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8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

klaus2006

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 23. August 2006, 14:35

Steuerklasse2

Guten Tag,

gestern eröffnete mir meine Frau,das sie sich von mir scheiden lassen will.
Obwohl Sie nur davon sprach,das ich in den nächsten Tagen Post vom Anwalt erhalten werde,die Scheidung selbst aber noch nicht eingereicht
wäre ?
In dieser Post würde es um Versorgungsausgleich usw. gehen.
Weiterhin ließ sie nebenher verlauten, das Sie ab nächsten Jahres die
Steuerklasse 2 beantragen würde.
Zur Zeit haben wir die 3 (meine Frau) und ich die 5.
Kinderfreibetrag 1,0 auf ihrer Lohnsteuerkarte.
Ich selbst bin arbeitslos,ohne eigenes Einkommen, nur sporadische Arbeiten bei Zeitarbeitsfirmen, Praktikas, Umschulung, Weiterbildung.
Das lässt sich auch damit begründen, das ich praktisch verantwortlich war,
mich um unsere Tochter zu kümmern.
Arbeitsangebote wurde zunichte gemacht,da ich wegen meiner
minderjährigen Tochter nicht auswärts arbeiten konnte.
Unsere region hier ist ziemlich tod.
Meine Frau machte keine Abstriche an Ihrer Arbeit um mich in
Hinsicht Arbeitsaufnahme zu unterstützen.
Jeder kann nun "Esel" zu mir sagen,ich nehme es keinen krumm.

Sie moechte nun,das ich so schnell wie möglich ausziehe.
Hängt das mit dieser Steuerklasse 2 zusammen,die sie ja nur bekommt,
wenn sie als Alleinerziehende mit unserer gemeinsamen Tochter
allein im Haushalt lebt?
Da sie ja mit dieser Steuerklasse 2 erheblich weniger Nettoverdienst
haette ist es wahrscheinlich auch ein Versuch den Unterhalt an mich dann
"einzusparen" und trotzdem ihren Lebensstandart zu halten?

Gilt meine Frau während der Trennungszeit eigentlich schon als Alleinerziehende
obwohl ich dann noch in der gemeinsamen Wohnung mitwohne
und meine Tochter schulisch und privat durch Hilfe bei Hausaufgaben,Prüfungen etc. unterstütze und mit ihr auch Ausflüge unternehmen will oder habe ich bereits während der Trennungszeit
keine Rechte mehr auf meine Tochter und die Frau kann schalten und
walten wie sie will?
Ich möchte ebenfalls um das Sorgerecht für meine Tochter kämpfen.
Als wann zählt man als "Alleinerziehend"?

Ich weis, viele Fragen auf einmal,aber mit dieser Steuerklasse 2 komme ich einfach nicht zurecht.

Wenn mir jemand mit seiner Meinung irgendwie helfen könnte?



Zum Schluss:

Meine Frau möchte,das ich das gemeinsame Auto auf sie ummelde.
Versicherung und Steuern bezahle ich. Auto auf mich zugelassen.
Sie braucht es wegen der Arbeit.

Wenn das Auto jetzt auf sie umgemeldet wird,kann das später ausgelegt werden,
das ich mit der Scheidung einverstanden war?
Ich will nämlich gegen diese Scheidung ankämpfen.

Vielen Dank erstmal

Sorry,bin ziemlich konfus

klaus2006

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: klaus2006, 26.08.2006, 12:57 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

2

Mittwoch, 23. August 2006, 14:57

RE: Steuerklasse2

Hallo Klaus....

Scheint ja schon gut geplant gewesen sein, was Deine Frau Dir da an den Kopf knallt.
Melde das Auto ja nicht um. Wenn sie drauf angewiesen ist, kannst es später immer noch gegen was "tauschen". ;-) Zumal Dir dann eine flexible Mobilität fehlt für die Arbeitssuche.

Hol mal tief Luft und such Dir auf jeden Fall auch einen Anwalt auf Prozeßkostenhilfe ( ? )
Da Deine Frau verdient, kann es sein das SIE Dir Trennungsuunterhalt zahlen muss.
Steuerklasse 2 bekommt man , wenn man ein Formular ausfüllt das man wirklich nur mit Kind alleine wohnt.

