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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 24. Januar 2006, 12:04

GEZ mal wieder ;)

Hallo!

Ich hab jetzt meinen ALG II Bescheid bekommen und jetzt stell ich mir die Frage ob ich mich von den Gebühren freistellen lassen soll. Im Januar hat ja die GEZ den vollen betrag von mir abgebucht. Wie ist das, wenn ich jetzt den Freistellungsantrag denen zuschicke: überweisen die mir dann den Zuviel-Betrag zurück oder wird das dann später wieder verrechnet? Falls sie es mir zurückzahlen, wird das dann als Einkommen beim ALG II berechnet und mir das dann auf s ALG II aufgerechnet? In dem Falle würd ich ja dann eher minus machen..
Ich hoffe ja, daß ich spät. September eine arbeit finde, so daß ich dann eh wieder GEZ zahlen muß. Aber Geld herschenken muß man ja auch nicht ;)

LG Doro, die nach 2 Monaten Antragsbearbeitung zwar den Bescheid hat, aber immer noch kein geld ;)

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Dienstag, 24. Januar 2006, 13:05

RE: GEZ mal wieder ;)

Hallo Doro,

mit Rückzahlung der Gebühren wirst Du keinen Erfolg haben, allerdings kannst Du natürlich den Bankeinzug zurückgehen lassen. Die Gebührenschuld bleibt jedoch dadurch bestehen. Du kannst aber mit Deinem ALG II Bescheid bei der Telekom den sogenannten Sozialtarif beantragen. Wenn Du diesen erhältst, dann kannst Du Dich mit dem gleichen Bescheid von den GEZ Gebühren befreien lassen.

Grüße

Frank
[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 24. Januar 2006, 13:58

RE: GEZ mal wieder ;)

Hallo Frank,

aber ich zahle doch GEZ im Voraus, das heißt, mir würde das zuviel gezahlte Geld aber doch zustehen?!? Kann ja nicht sein, daß, wenn ich freigestellt werde, ich trotzdem das Geld , das ich für die kommenden 12 Monate gezahlt habe, nicht wieder zurückbekomme?!?

LG Doro

trinity2673

unregistriert

4

Dienstag, 24. Januar 2006, 15:05

RE: GEZ mal wieder ;)

Hallo Doro,

sofort von der ARGE eine Zweitschrift des Bescheides anfordern. Diesen zusammen mit dem GEZ-Befreiungsantrag (kann man im Internet ausdrucken www.gez.de) an die GEZ schicken.
Berfeit wird ab dem Vollgemonat nach Antragsabgabe. Heißt, wenn du noch im Januar beantragst, kannst du ab Februar befreit werden.
Achtung, es wird nicht befreit, wenn du Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld erhälst.
Natürlich muss die GEZ das Geld für Feb-Dez zurückzahlen.
Bzw. Laß die Abbuchung stornieren, schick alles zur GEZ und schreib gleich dazu, sie sollen nur den Januar nochmal abbuchen, weil du sonst ohne Geld da stehst.
Wenn du die Befreiung durch die GEZ hast (Bescheid), kannst du eine Kopie zur Telekom schicken, dann bekomst du den Sozialtarif.
Es werden dir jeden Monat 6,94 Euro der Gesprächsgebühren erlassen.
Achtung, es erfolgt keine Verrechnung mit der Grundgebühr!

Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

Liebe Grüße sendet Anne
[[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 24. Januar 2006, 16:43

RE: GEZ mal wieder ;)

Hallo Anne,

danke dir! Wird dann die Stornierung bzw. Gutschrift dann noch mit dem Alg II verrechnet?!?

trinity2673

unregistriert

6

Dienstag, 24. Januar 2006, 16:58

RE: GEZ mal wieder ;)

Hallo Doro,

das ist eine etwas schwierigere Frage...

Also...wenn das Geld einfach von deinem Konto abgebucht wurde, d.h. du hast die GEZ-Gebühren aus deinem Regelsatz für Jan. bezahlt, dann kann es nicht verrechnet werden.
Deshalb würde ich auch die Abbuchung stornieren, denn aus dem Regelsatz kann und muss das niemand bezahlen, deshalb läßt man sich ja befreien.

Wenn allerdings nach der Befreiung die GEZ das Geld zurück zahlt, wird es sicher Zufluss-Prinzip sein und mit ALG II verrechnet werden.
Zumindest wird es die ARGE so sehen.


Liebe Grüsse Anne
[addsig]

trinity2673

unregistriert

7

Dienstag, 24. Januar 2006, 17:08

RE: GEZ mal wieder ;)

Da fällt mir gerade was ein...

ich würde es so machen...

den Bankeinzug stornieren und eine Überweisung an die GEZ über 17,03 Euro Verwendungszweck Teilnehmernummer Gebühr für Jan.06, weil du für diesen Monat nicht mehr befreit werden kannst.

Gleichzeitig Antrag stellen, Brief dazu mit dem Inhalt Stonierung des Jahresbeitrages und Überweiung des Betrages für Jan. 06. Kopie Kontoauszug dazu.

Liebe Grüße sendet Anne


[addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 24. Januar 2006, 17:48

RE: GEZ mal wieder ;)

oh ja, das ist die Idee, danke Dir!!

LG Doro

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