![]() |
||
| Alleinerziehend.net e.V. - Das Netzwerk für alleinerziehende Väter und Mütter | ||
|
Familiengericht
Entgegen der Darstellung in mancher Fernsehsendung entscheidet immer ein Einzelrichter (oder eine Einzelrichterin), ohne dass Laienrichter (Schöffen) beteiligt wären. Mit Ausnahme von Unterhaltsstreitigkeiten und Verfahren über den Zugewinnausgleich sind alle Verhandlungen nicht öffentlich. Nur für die Verkündung eines Urteils muss die Öffentlichkeit zugelassen werden.
Gegen Entscheidungen des Familiengerichts kann man sich über das
zuständige Oberlandesgericht wehren. Das Landgericht ist in diesen
Fällen nicht zuständig.
Für Verfahren vor dem Familiengericht kann unter bestimmten Voraussetzungen
Prozesskostenbeihilfe beantragt werden.
|
Infos für Alleinerziehende - email: alleinerziehend@ldk-online.de - Impressum |
Unsere Nachrichten und Foren auf Ihrer Website. So einfach gehts (RSS News RSS Forum)
In Zusammenarbeit mit: www.lilienkelch.de -www.mondregen.de - www.alleinerziehend.net Umsetzung: Grafik Team - interaktive Ideen Teile der Website: www.bindmann.de - www.alleinerziehend-freizeit.de
|