Hallo jessie,
zuerst mal Willkommen hier bei uns. Leider hast Du wenig ĂŒber Deine Lebenssituation geschrieben. Deshalb hier nur eine grobe Ăbersicht. Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht verheiratet bist. ZunĂ€chst einmal solltest Du die Vaterschaft anerkennen lassen. Das hat etwas mit spĂ€teren UnterhaltsansprĂŒchen zu tun. Du kannst dazu schon vor der Geburt des Kindes eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Das Jugendamt unterstĂŒtzt Dich dann bei der Anerkennung der Vaterschaft und bei Unterhaltsforderungen fĂŒr das Kind.
Der Vater ist dem Kind gegenĂŒber unterhaltspflichtig. Die Höhe des Kindesunterhalts wird durch die
DĂŒsseldorfer Tabelle geregelt. Ist der Vater nicht leistungsfĂ€hig (kann nicht zahlen), so muss er sich in jedem Fall bemĂŒhen fĂŒr den Unterhalt auf zu kommen (Bewerbungen schreiben, Nebenjobs annehmen, usw.). Du kannst in solchen FĂ€llen zunĂ€chst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen, das geht fĂŒr maximal 6 Jahre und Du erhĂ€ltst wenigstens regelmĂ€ssig Geld.
Aber auch Du hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt, mindestens mal bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, mindestens das monatliche Existenzminimumin Höhe von 770 Euro monatlich.
Wenn Du selbst kein oder nur ein geringes Einkommen hast, dann hast DU Anspruch auf
Arbeitslosengeld II. Du bekommst dann den Regelsatz + einen
Mehrbedarfszuschlag fĂŒr Schwangere ab der 12. SSW. Daneben hast Du Anspruch auf
einmalige Leistungen fĂŒr die Babyerstausstattung. Falls Du noch keine eigene Wohnung hast, dann auch Anspruch auf eine Erstausstattung fĂŒr die Wohnung.
Ab der Geburt des Kindes erhĂ€ltst Du Kindergeld (bei der Familienkasse der Agentur fĂŒr Arbeit zu beantragen) und Dein Kind erhĂ€lt Sozialgeld. Du bekommst zusĂ€tzlich einen Mehrbedarf fĂŒr Alleinerziehende in Höhe von 36 % des Regelsatzes.
Hört sich viel an, aber von dem Arbeitslosengeld II wird Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Kindesunterhalt abgezogen. Es war nur ein grober Ăberblick, habe gewiss noch einiges vergessen. Wenn Du Fragen hast, bitte einfach schreiben. Ach ja, Geld fĂŒr die Wohnung und Nebenkosten gibt es beim Arbeitslosengeld II auch noch.
LG Frank :xtree
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