Hallo jessie,
zuerst mal Willkommen hier bei uns. Leider hast Du wenig über Deine Lebenssituation geschrieben. Deshalb hier nur eine grobe Übersicht. Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht verheiratet bist. Zunächst einmal solltest Du die Vaterschaft anerkennen lassen. Das hat etwas mit späteren Unterhaltsansprüchen zu tun. Du kannst dazu schon vor der Geburt des Kindes eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Das Jugendamt unterstützt Dich dann bei der Anerkennung der Vaterschaft und bei Unterhaltsforderungen für das Kind.
Der Vater ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Die Höhe des Kindesunterhalts wird durch die
Düsseldorfer Tabelle geregelt. Ist der Vater nicht leistungsfähig (kann nicht zahlen), so muss er sich in jedem Fall bemühen für den Unterhalt auf zu kommen (Bewerbungen schreiben, Nebenjobs annehmen, usw.). Du kannst in solchen Fällen zunächst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen, das geht für maximal 6 Jahre und Du erhältst wenigstens regelmässig Geld.
Aber auch Du hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt, mindestens mal bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, mindestens das monatliche Existenzminimumin Höhe von 770 Euro monatlich.
Wenn Du selbst kein oder nur ein geringes Einkommen hast, dann hast DU Anspruch auf
Arbeitslosengeld II. Du bekommst dann den Regelsatz + einen
Mehrbedarfszuschlag fĂĽr Schwangere ab der 12. SSW. Daneben hast Du Anspruch auf
einmalige Leistungen fĂĽr die Babyerstausstattung. Falls Du noch keine eigene Wohnung hast, dann auch Anspruch auf eine Erstausstattung fĂĽr die Wohnung.
Ab der Geburt des Kindes erhältst Du Kindergeld (bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu beantragen) und Dein Kind erhält Sozialgeld. Du bekommst zusätzlich einen Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 36 % des Regelsatzes.
Hört sich viel an, aber von dem Arbeitslosengeld II wird Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Kindesunterhalt abgezogen. Es war nur ein grober Überblick, habe gewiss noch einiges vergessen. Wenn Du Fragen hast, bitte einfach schreiben. Ach ja, Geld für die Wohnung und Nebenkosten gibt es beim Arbeitslosengeld II auch noch.
LG Frank :xtree
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