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Silvester 2011
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airam
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Guten Morgen ins AE-land ... und mal ein Großpack Eis bereitstellt
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 15. August 2006, 18:11

mit neuem Partner zusammenziehen....

Hallo,ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern ( 5 J. und 1 J. )....wohne mit ihnen allein und bekomme momentan 525,88 € sozialhilfe,308,-€ Kindergeld,127.-€ Unterhaltsvorschuß für meine Große und 200.-€ vom vater für den jüngsten....habe seit fast einem Jahr wieder einen Freund und wir möchten gerne zusammen ziehen...wie läuft es dann? bekomme ich weiterhin unterhaltsvorschuß für meine große ? zählen wir als familie oder werde ich mit den 2 Kinder ( sind ja nicht seine ) weiter extra gerechnet und bin Hartz IV empfänger ???? welche gelder stehen mir und den kindern zu,denn er verdient nur 1500.-€,muß sein auto abbezahlen,braucht monatlich ca.200.-€ benzingeld und hat halt seine versicherungen( lebensv.,Haftpflicht u.s.w ) Würde mich mal interessieren wie es dann so abläuft.....wir haben uns schon mehrere 4 Zimmerwohnungen angeschaut,keine unter 600.-€ kaltmiete,wenn dann noch 200.-€ NK und dann noch ca. 500.- bis 600.- € Verpflegung dazu kommen,dann können wir uns das rein rechnerisch nie leisten....Wer gibt mir tipps und Ratschläge,würde mich über gute Ratschläge sehr freuen.....Bei wem bin ich mit meinen Kindern versichert,wenn ich wieder in einer Partnerschaft bin ( aber nicht verheiratet )

LG ;-)

inesk

unregistriert

2

Dienstag, 15. August 2006, 18:36

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Hallo Gast!

"Nur 1500,- €" du andere wären froh wenn sie soviel hätten. Mein Mann ist Fernfahrer, hat eine 6-Tagewoche mit bis zu 75 Stunden in der Woche und het ein Netto von 1050,- €. Da kommen dann noch die Spesen, aber die sind schon alleine für Parkplatzkosten auf den Autohöfen (pro stehen 5 - 10 €), duschen 2,50 -5 €, Toilette je Benutzung -,50 - -,70 € weg. Da ist dann noch keine Essen, Getränke usw. Also das kann man nicht rechnen. Wird aber zur Zeit vom Amt als Einkommen gerechnet, Klage läuft, da Spesen eine zweckbestimmte Zahlung und somit kein Einkommen ist.
Miete ab 600,- € kalt - darf ich fragen wo du wohnst? So eine teure Wohnung wirst du auch nicht bewilligt bekommen, denn auch dafür gibt es Richtlinien. Auch musst du das Wohnungsangebot (wenn ihr dann eins habt) beim Amt einreichen, denn ohne deren Zustimmung darfst du nicht umziehen.
Ich bin im März mit meinem Mann zusammengezogen in eine 4- Raumwohnung mit 99 qm, die kostet 619,- € warm. Hätte eigentlich 621,60 € warm gekostet, aber wegen Hartz IV ist der Vermieter noch runter gegangen. 2008 läuft allerdings die Sozialförderung für die Wohnung aus, dann ist sie etwas teurer, aber immerhin keine 600,- € kalt. Wir haben 1 1/2 Jahre gebraucht, bis uns eine Wohnung vom Amt bewilligt wurde.
Allso, dein Freund hat bei der Berechnung, wenn ihr zusammenzieht Anspruch auf Freibeträge. Da wird auch seine Kfz- Versicherung angerechnet. Das muss man aber genau kontrollieren, denn die Ämter berücksichtigen das gerne mal nicht. Bei seinem Einkommen, dein Kindergeld und Unterhalt usw. wirst du vermutlich auch nichts bekommen. Du kannst das ja mal beim Hartz IV- Rechner hier auf der Seite durchrechnen.
Solange ihr nicht verheiratet seit, darf sein Einkommen aber nicht auf die Kinder angerechnet werden, sondern nur bei Dir. In deinem Fall deckt aber sicherlich das Kindergeld und der Unterhalt den Bedarf deiner Kinder. Hab jetzt nicht die Zahlen im Kopf von dem Alter.
Also ich kann dir da nicht viel Hoffnung machen, aber rechne dir das mal durch.

Liebe Grüße Ines :roll:

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 15. August 2006, 19:19

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Zitat von »Anonymous«

..Bei wem bin ich mit meinen Kindern versichert,wenn ich wieder in einer Partnerschaft bin ( aber nicht verheiratet )

LG ;-)


Also wenn Du kein Hartz 4 mehr erhälst, mußt Du Dich selber versichern.
Oder Du gehst versicherungpflichtig arbeiten, oder heiratest, dann kannst Du in die KK Deines Mannes.

