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airam
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um 10:36 Uhr
Guten Morgen ins AE-land ... und mal ein Großpack Eis bereitstellt
 
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8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 5. August 2005, 10:04

Unterhaltszahlung vom im Ausland lebenden Kindsvater

Hi,
habe mich vom Vater meines 1 1/2 jährigen Sohnes getrennt und lebe nun wieder in Deutschland. Die Unterhaltszahlungen werden mir nun vom Ausland überwiesen - aber- alle zusätzlichen Bankkosten wie Spesen und Provision werden mir abgezogen bzw. schmälern den Unterhalt. Einmal würde ja nicht weh tun, wenn ich diese Abzüge jedoch auf Jahre hochrechne, kommt doch ein ganz schöner Betrag zusammen, welcher mir fehlt. Ich muss auch mit jedem Euro rechnen.
Keiner kann mir diese Unklarheit beantworten .... wer hat die Zusatzkosten für die Auslandsüberweisung zu tragen??
Wer ist in einer ähnlichen Situation ? Wer bekommt auch die Zahlungen aus dem Ausland??
Wäre dankbar, wenn mir jemand Klarheit verschaffen könnte.
Herzlichen Dank, Mimi

Gast

unregistriert

2

Freitag, 5. August 2005, 15:57

RE: Unterhaltszahlung vom im Ausland lebenden Kindsvater

wie hoch sind diese gebühren? viel mehr als 5% doch wohl eher nicht, oder? wie auch immer, da dein ex - von dem DU dich getrennt hast.. - im ausland lebt, stehst du immerhin gut da, weil er zahlt! solange er im ausland lebt (eigentlich bist du ja diejenige welche ins "ausland" weggegangen ist) wird es für dich immer schwierig sein unterhalt einzufordern. weniger ist manchmal mehr. du kennst doch das märchen vom "fischer und seiner frau"?!
platschquatsch 8-)

Gast

unregistriert

3

Freitag, 5. August 2005, 19:15

RE: Unterhaltszahlung vom im Ausland lebenden Kindsvater

ein kleiner nachsatz sei erlaubt. wäre ich familienrichter, dann beurteilte ich in dieser sache zunächst einmal nach dem verursacherprinzip. da du ins ausland weggegangen bist, so musst du wohl auch für die mehrkosten einer auslandsüberweisung aufkommen. da dann ex zahlt, habt ihr euch vermutlich eher gütlich getrennt. dass du mit deinem auswandern auch deinem kind den vater nimmst, ist dir sicherlich bewusst? es soll auch fälle geben, da muss derjenige der das kind nimmt und fortzieht sich an den (reise)kosten des unterhaltszahlers für besuche zum kind beteiligen bzw. diese ganz tragen. damit dürften die spesen für die geldtransaktionen sich sicherlich relativeren..
platschquatsch

asya

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: istanbul

Beruf: journalistin, übersetzerin

4

Samstag, 6. August 2005, 17:29

RE: Unterhaltszahlung vom im Ausland lebenden Kindsvater

huhu,
wie wäre es, wenn du die bank wechselst? es gibt zwischen fast allen ländern banken, die weniger bis gar keine gebühren erheben. möglich wäre es, dass du bei einer entsprechenden bank im ausland ein konto eröffnest, das dir das gebürenfreie abheben in deutschland erlaubt. oder auch via internetbanking gebührenfrei überweisungen tätigen lässt.
lg asya.
ps. hast du lust im forum mit uns über unsere binationalen kinder zu reden?
[addsig]

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