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von mona84

moosroose

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 18. April 2006, 16:10

Unterhaltspflicht..wieviel?

Hallo, bin neu hier und habe ein paarFragen bezüglich Unterhalts..

mein mann und ich stehen kurz vor der trennung..im prinzip möchte ich für mich keinen unterhalt, werde aber wohl nicht drumrumkommen, da ich alg2 beantragen müsste..wenigstens bis der bafög-antrag durch ist.

zum einen- wird der dann nach lst-klasse 1 berechnet? nach dertrennung rutscht er dort doch rein, oder?

ihm blieben dann knapp 1300 euro, abzüglich 200 euro unterhalt für die kleine ( pi mal daumen)
also 1100 euro..wieviel müsste er mir davon noch zahlen?

oder gibt es wege, das er drumherum kommt??

danke ;)[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 18. April 2006, 16:32

RE: Unterhaltspflicht..wieviel?

Hallo,

hm....Wege, damit die Allgemeinheit aufkommt, damit er nicht zahlen muß?
Werde ich Dir nicht aufzeigen :-O

Wenn Ihr Euch dieses Jahr trennt, kann er das ganze Jahr über LSTKL 3 halten.
Demnach wird dann auch der Unterhalt berechnet.

Fraglich auch, wie alt Euer Kind ist.
Bekommst Du nämlich Hartz 4 und Euer Kind ist über 3, bist Du verpflichtet, alles mögliche zu unternehmen, Euch selbst zu versorgen.

Also da dann noch eine Ausbildung beginnen oder gar ein Studium dürfte nicht ganz unproblematisch werden.[addsig]

moosroose

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 18. April 2006, 16:39

RE: Unterhaltspflicht..wieviel?

hallo,
ich gehe zur zeit zur schule, kinder sind 7 und 4..ich arbeite ja auch tz.
und nach möglichkeit will ich kein geld vom staat, aber für die überbrückung bis der bafög-antrag durch ist muss es sein.. [addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 18. April 2006, 19:08

RE: Unterhaltspflicht..wieviel?

Du bist verpflichtet, bevor Du Hartz 4 beantragst, Deine Unterhaltsansprüche gegen Deinen Nochmann geltend zu machen.

Die kann ein Anwalt ermitteln, welchen Anspruch Du hast, und mit der Berechnung dann zum Amt.

Dauert die Berechnung länger, werden die vorstrecken, werden fragen, welcher Anwalt Deine Ansprüche geltend macht etc.

Also bevor Du gehst....erst Deine Ansprüche berechnen lassen, dann läuft anschliessend alles schneller und unkomplizierter.[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

5

Dienstag, 18. April 2006, 19:21

RE: Unterhaltspflicht..wieviel?

Nur zur Info:
Im Trennungsjahr darf aus Rechtsgründen allein schon nicht auf den Trennungsunterhalt verzichtet werden bis zur Scheidung....!!!

Was ihr nachehelich regelt, bleibt euch überlassen, es darf jedoch nur nicht auf Kosten der Sozialhilfe gehen.....

Im übrigen stellt sich die Frage, wie und wovon willst du denn allein von Bafög und KU existieren wollen??? :-?

LG
Minniemaus[addsig]

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