Lass Dich mit nichts überrumpeln, stehe Deinen Mann und Vater und warte auf den Brief ( Ihre Forderungen ) vom Anwalt.

Gute Nerven wünsch ich Dir....bantam[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 23. August 2006, 15:15

RE: Steuerklasse2

Hallo Klaus,

habe ich es richtig verstanden, das ausschliesslich Du derjenige bist, der das gemeinsame Kind betreut?

Dann wäre es doch eventuell sinnig, wenn Euer Kind bei Dir bleiben würde?

Dafür benötigst Du nicht das alleinige Sorgerecht.

Wenn Deine Noch etwas dagegen hat, kannst Du versuchen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Euer Kind zu erhalten(ist ein Teil des SR).

Wenn dem so ist, und das auch im Sinne des Kindes ist, dann vereinbare doch mal ein Termin beim Jugendamt, und sorech da mal vor.

Die Steuerklasse wechselt sich nicht zwangsläufig sofort, sondern erst zum neuen Jahr hin.

Und wie Bantam schon schrieb, wird Dir Deine Frau auch wohl Trennungsunterhalt zahlen müssen.

Also nimm Dir wirklich mal lieber einen Anwalt, und handel überlegt.

Es schaut wirklich so aus, als habe sie sich alles schon genau geplant.

Wünsche Dir, wie Bantam schon, gute Nerven.

klaus2006

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 23. August 2006, 15:40

RE: Steuerklasse2

Danke bantam !

Ich glaube als Vater hat man hier überhaupt keine Rechte als nur zu zahlen.
Das mit dem Auto werde ich mir noch reiflich überlegen.

Wie verhält sich das mit dem Anwalt auf Prozesskostenhilfe. Kann ich da zu jedem
Anwalt gehen oder gibt es da wieder auserwählte?

Kennt jemand überhaupt eine Möglichkeit zu welcher Beratungsstelle o.ä. ich erst
mal gehen könnte nachdem ich das Schreiben ihres Anwaltes erhalten habe
oder muß ich damit immer zu einem Anwalt? Auf Deutsch: Welche Beratungsstellen gibt es noch?

Was die Vorbereitungen meiner frau zu dieser Sache angehen muß ich dir
leider recht geben.
Von hinten durch die Brust und dann mitten ins Herz. Sauber,alle Achtung!

Wer kennt sich noch mit Hartz 4 aus. Mir wurde von ihr heute mitgeteilt
das ich mit dem Schreiben ihres Anwaltes zu meinem Arbeitsamt gehen
müszte um dort Hartz 4 zu beantragen.
Ist aber nicht ist erster Linie meine Dame für meinen Unterhalt verandwortlich
und sagt das Arbeitsamt nicht zu mir das ich erst mal auf die Unterhaltsentscheidung während der Trennungszeit warten musz?
Will sie mich hier in eine neue Falle locken.

gruss

klaus2006


Gleich noch zum Gast:

Vielen Dank für Deine Antwort.

Noch ne kurze Frage zu Steuerklasse.

Ab wann könnte sie diese Steuerklasse 2 denn beantragen?

Ab 01.01.2007 oder erst nach Ablauf des Trennungsjahres bzw kurz vor Ablauf des Trennungsjahres zum neuen Jahr.

und noch was zu unserer Tochter:natürlich hat sie sich auch um unsere Tochter
(jetzt 15 Jahre)gekümmert.

Aber was die schulischen Aufgaben anbelangte lag sie völlig daneben.

Außerdem das bekannte Problem wenn Vater eine Stelle angeboten wurde,
die mit Schichtarbeit oder auswaertiger Tätigkeit zu tun hatte,konnte ich die
nicht antreten weil Frauchen ja an ihrem Job partout nichts ändern wollte.
Papa pass mal aufs Kind auf und zahle schoen dein Arbeitslosengelt und deine
Arbeitslosenhilfe in die Haushaltskasse.
Solange gab es auch noch Sex. Als Papa dann durch Hartz 4 nichts mehr bekam,
gabs auch keinen Sex mehr.
So sind manche Frauen.
Aber was tut man nicht alles umden Ehefrieden zu bewahren und seine Tocher
in einen einigermßen stimmigen Umfeld großzuziehen.
Ich weiß,selbst Schuld und der größte Ar.... aller Zeiten.

klaus2006

Klaus2006[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 23. August 2006, 16:09

RE: Steuerklasse2

Zitat von »klaus2006«

Danke bantam !

