterhaltsberechtigter Ehepartner zu Buche. Hiernach müssen Sie sich gegebenenfalls bei den Mitarbeitern erkundigen (LAG Düsseldorf, 4.11.2004, 11 Sa 957/04) . Im verhandelten Fall war einer 43 Jahre alten Mitarbeiterin, 1 Kind, alleinerziehend (kein Unterhalt vom Vater) mit 13 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt worden. Das Gericht hielt jedoch die 51- jährige Kollegin mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit für weniger schutzwürdig, weil ihr Ehemann ungefähr so viel verdiente wie sie selbst. Also musste ihr gekündigt werden.

Fazit : Unterhaltsberechtigte Kinder sollten Sie ab sofort stärker bei der Sozialauswahl
berücksichtigen, d. h. im Punkteschema etwa 8 Punkte wie für den Ehepartner. Aspekte wie Rentennähe und Doppelverdienst berücksichtigen Sie zumindest als ergänzende Kriterien, wenn Mitarbeiter nach dem Punkteschema ähnlich viele Punkte bekommen. Ein Punktabzug für Doppelverdiener ist jedoch unzulässig (BAG, 5.12.2002, 2 AZR 549/01).

Eine große Hilfe wird Dir das aber wohl kaum sein, ich drücke Dir die Daumen

Frank [addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 11. Januar 2006, 14:02

RE: Gibt es denn keinen besonderen Kündigungsschutz für Alleinerziehende??

Hallo Fixstern,

nein leider gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz für Alleinerziehende aber vielleicht würde es helfen, wenn Du Dich an den Betriebsrat wendest. Außerdem müssen Entlassungen in größeren Firmen dem Sozialplan entsprechen. Am besten Du sprichst mit dem Betriebsrat und bewirbst Dich ggf. intern auch eine andere Stelle.

Ganz liebe Grüße

Christine

Fixstern

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 12. Januar 2006, 12:35

RE: Gibt es denn keinen besonderen Kündigungsschutz für Alleinerziehende??

Hallo,

danke für Eure Beiträge und Tipps!! Ich habe mit dem Betriebsrat gesprochen und es stehen Betriebsratswahlen an. Dort habe ich mich als Wahlhelfer registrieren lassen und habe somit nochmal 6 Monate Kündigungsschutz rausgeschlagen. Somit halte ich mir ein wenig den Rücken frei, um mich zu sammeln und neue Wege zu gehen... Mal sehen, was das Leben noch so bringt...

Liebe Grüße
Fixstern[addsig]

igelfrau

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: oberhausen

Beruf: kirchl. Angestellte

6

Donnerstag, 12. Januar 2006, 13:53

RE: Gibt es denn keinen besonderen Kündigungsschutz für Alleinerziehende??

hallo fixstern,
hallo frank,

@frank - stimmt soweit alles, was du dort aufgeführt hast. allerdings die erste vorraussetzung ist, dass die stellen, die dann im rahmen der sozialauswahl verglichen werden eben auch absolut vergleichbar sind. eine stelle einer chefsekretärin kann nicht mit der einer schreibkraft verglichen werden.

also - arbeitsinhalte und anstellungsverträge müssen dem selben inhalt ensprechen.

gruß

ute[addsig]

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