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airam
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2%

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von mona84

Dirk2

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 2. Januar 2006, 09:01

Neuberechnung Unterahlt

Nach erfolgter Scheidung im letzten Jahr planen wir in unser neuen Ehe nun Nachwuchs.
Aus meiner ersten Ehe existieren bereits zwei Kinder, ich zahle Unterhalt für diese und an meine Ex-Frau.
Frage :
Inwieweit hätte ein neues Kind und die entfallende Erwerbstätigkeit meiner neuen Frau Auswirkungen auf die zu leistenden Unterhaltszahlungen ? [addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 2. Januar 2006, 18:37

RE: Neuberechnung Unterahlt

Hallo Dirk,

direkt eigendlich gar keinen. Da es so ist das du in erster Linie, den Unterhalt der Erstfam. Decken musst. verbleibt aus der Verteilmasse etwas übrig wird das deiner ZweitFrau zuteil als auch dem gemeinsamen Kind.
das einzige was rausfällt ist der durch die Neue Ehe entstandene Steuerliche Vorteil welcher nicht beim Unterhalt an deine Ex gerechnet wird, jedoch sich aber vorteilhaft auf den KU auswirkt da dieser vom tatsächlichen Netto berechnet.
Gemeinsame Kinder in Zweitehen sind luxus den man sich nicht wirklich leisten kann

aber mach diech doch einfach mal bei pro Familia schlau, die haben meist auch eine Rechtsberatung.
Da wir auch einmal von dieser Idee überzeugt waren, es jedoch letztlich sein liesen.

Liebe grüße
Martin

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

3

Montag, 2. Januar 2006, 19:49

RE: Neuberechnung Unterahlt

hmm, ich meine, letztens irgendwo gehört/gelesen zu haben, dass zuerst die Kinder "dran" sind, egal ob erste, zweite, ehelich oder unehelich. Und dann erst die Mütter dieser Kinder wenn noch was übrig ist. Aber dies ist keine sichere Information, halt nur irgendwie "hängengeblieben". Irgendwer weiß es sicher genauer.

Gruß tinka[addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 4. Januar 2006, 19:09

RE: Neuberechnung Unterahlt

Unterhalt

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 4. Januar 2006, 22:40

RE: Neuberechnung Unterahlt

also ganz sicher, werden erst die unterhaltsansprüche aller Kinder, egal aus welcher ehe abgedeckt und wenn dann noch was bleibt, dann bekommt deine Ex-Frau noch Unterhalt

Gast

unregistriert

6

Mittwoch, 4. Januar 2006, 22:50

RE: Neuberechnung Unterahlt

Hallo

Erst die Kinder (egal ob Erst -oder Zweitkinder), dann die Exfrau...
Der Unterhalt wird dann zwischen den Kindern aufgeteilt.

Max

Andreas

unregistriert

7

Donnerstag, 5. Januar 2006, 06:38

RE: Neuberechnung Unterahlt

Hallo Dirk,

wenn Dein geplanter Nachwuchs da ist, gehst du am besten zum Jugendamt und legst die Sachlage dar. Dann wird von Deinem Einkommen alles was über dem Selbstbehalt liegt nach einem Schlüssel auf alle Kinder aufgeteilt und der Rest (falls vorhanden) für den Ehegattenunterhalt genommen. Wenn Deine neue Frau kein eigenes Einkommen hat, hat auch sie formell Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
So war es jedenfalls vor Jahren bei mir aber ganz genau erfährst Du es warscheinlich nur beim Jugendamt, da bei diesem Berechnungssystem sich die wenigsten richtig auskennen.

Liebe Grüsse, Andreas<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Andreas, 05.01.2006, 06:40 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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