Ich glaube als Vater hat man hier überhaupt keine Rechte als nur zu zahlen.
Das mit dem Auto werde ich mir noch reiflich überlegen.

Wie verhält sich das mit dem Anwalt auf Prozesskostenhilfe. Kann ich da zu jedem
Anwalt gehen oder gibt es da wieder auserwählte?



klaus2006

Klaus2006


Hallo Klaus,

sieh es nicht so negativ. Es gibt viele alleinerziehende Väter, auch hier auf dieser Seite.

Du kannst Dir auch erst einen Beratungsschein bei Gericht holen (oder gleich PKH überm Anwalt beantragen), und Dir den Anwalt aussuchen, den Du möchtest.

Ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, denke ich, solltest Du wirklich ein Gespräch beim Anwalt anvisieren. Und Dir schleunigst einen Termin besorgen.

Zitat von »Klaus2006«


Außerdem das bekannte Problem wenn Vater eine Stelle angeboten wurde,
die mit Schichtarbeit oder auswaertiger Tätigkeit zu tun hatte,konnte ich die
nicht antreten weil Frauchen ja an ihrem Job partout nichts ändern wollte.
Papa pass mal aufs Kind auf und zahle schoen dein Arbeitslosengelt und deine
Arbeitslosenhilfe in die Haushaltskasse.


Ist also doch umgedrehte Rolle bei Euch, von daher hättest Du vielleicht tatsächlich die Möglichkeit, das ABR zu bekommen. Aber die Tochter kann in dem Alter selber entscheiden.


Was das mit Hartz 4 angeht....
Das Amt wird verlangen, das Du den Dir zustehenden Trennungunterhalt notfalls einklagst.
Dir wird auf jeden Fall solcher zustehen.
Du wirst, sofern es sich aufgrund anwältlicher Angelegenheiten wegen dem Unterhalt hinauszögert, Grundsicherung bekommen (die lassen Dich nicht hängen), verlangen aber gleichzeitig, das Du Dich auch drum kümmerst (Du mußt dann z.b. angeben, welchen Anwalt Du hast, der Deine Rechte erkämpft).
Und evtl. wird das Amt dann selbst an Deine Frau rantreten.

Jedoch, und nun wird es etwas kompliziert.

Bevor Du Anspruch hast, müßt ihr getrennt leben. Heißt, Du mußt Dir eine Wohnung suchen (und vom Amt genehmigen lassen!!!), und sobald Du dort wohnst, hast Du Anspruch, wenn Frau noch keinen Unterhalt zahlt.

Problem nun........lebt Deine Tochter zukünftig bei Dir, darf die Wohnung entsprechend teurer/größer sein.

Wäre also sinnig, sich mal mit Deiner Tochter an einen Tisch zu setzen, und sie fragen, was sie überhaupt will, bzw. was das beste für sie sein wird.

Aber auf jeden Fall rate ich Dir schnellstmöglich zu einem Anwalt, und dann zum Amt.

Der Gast oben war übrigens ich, war wohl versehentlich nicht eingeloggt.

[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

6

Mittwoch, 23. August 2006, 16:23

RE: Steuerklasse2

Hy Klaus

Steuerklasse 2 gilt soweit ich weiß ab Jahresbeginn, zu Sept. 06 ( ab da werden dieLohnsteuerkarten für 2007 bearbeitet ) müßte Deine Frau zum Ortsamt, dort das Formular ausfüllen, dann bekommt sie auf der neuen Karte die Klasse 2 schoneingetragen zugeschickt.

Einige Anwälte "möchten " nicht auf Prozeßkostenhilfe arbeiten, ruf am besten einige Anwälte für Familienrecht in Deiner Umgebung an und frage direkt nach, ob sie auf Prozeßkostenhilfe arbeiten.
Sicher kannst Du zu Beratungsstellen gehen, aber der Weg zum Anwalt wird Dir bestimmt nicht erspart bleiben.
Wegen des Aufenthaltsbestimmungsrecht Eurer Tochter würde ich erstmal zum Jugendamt gehen, wie Gast schon schrieb, es sei Eure Tochter will gar nicht mit Dir gehen ??
Solange Ihr zusammen wohnt, kannst Du gar kein Hartz4 beantragen. Erst wenn Du eine Wohnung im Bedarfssatz gefunden has ( mit Kind ?? ), mußt Du dorthin, diese genehmigen lassen und gleichzeitig Hartz4 beantragen.
Dann erhälst Du den Bedarfssatz und wenn Zahlungen von Deiner Frau kämen, würden sie mit dem Satz verrechnet werden.
Stellst Du jetzt einen Hartz4 Antrag, wird er garantiert abgewiesen, da Ihr noch zusammen lebt.

