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von pimboli

Frank

Projektinitiator

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1

Dienstag, 9. Februar 2010, 10:14

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen - Hartz IV Sätze zu gering

Das Bundesverfassungsgericht hielt übrigens auch die Hartz IV Sätze für nicht verfassungskonform. Dennoch ein salomonisches Urteil, denn dem Gesetzgeber wird eine Frist gegeben um nachzubessern. Rückwirkende Ansprüche bestehen also nicht.

LG Frank

Annemie

Schüler

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2

Dienstag, 9. Februar 2010, 10:33

Wenn ich das alles richtig verstanden habe,sind aber Sonderleistungen (Einmalleistungen)ab sofort einforderbar?(Z.B. Möbel o.ä.)
Ich muß das erst einmal sacken lassen und nochmal nachlesen. :rolleyes:
Grüße

Annemie

Mycket ska man höra,innan öronen faller av

(Man muß viel hören,eher einem die Ohren abfallen-schwed. Weisheit)

bsmaster

Senior Mitglied

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3

Dienstag, 9. Februar 2010, 11:31

Hmmm, wahrscheinlich hat das auch irgendwann Auswirkungen uns "ausgebeutete" Unterhaltszahler?!

Grüße_Thomas ?(

Frank

Projektinitiator

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Beruf: Medizinpädagoge

4

Dienstag, 9. Februar 2010, 11:46

Hartz IV für Kinder ist nicht verfassungskonform

Ohne jetzt auf die vorherigen Postings ein zu gehen, hier mal eine erste Stellungnahme der UNICEF Deutschland auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV Sätze für Kinder...

Zitat

Wohlbefinden der Kinder muss Maßstab sein / Urteil ist richtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut Als wichtigen Schritt für eine kindergerechte Gesellschaft begrüßt UNICEF das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen für Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind. "Das Urteil weist den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf gegen Kinderarmut", sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland. "Der Armutsdruck ist vor allem für Kinder von Alleinerziehenden dramatisch. Sie brauchen bedarfsgerechte Unterstützung. Höhere Regelsätze allein reichen jedoch nicht aus.

pimboli

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5

Dienstag, 9. Februar 2010, 12:55

Zitat

Die Karlsruher Richter halten die derzeitigen Berechnungen für nicht transparent genug. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.


...ich finds gar nicht so aussagekräftig und bahnbrechend... deutlich wäre eine sofortige Aufforderung zur Änderung gewesen, aber so...Hinhaltetaktik, um sich Gedanken zur Umlegung der Kosten zu machen...wobei ich eh der Meinung bin, der Staat kann es sich eh nicht erlauben, die Sätze deutlich zu erhöhen...dies wäre ein Affront gegen Berufstätige...

Zitat

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.


...was besondere Bedarfe sind versuch ich auch grad mal herauszubekommen, das wird im Endeffekt auf den SB hinauslaufen und in unendlichen Klagen enden...

lg
Waltraud ;)
"Die menschliche Dummheit ist international... :rolleyes: "
Kurt Tucholsky

Frank

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6

Mittwoch, 10. Februar 2010, 08:21

Das Hartz IV Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Hallo,

hier ist der Link zur Original Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Hartz IV nicht verfassungsgemäss - Das Urteil

LG Frank

pimboli

Administrator

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7

Mittwoch, 10. Februar 2010, 08:51

...Karlsruhe sagt nirgendwo deutlich, dass die Sätze zu gering sind, sondern weist auf die mangelnde Transparenz hin...nachgebessert wurde schon regelmäßig seit Einführung 2005...

....ich hab mich heut morgen mal erkundigt was "besondere Bedarfe" sind...diese Regelung wird generell auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen in diesem Jahr...regelmäßige Zahlungen, wie etwa ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse, könnte ab sofort als besonderer Bedarf geltend gemacht werden, wenn dieser durch bisherige Zahlungen nicht gedeckt ist ...
...Musikunterricht und der Sportverein müssen bezahlt werden können...Zuzahlung zur Nachhilfe wird wohl auch in Betracht kommen...
..auch bei Härtefällen - Krankheit soll es ab sofort auch wieder Zusatzleistungen in Notlagen geben

...aber, wie gesagt, es ist im Einzelfall zu prüfen, was der Betroffene braucht - etwa ein krankes Kind...

...und da neige ich dazu mich unserem Bundesinnenminister Thomas de Maizière anzuschließen -

Zitat

Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung


lg
Waltraud ;)
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