Jedoch......wenn Du und der neue Partner getrennte Konten haltet, und vor dem Amt zugesteht, nicht füreinander einstehen zu wollen, so kann man noch nicht von einer eheähnlichen Partnerschaft sprechen, und es wäre möglich, das Ihr noch 1-2 Jahre, ich nenne es mal Karrenzzeit, bekommt, und nicht als Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet.

Auf alle Fälle würde Dir in dem Fall der alleinerziehenden Zuschlag gestrichen, da dann ja nicht mehr alleinerziehend.

Andersrum gebe ich Ines recht.

Partner verdient 1500€+KG308€+327€ Unterhalt macht ein stoltes Sümmchen von rund 2150€. Und Erziehungsgeld bekommst Du derzeit ja auch noch.

Soviel hatten wir früher nicht mal als 4 köpfige Familie.....und haben trotzdem bauen können.

Da sollte man sich ernsthaft fragen, ob es wirklich Not tut, weiter vom Staat zu leben, oder :-? [addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 15. August 2006, 19:42

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Hallo,also ich wohne momentan in der nähe von Kelheim und mein freund wohnt in Starnberg,wir haben uns wohnungen in Weilheim angeschaut ( immer 4 zi. ca. 100 bis 110qm ) und die sind alle um die 600.- bis 850.-€ Kaltmiete und das ist echt teuer...Ich wohne in einer Sozialwohnung mit 79qm , 3ZKB und zahle 253.- kalt +1/4 jährl. ca.90.- bis 100.-€ Wasser/ Müll ,35.- € Strom ,und Öl muß ich selber tanken ca.1000.-€ im Jahr,also ca . 410.-€ warm....aber bei ihm unten ist es total teuer....uns wäre weniger Miete auch lieber...Habe halt angst,das wir mit dem Geld nicht auskommen ( man will es ja auch den Kindern recht machen ),es kommen dann noch Kindergarten und das alles dazu ( meine große macht seit 1Jahr Balett und ich möchte es ihr doch nicht wieder weg nehmen....Wie machen es eigentlich andere??? Hat jemand paar Tipps??? Also sollten wir es mal über einer Sozialwohnung ( Bau und Siedlungsgenossenschaft) probieren ??? Dachte auf sozialwohnungen haben nur alleinerziehende oder Arbeitslose anspruch...sind bestimmt total blöde Fragen von mir,aber ich kenne mich in diesen Gebiet überhaupt nicht aus.War bis im 5.Schwangerschaftsmonat immer arbeiten (vom Jüngsten Kind,müßte dann liegen,war Risiko) hatte davor keine Unterstützung gebraucht,habe immer für UNS selber gesorgt,doch momentan geht es nicht,denn auf meine Großeltern kann ich aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr zählen....
Es haben mir halt schon viele gesagt,das ich,wenn ich mit ihm zusammen ziehe weniger Geld haben werde...Deshalb bin ich hier und würde mich über jede Information sehr freuen...Kann ich meinem Neuen Partner eigentlich meine Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte geben ????Da wir ja nicht zusammen verheiratet sind kann ich da für mich und den Kds Wohngeld oder Kindergartenunterstützung beantragen ???? solang ich im Erziehungsjahr bin,bin ich doch bei der LVA versichert,oder??? Und wenn die 3Jahre vorbei sind bei wem sind wir dann versichert???? Bin ich eigentlich Krankenversichert,wenn ich einen Job auf 400.-€ Basis habe ????
Ich stell blöde Frageb,aber wie gesagt,ich kenn mich damit nicht aus und würde mich gerne vorher genau erkundigen...Vorallem,wie machen das andere,da wo nur einer arbeiten geht??? Viele fahren sogar noch im Urlaub ( was ich jeden von ganzen Herzen gönne )......Habe hier mal in dieser Düsseldorfer Tabelle geschaut und gelesen,das bis 1300.-€ 204.-€ gezahlt werden muß und von 1300.-€ bis 1500.-€ 219.-€ ich bekomme 200.-€....kann der Erzeuger es selber kürzen???? und falls ER mal arbeitslos wird,muß ER oder das Jugendamt es mir sagen??? Soll ich einfach mal zum Jugendamt geheh und es ihnen zeigen,das ER nur 200.-€ zahlt????

Nochmals zwecks dem zusammen ziehen,soll der Mietsvertrag auf beide laufen oder nur auf ihn oder nur auf mich ????

vielen Dank,joalina

:-?

