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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 28. April 2006, 14:26

Unterhaltspflicht bei One-Night-Stand

Hallo zusammen,

ich habe da ein kleines Problem.
Ich bekomme im Juli ein Kind, mit dessen Vater ich nur wenige Wochen eine Affäre hatte. Trotz allem habe ich es nicht übers Herz gebracht, mein Kind abzutreiben.
Der Vater will aber mit mir und dem Kind nichts zu tun haben und will mir auch jegliche UnterstĂĽtzung untersagen. Er behauptet jetzt, dass er ohnehin nichts zahlen mĂĽsse, wenn er sagt, dass er mit mir nur nen One-night-Stand hatte.

Kann das stimmen?

Tausend Dank,
Beate

Gast

unregistriert

2

Freitag, 28. April 2006, 14:38

RE: Unterhaltspflicht bei One-Night-Stand

Stimmt nicht. Er ist der Vater und muss Unterhalt zahlen.
Notfalls wird ein Vaterschaftstest angeordnet und sicher wird der Richter
dann den Herrn Papa fragen, ob er in der Schule aufgepasst hat, mit den "Blümchen und Bienen". Wenn man mit einer Frau zusammenkommt und kein Kind möchte, hat man zu verhüten. Er kennt doch sicher Kondome.

LG :-?

Gast

unregistriert

3

Freitag, 28. April 2006, 14:39

RE: Unterhaltspflicht bei One-Night-Stand

Hallo Beate,

nein, das ist falsch.
Er ist Dir, sofern Du wegen der Betreuung des Kindes kein Einkommen hast, bis zum 3. Lebensjahr des Kindes verpflichtet Betreuungsunterhal tzu zahlen, und für das Kind wesentlich länger(in der Regel, bis nach der ersten Ausbildung).

Da tut es nichts zur Sache, ob er es wollte, oder nicht.

Am besten wendest Du Dich dazu an das Jugendamt, die geben Dir die nötige Unterstützung.

Zudem ist Vater auch verpflichtet, die Säuglingserstausstattung zu finanzieren.

Schade, das Vater meint, er könne sich so aus der Verantwortung ziehen, aber vielleicht, wenn das Baby erst einmal da ist, vielleicht denkt er dann doch noch etwas um.

Dir wĂĽnsche ich alles gute und ganz viel Kraft<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Aninjha, 28.04.2006, 14:40 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

4

Freitag, 28. April 2006, 16:05

RE: Unterhaltspflicht bei One-Night-Stand

Hallo Beate,

Du solltest beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft beantragen. Das ist schon jetzt möglich, also vor der Geburt des Kindes. Das Jugendamt unterstützt Dich dann bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Diese Beistandschaft hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, sie schränkt das natürlich auch nicht ein. Nur in einem eventuellen gerichtlichen Prozess, den der Beistand eingeleitet hat, ist dann Deine Vertretungsmacht ausgeschlossen. Die Beistandschaft endet automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes, kann aber auch auf schriftliches Verlangen Deinerseits jederzeit wieder beendet werden.

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

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Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

5

Freitag, 28. April 2006, 16:16

RE: Unterhaltspflicht bei One-Night-Stand

Hallo Beate,

Aninja hat ja schon den Betreuungsunterhalt für Dich erwähnt. Das Jugendamt setzt nur die Ansprüche des Kindes um. Du selbst hast aber auch Anspruch auf Unterhalt. Um diesen durchzusetzen solltest Du einen Anwalt aufsuchen. Wenn Du nur über ein geringes Einkommen verfügst, dann kannst Du auf das Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Du musst dann bei Gericht aber Deine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Mit dem Beratungsschein kannst Du dann zu einem Anwalt/einer Anwältin Deiner Wahl gehen und Dich dort beraten lassen. Die Beratung kostet Dich dann lediglich 10 Euro.
Man kann die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt auch unmittelbar aufsuchen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht nachträglich zu stellen. Sollte der Antrag jedoch abgelehnt werden trägst Du in diesem Fall das Kostenrisiko für die vorab durchgeführte Beratung.
Sollte es zu einem Prozess kommen, dann kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Das ist dann ein seperater Antrag.[addsig]

Gabriela

Anfänger

Beiträge: 16

Danksagungen: 44

6

Freitag, 28. April 2006, 18:59

RE: Unterhaltspflicht bei One-Night-Stand

Hallo Beate,

erstmal alles Liebe für Dich. Ich persönlich finde es toll, dass Du Dich für das Leben entschieden hast, aber wie geht es weiter wenn es erstmal da ist, alles Mögliche braucht, Zuneigung, Zeit, ein Dach über dem Kopf, ein wohlbehütetes Zuhause??? Wie kann man das alles schönstmöglichst und machbar machen?
Der leibliche Vater ist und bleibt der leibliche Vater, ob Samenraub, Unfall oder Gewollt mit allen Rechten und Pflichten, und spielt auch eine Rolle.
Wenn erst einmal das Kind da ist, wirst Du sehen, wie er sich wirklich verhält.
Versuche jetzt schon rundherum zu klären, wie Du und Dein Kind gut leben können. Kümmere Dich um den Rest, bald ist es da und braucht Dich ganz :-).
Alles Gute wĂĽnsche ich Dir.
LG Gabriela

PS: Lass Dich doch einmal umfassend beraten, was für Rechte Du und Dein Kind haben. Kirchliche Organisationen, Pro Familia nehmen sich dafür Zeit und klären Dich darüber auf.

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

7

Samstag, 29. April 2006, 09:42

RE: Unterhaltspflicht bei One-Night-Stand

Hallo Beate....

Hast Du schon etwas fĂĽr die Erstausstattung beantragt ?
Du kannst durch die Mutter-Kind Stiftung einen Einmalbeitrag erhalten.
Dafür musst Du bei Pro Familia, Caritas oder ähnliches anrufen und einen Termin vereinbaren. Wenn Du keine eigene Waschmaschine besitzt, kann Dir das auch finanziert werden. Mit allen wären es dann ca. 800 Euro die Du als Start, Einrichtung und für Umstandskleidung erhälst, die Du nicht zurückzahlen musst.

[addsig]

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