Der angekündigte und bereits beschlossene Kinderzuschlag [1] für Geringverdienende von bis zu 140 Euro tritt erst 2005 in Kraft. Jetzt schon Anträge zu stellen, ist nicht sinnvoll.
Bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit häufen sich Anträge und Anfragen zum Kinderzuschlag [2]. Dieser Zuschlag kann aber erst ab Januar 2005 in Anspruch genommen werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit jetzt erneut mit. Anträge zum Kinderzuschlag sind deshalb erst gegen Ende 2004 sinnvoll. Der Kinderzuschlag ist für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt werden Eltern sein, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen beziehungsweise Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag wird bis zu 140 Euro monatlich pro Kind betragen und kann längstens für 36 Kalendermonate gezahlt werden. Zuständig für die Auszahlung werden die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit, den früheren Arbeitsämtern, sein. Der Kinderzuschlag wurde mit Artikel 46 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt als neuer §6a in das Bundeskindergeldgesetz eingefügt. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft.
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