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

5

Dienstag, 15. August 2006, 20:08

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Hallo Joalina,
also, so gut ich euren Wunsch, zusammenzuziehen, verstehen kann, aber nach einem Jahr kann man eigentlich noch nicht von einer gefestigten Partnerschaft ausgehen. Möchtest du wirklich, daß dein Freund finanziell für euch aufkommen muß?
Denn auf alle Fälle werden die Ämter versuchen, das Einkommen deines Freundes bei dir mit einzubeziehen (auch wenn, wie Aninjha richtig schreibt, man offiziell von einer eheähnlichen Gemeinschaft erst nach Ablauf von ca. 2-3 Jahren sprechen kann), aber wie gesagt, die Ämter kümmern sich da nicht drum, sobald ihr zusammenzieht, geltet ihr als eheähnliche Gemeineschaft und du verlierst natürlich den Alleinerziehenden-Status mitsamt der Steuerklasse II. Was natürlich nicht bedeutet, daß dein Freund deine Kinder auf seine Steuerkarte nehmen kann! Wie du siehst, hat das Zusammenziehen finanziell echt Nachteile für dich/euch, weshalb ihr es euch wirklich ernsthaft überlegen solltet.
Wenn ihr dann trotzdem zusammenziehen wollt, mein persönlicher Rat für den Mietvertrag, nimm die Wohnung auf Deinen Namen, falls der Vermieter da mitmacht. Im Falle eure Beziehung doch auseinandergehen sollte (kommt in den besten Familien vor...) dann muß er ausziehen und als Einzelner, resp. Alleinverdiener findet er auf alle Fälle leichter eine neue Bleibe als du als Alleinerziehende mit zwei Kindern.
Auf alle Fälle viel Glück und Erfolg!
LG
Feuervogel
[addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 15. August 2006, 20:10

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Oh je, eine Menge Fragen, ich versuche mal, einige davon, so gut wie mir möglich ist zu beantworten.......und die anderen Fragen kann dir gewiss der ein oder andere hier dann noch beantworten.

Zitat von »Anonymous«


Wie machen es eigentlich andere??? Hat jemand paar Tipps???


Man muß halt das Geld zusammenhalten. Aber wie gesagt, von dem, was Ihr als Einkommen haben werdet, davon träumt manche Familie.

Zitat von »Anonymous«



?Da wir ja nicht zusammen verheiratet sind kann ich da für mich und den Kds Wohngeld oder Kindergartenunterstützung beantragen


Wohngeld kann man immer beantragen, auch wenn man verheiratet ist. Vorausgesetzt, keiner von Euch bezieht Hartz 4. Du könntest dann auch evtl. Kinderzuschlag beantragen.

Zitat von »Anonymous«


solang ich im Erziehungsjahr bin,bin ich doch bei der LVA versichert,oder??? Und wenn die 3Jahre vorbei sind bei wem sind wir dann versichert????


Da Du derzeit Hartz 4 beziehst, zahlen die die KKBeiträge.
Erziehungsurlaub heißt, Du hast einen Arbeitgeber, richtig? Ind dem Falle würde auch bei nichtweiterbezug von Hartz 4 weiter bezahlt, wegen der Elternzeit. Anders sieht es aus, wenn Du keinen Arbeitgeber hast. Denn dann bist Du auch nicht in Erziehungsurlaub.

In dem Fall müßtest Du Dich, wie ich oben schon schrieb, selber versichern, heißt aus eigener Tasche zahlen.


Zitat von »Anonymous«



Bin ich eigentlich Krankenversichert,wenn ich einen Job auf 400.-€ Basis habe ??


Nein, dazu mußt Du einen sozialversicherungspflichtigen Job haben.

Zitat von »Anonymous«


€ ich bekomme 200.-€....kann der Erzeuger es selber kürzen?
[/qoute]

Nein, natürlich nicht. Da Du jedoch UHV erhälst, ist anzunehmen, das das JA sein Einkommen überprüft hat, und Vater gar nicht mehr zahlen kann. Denn ihm bleibt ein festgesetzter Selbstbehalt.

Zitat von »Anonymous«


Nochmals zwecks dem zusammen ziehen,soll der Mietsvertrag auf beide laufen oder nur auf ihn oder nur auf mich ????
[/qoute]

Auf jeden Fall auf beide. Sonst kann er Dich bei dem kleinsten Streit auf die Strasse setzen....oder er selber zieht aus, kündigt die Wohnung, und Du kannst rein gar nichts machen. Gibt da schon böse Geschichten, was alles passieren kann.