Mit dem Auto...überlege da mal nichts, noch ist es DEIN Auto. Bei Hartz4 wird auch nach dem Auto gefragt. Ist es ein neues Auto, wird Dir sicher gesagt, Du mußt es verkaufen, um von dem Geld leben zu können.
Überschreibst Du es der Frau, wird das Amt es auch rausfinden und Dir vorwerfen, das hast Du getan, damit DU es nicht bei Hartz4 angeben musst und Dir wird evtl. Geld verweigert !!!


Deine Frau ist gerissen...denn da hat sie sich wohl über alles schon gut informiert.

Was sagt Eure Tochter überhaupt dazu ?

bantam

[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 23. August 2006, 17:44

RE: Steuerklasse2

Hallo bantam,hallo Aninjha,

vielen Dank fuer Eure Beiträge.
Wegen dem Anspruch und der Suche nach einer neuen Wohnung:
Meinst du damit Anspruch auf Hartz4 oder Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Ich habe doch Anspruch auf Trennungsunterhalt wenn ich weiter in der
gemeinsamen Wohnung lebe aber getrennt von Tisch und Bett.
Da aber wahrscheinlich keinen Anspruch auf Hartz 4 oder?
Aber Anspruch auf Trennungsunterhalt,oder?

Das Auto ist Baujahr 1996 und laut Schwacke-Liste noch ca. 1200 Euronen wert.
Also soll ich das lieber behalten und können die die 1200 Euro dann auf Hartz4
anrechnen?
Ich brauch ja zu keinem Vermieter zu gehen und ihm sagen,das ich wahrscheinlich
Hartz 4 bekomme.Der lacht sich kaputt.

Warte auf Antworten
Jungs und Mädche

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

8

Mittwoch, 23. August 2006, 18:02

RE: Steuerklasse2

Hy Klausi ;-)

Der Anspruch ist gemünzt auf HARTZ4....die Trennungsunterhaltssache dauert eh noch Monate/Jahre bis es vor Gericht geklärt wird.
Deine Frau wird sich natürlich mit dem Anwalt GEGEN einen Trennungsunterhalt stellen, drum ist es wichtig, das DU schnellstens zu einem FACHANWALT in Sache Familienrecht gehst.

Zumal gibt es in allem das sogenannte TRENNUNGSJAHR, was eingehalten werden müsste, dazu würde zählen, getrennt von allem, Bett, Tisch, auch eigene Waschmaschine, Kühlschrank usw.

Zum Auto...prima mit BJ. 1996, Wert 1200 Euro, denn dann darfst Du das Auto auch als H4 Empfänger behalten, was ich Dir nur raten kann.

Nicht der Vermieter lacht sich kaputt ;-) Du wirst Dich eher ärgern was Dir NUR bewilligt wird durch H4 ...

bantam[addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 23. August 2006, 19:44

RE: Steuerklasse2

Hallo bantam,

danke fuer Deine hilfreichen Antworten ! Werde mich morgen mal mit dem Thema
Fachanwalt befassen.
Melde mich wieder in diesem Forum unter diesem Thema.
Waere schoen,wenn Du hier mal wieder reinsehen koenntest.

Also nochmals vielen Dank an Dich und bis bald.
Mal sehen wann ein Anwalt fuer mich Zeit hat.

Vielen Dank auch an die anderen für ihre Antworten.

klaus

Gast

unregistriert

10

Mittwoch, 23. August 2006, 19:53

RE: Steuerklasse2

Shitkram,
hatte mich vergessen einzuloggen. War aber nicht Gast sondern Klaus.

Tschau derweil

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airam, Anna*, Hannafee, Mila79, pimboli, Ruhr2010, Steffen40