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von mona84

l200kastor

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Felsberg 5

Beruf: Berufssoldat

1

Montag, 9. Oktober 2006, 20:45

wie kommt man diesen Titel ran??

hallo zusammen,
bin ziemlich neu hier im forum und bin noch dabei mir "einen wolf zu lesen".
bin da auf was gestoßen wo es für mich evtl. auchm mal interessant sein kann noch an unterhalt für meine anna heranzukommen.
hier wird des öfteren von einem "titel" geschrieben.
lage:
die KM (... ich lerne ja auch und schreib nun auch mal in abkü :-D) kommt nun endlich mal, seit vier monaten ( scheidung war schon im 21.03.2003 / trennung 12.03.2001), ihren verpflichtungen zur zahlung von unterhalt nach.
denke:
erstaunlich das sie was zahlt, hätte ja nie im leben damit gerechent. sei es drum, lege das geld für anna mal zurück irgendwann kommt der wunsch nach führerschein, auto, motorrad, wohnungseinrichtung etc. auf und dann kann ich ihr mehr besteuern...
nach erkundigungen des jugendamtes (wie oft machen die das eigentlich und nach welchen turnus?), erwirtschaftet die unterhaltspflichtige ( finde es nicht so toll immmer von der EX zu schreiben, und einen abkürzung ist mir im moment auch nicht so schnell eingefallen :-? ...) monatlich netto 1.121,05 € ( bereinigt um fahrkosten etc.).
seit ewigen zweiten hat sie nun angefangen mal zahlungen ( mtl./ 88,--€ :-O) aufzunehmen, "schuldet" aber quasi auch den unterhalt seit jahren, in denen sie auf selbstverwirklichungstripp war, kann man diesen nicht gezahlten unterhalt schuldig bleiben?
ausserdem sind da noch pferde im spiel die sie mitgenommen hat und nun, angeblich, alle gestorben sind. neben den job bei der autobahnraststätte den sie angenommen hat / annehmen musste, gibt sie wohl noch bezahlten "reitunterricht" auf dem Reiterhof und hat dafür ihre pferde unterstellen können ( debutat?) ... aber beweise das mal :-x
frage:
hilft dann ein "titel" um für das kind den unterhalt zu erhalten der ihm zustehen würde... und um was auf die seite zu legen..., habe anna schließlich jahre lang gekleidet, ernährt, unterhalten, in urlaub geflogen, und als "bauhelferin " eingesetzt..., während die KM sich mit den pferden auf einem reiterhof bei rendsburg ein vermeindlich schönes leben gönnt und die tochter nun seit dem tag der trennung nicht mehr gesprochen hat, außer 2 sätze am tage der scheidung. macht sowas dann das JA?
ausblick:
...oder bin ich da zu blauäugig und muss meine "geldgier" :roll: :lol: zurückfahren.
bitte nicht falsch verstehen, es geht uns richtig gut, bräuchte den unterhalt wirklich nicht, sehe aber auch nicht ein auf nur einen cent in diese richtung zu verzichten.
eltern ist man immer, auch wenn die beziehung in die brüche geht. den unterhalts- verpflichtungen dann nicht mal nachzukommen halte ich für eine, sorry, "sauerei!
...schönen abend noch
charlie k. 8-)

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: l200kastor, 09.10.2006, 22:11 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

inesk

unregistriert

2

Montag, 9. Oktober 2006, 21:26

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

Hallo Charlie!

Oh man, da hast du ja schon richtig Geld verschenkt, dass deine Tochter eigentlich haben könnte.
Du hättest damals gleich, als ihr euch getrennt habt den Kindesunterhalt beim Jugendamt festlegen und titulieren lassen sollen. (Ich habe mit dem Jugendamt aber schlechte Erfahrungen gemacht, denn die berücksichtigen nicht immer die einzelnen Stufen richtig) Oder aber, wenn die KM dazu nicht bereit gewesen wäre, eine Unterhaltsklage bei Gericht führen sollen, damit die den Unterhalt festlegen, dann hättest du automatisch auch einen Titel und könntest den Unterhalt jederzeit pfänden lassen. Du hättest aber zu jeder Unterhaltserhöhung (alle zwei Jahre) entweder selber oder durch das Jugendamt die KM zum Nachweis ihres Einkommens schriftlich auffordern müssen und dann ihr auch schriftlich den neuen Satz mitteilen müssen. Genauso wenn sich die Altersstufen ändern und dadurch höherer Satz zusteht. Vor allem den Schriftverkehr aufheben, damit du bei einer nötigen Pfändung dem Gericht nachweisen kannst, das du die KM informiert hast. Auch jeden ausbleiben Unterhalt bei der KM anmahnen (schriftlich)! Alles doppelt und aufbewahren. Deine Tochter kann notfalls ihren Unterhalt noch einklagen oder pfänden lassen, wenn sie dann 18 J. ist.
Auch müsste deine Ex mehr Unterhalt zahlen. Kannst ja mal selber rechnen: durchschnittliches Netto minus 5% berufsbedingte Aufwändungen und dann mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Aber bei dem geringen Einkommen geht es sicher schneller ihren Selbstbehalt abzuziehen. Müssten bei euch 890 Euro sein.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Hab das leider auch alles durch.
Allso schnell was unternehmen, damit du wenigstens die letzten Jahre rettest. Kann ja auch noch lang werden falls Abi und Studium usw.