[addsig]

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 15. August 2006, 20:30

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Hallo Feuervogel,
genau davor habe ich Angst,Angst total abhängig zu sein oder das ich mal höre " ER habe von seinem Gelg nichts mehr"...es ist garnicht so leicht....Wir würden gerne zusammen ziehen,doch ich mache mir über alles Gedanken,ER sagt nur,das wir das schon alles schaffen...Aber wenn ich alles zusammen rechne ( Miete ca.550/650 .-€ + NK +strom +Telefon+Müll+Mein Auto + Kindergarten + Sein Auto + beide versicherungen +seine vorrauszahlung jeden Monat ca.250.-€ Benzikosten und hausrat/Haftpflichtversicherung + Nahrung(500.-€ ) habe total Angst,das wir es nicht schaffen...doch dann frage ich mich,wie es andere schaffen????

LG jaolina

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 15. August 2006, 20:45

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Hallo Aninjha,danke dir bisher...ich möchte ja auch wirklich nicht undankbar sein und bin auch eigenlich ein sehr geldbewußter Mensch...mach mir halt viel Gedanken und möchte halt manche Dinge geregelt wissen ( es sollte immer die komplette Warmmiete,Verpflegung und diverse versicherungen gezahlt seinen und das meine Kinder was warmes und sauberes zum anziehen haben...ich habe nur ein kleines Auto ( nicht mein Traum aber ich bin zufrieden)...ich will ja garkein Reichtum oder Urlaub fahren aber ich möchte meinen Kinder halt etwas geben und nicht immer NEIN sagen,lieber verzichte ich...Glaub mir,ich habe es mir auch nicht ausgesucht allein zu sein,aber wenn es dem Erzeuger zuviel ist und er doch lieber FREI sein möchte,dann muß doch wenigstens ich für meine Kinder da sein,oder??? ER kümmert sich auch nicht um sie...Mein neuer Partner ist echt ein Glückstreffer und wir lieben ihn total und ich habe Angst,das unser zusammen ziehen am Finanziellen scheitern soll....deshalb möchte ich mich vorher absichern....und wenn wir diese 1-2 Jahr da noch haben,müssen wir dann auch getrennte zimmer haben oder reichen die getrennte Konten,denn die wollten wir sowieso nicht zusammen machen????? Und warum verliere ich meine Lohnsteuerklasse II wir wollen ja nicht heiraten,noch nicht????
Und ein versicherungspflichtiger Job,ab wieviele Wochenstunden ist der???
LG jaolina

Gast

unregistriert

9

Dienstag, 15. August 2006, 21:16

RE: mit neuem Partner zusammenziehen....

Zitat von »Anonymous«

Glaub mir,ich habe es mir auch nicht ausgesucht allein zu sein,


Das haben viele Frauen nicht, und Männer auch nicht. Ich kann Deine Grundgeadnken und Sorgen durchaus verstehen. Wollte Dich ja nun auch nur ermutigen und sagen, das selbst, wenn Du kein Hartz 4 mehr beziehst, ihr mitunter mehr habt, als andere arbeitende Familien in Deutschland. Wo vielleicht der Vater 1500€ netto verdient, und nur noch KG zukommt. Wo es kein Kindsunterhalt mehr gibt, oder UHV.

Selber lebst Du derzeit von Hartz 4, und lebst doch auch. Also weniger, habt Ihr keinesfalls.

Zitat von »Anonymous«


und wenn wir diese 1-2 Jahr da noch haben,müssen wir dann auch getrennte zimmer haben oder reichen die getrennte Konten,denn die wollten wir sowieso nicht zusammen machen?????


Sofern ich weiß, reicht es, zu sagen, wir sind keine gefestigte Partnerschaft, und sind keinesfalls bereit, füreinander einzustehen. Aber diese Frage stelle doch bitte noch mal bei den Experten hier:http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi

Zitat von »Anonymous«


Und warum verliere ich meine Lohnsteuerklasse II wir wollen ja nicht heiraten,noch nicht


Weil Du dann nicht mehr als alleinerziehend gilst.
Jedoch.....zwischen LST 1 und 2 sind minimale Unterschiede....kaum spürbar.

Zitat von »Anonymous«


Und ein versicherungspflichtiger Job,ab wieviele Wochenstunden ist der???


Alles was über ein Verdienst von 400€ geht, wird Versicherungspflichtig. Heißt, wo Du Beiträge an KK, RK etc zahlen mußt.


Jaolina,

wie gesagt, ich kann Deine Bedenken und Sorgen verstehen.....Du solltest aber auch nicht ausser acht lassen, das 2 Haushalte zu führen, teurer sind als ein Haushalt.

Keine doppelten Versicherungen mehr (Hausrat und Haftpflicht), wahrscheinlich geringere Miete, etc.

[addsig]

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