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Sunriel
10.02.2012
um 20:46 Uhr
lol
 
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Umfrage

82%

ja

18%

nein

Insgesamt 114 Stimmen
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von Sunriel

Gast

unregistriert

1

Freitag, 23. Juni 2006, 13:20

Unterhaltszahlungen für die Mutter

Hallo,
ich hab nach der Trennung jetzt Probleme wegen den Unterhaltszahlungen. Mein Ex-Partner muß für mich und unser Kind Unterhalt zahlen. Warum benötigt sein Anwalt meine Gehaltsabrechnungen bevor ich in den Mutterschutz ging. Was hat das mit meinem jetztigen finanziellen Stand zu tun. Kennt sich da jemand aus oder hat damit schon Erfahrungen gemacht?? Und für unser Kind muß er angeblich auch weniger zahlen (als in der Tabelle steht) weil ich irgendwas noch vom Staat bekomme??
Danke

inesk

unregistriert

2

Freitag, 23. Juni 2006, 13:27

RE: Unterhaltszahlungen für die Mutter

Hallo!
erklär das doch bitte mal genauer!
Mutterschutz - ist das Kind auch von Ihm?
Für Euer Kind muss er auf keinen fall weniger zahlen, als die Tabelle vorsieht, es sei denn er hat jetzt ein wesentlich geringeres Einkommen.
habt ihr einen Unterhaltstitel oder wurde das nur so festgelegt?
Viele Fragen, aber die helfen vieleicht auch anderen weiter.

Liebe Grüße Ines

Gast

unregistriert

3

Freitag, 23. Juni 2006, 13:30

RE: Unterhaltszahlungen für die Mutter

Denke, dass hat mit dem Unterhalt für dich zu tun. Damit man ausrechnen kann, wieviel Betreuungsunterhalt dir zu steht.

Gast

unregistriert

4

Freitag, 23. Juni 2006, 14:02

RE: Unterhaltszahlungen für die Mutter

Hallo Gast,

Du hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt in Höhe Deines Verdienstes vor dem Mutterschutz.

Von daher beötigt der Anwalt also auch Deine letzten Gehaltsabrechnungen.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 23. Juni 2006, 14:27

RE: Unterhaltszahlungen für die Mutter

PS: Vorrausgesetzt, Euer Sohn ist noch keine 3 Jahre alt (vermute, Ihr wart nicht verheiratet).

Die DDTabelle gibt den Betrag vor, von dem noch anteilig das Kindergels abgezogen wird.
Heißt z.b. in erster Stufe bei bis zu 6 jährigen steht dort 204€.
Zahlen muß der Vater aber nur 199€, da die 5 € sein Anteil des ihm zustehenden Kindergeldes sind.

Ab Stufe 6 hat der Vater anrecht auf hälftiges Kindergeld, heißt, die Zahl laut DDTabelle- 75€ ist der Zahlbetrag dann[addsig]

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