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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 27. Dezember 2005, 18:13

weihnachtsbeihi.lfe möglicherweise doch einklagbar?????

weihnachtsbeihilfe
folgendes ist fakt............ weihnachtsbeihilfe müßte es eigentlich nach der rechtsprechung von 1984 vor dem BVerwG vom 12.4.1984 weiterhin geben.... insofern sehe ich eigenltich etwas einklagbares!!!!!

oder ist hier jemanden bekannt das diese urteil ausser gefecht gesetzt wurde?????

ich kopiere hier mal den link!!!!!


http://www.liga-bw.de/neu/liga_wohlfahrtspflege/download/051207-Streichung_der_Weihnachtsbeihilfe.pdf


hat sich da unsere regierung demnach über ein gesetz willkürlich gesetzt?????



gruß manu

;-)

trinity2673

unregistriert

2

Dienstag, 27. Dezember 2005, 23:15

RE: weihnachtsbeihi.lfe möglicherweise doch einklagbar?????

Hallo Manu,

also ich weiß auch nicht. Ich glaube die machen es, wie es ihnen in den Kramm passt. Ich habe auf jeden Fall Widerspruch gegen meinen Ablehnungsbescheid eingereicht und alles meinem Rechtsanwalt übergeben. Wenn ich was "Neues" weiß poste ich.

Verschneite Grüße sendet

Anne

[addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

3

Mittwoch, 28. Dezember 2005, 14:14

RE: weihnachtsbeihi.lfe möglicherweise doch einklagbar?????

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=345835
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=346173<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: tinka, 28.12.2005, 02:19 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 23. Januar 2006, 17:14

RE: weihnachtsbeihi.lfe möglicherweise doch einklagbar?????

Hallo,

ich habe heute den ablehnungsbescheid von meinem Antrag auf Weihnachtsbeihilfe bekommenmit dem Vermerk,das ich Einspruch einlegen kann.
Wie formoliere ich den Einspruch denn richtig bevor die mich da wieder abbügeln?

Birgit

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