Viel Glück!

Liebe Grüße Ines :roll:

l200kastor

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Felsberg 5

Beruf: Berufssoldat

3

Montag, 9. Oktober 2006, 22:28

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

hallo ines.
dank für deine schnelle rückanwort.
nach meienr rechnung hätte die km dann ja so ungefähr 150€ ( diff. zwischen selbstbehalt und bereinigtem nettoeinkommen) zu zahlen.
gleich eine frage hinterher!
...die zahlung des unterhaltes für das kind.
das gilt doch aber wohl nur für die zeit in der die KM erwerbstätig ist, ...oder?
aber mal zurück zu dem "titel", den bantrage ich, soweit ich jetzt weiter in dem thema voran gekommen bin, beim familiengericht, gell!?
das jugendamt kümmert sich nicht darum, oder?
habe da wohl noch das ein oder andere defizit.
grummel.
wenn ich daran denke, das die KM , mal bei ihrer RAín behauptet hat dass, anna bei ihr leben würde (tztztz...) und ich mal eben so, nach einem schreiben der RAín knapp über 2500 € unterhalt monatlich für beide hätte zahlen sollen...
da ist es andersherum schon schöner....
....naja, stöber jetzt mal noch nach dem "titel" und hoffe schlauer zu werden.
gruß
charlie k. :-( <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: l200kastor, 09.10.2006, 23:30 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

4

Montag, 9. Oktober 2006, 22:53

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

Hallo Charlie

Zunächst mal ein Kompliment für Dich das Du Euch so prima über die Runden bringst.
Gut als "kastor" hat mann da so seine Energien ;-)
Den Titel kann Du kostenlos übers Jugendamt bekommen,sofern die Bearbeiter "willig" sind.
Unser Jugendamt ist überlastet, somit nahm ich eine Anwältin, die seit 2 Jahren für den Titel 1- Rückständiger Kindsunterhalt und
Titel 2- laufender Kindsunterhalt kämpft.

Die Titel sind toll, sofern der Unterhaltspfl. auch über den Selbstbehalt verdient.
Zahlt der Upfl. nicht, trotz verdienst, kann durch den Titel eine Lohnpfändung gemacht werden, Gerichtsvollzieher geschickt werden.
Kann man Beweise bringen, wie z.B. eigene Pferde, könnten diese gepfändet werden, wenn der Unterhaltspfl. dem Titel nicht nachkommt.
Kann der Upfl. durch z.B. Arbeitslosigkeit den Titel nicht mehr erfüllen, muss er ihn ändern lassen , ansonsten muss er weiter die Summe des Kindsunterhalt aufbringen.

In der Regel schickt das Jugendamt alle 6 Monate dem Unterh.pfl. ein Formular, ob finanzielle Änderungen eingetreten sind.

Dies mal so grob auf die Schnelle getippt.

Gruß bantam[addsig]

l200kastor

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Felsberg 5

Beruf: Berufssoldat

5

Montag, 9. Oktober 2006, 23:21

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

hallo bantam
.. danke für deine antwort.
das bringt mich ja schon mal weiter.
muss morgen nicht auf den flugplatz, sondern bin morgen noch zu hause und rate mal wo ich morgen "mit der sonne im rücken" hinfahren werde.
--- richtig , ...Jugendamt!
mal sehen was da so geht...
gruß und gute nacht
charlie k. :-D <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: l200kastor, 10.10.2006, 00:22 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 10. Oktober 2006, 01:26

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

Hallo Charlie.

Lebte Deine Tochter schon zur Zeit der Scheidung bei Dir?

Dann schau mal bitte Dein Scheidungsurteil und den Anhang dazu nach.

Steht dort schriftlich etwas, über den Aufenthaltsort Eurer Tochter, und Unterhalt?

Normalerwiese wird nämlich im Scheidungsverfahren solche Dinge wenigstens angesprochen, und wenn dort z.b. steht, X hat dem Kind monatlich Betrag Y zu leisten, so ist dieses vergleichbar mit einem Titel, und damit könntest Du vollstrecken lassen, bzw. irgendwann mal aufgelaufene Schulden versuchen wieder zu holen.[addsig]

l200kastor

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Felsberg 5

Beruf: Berufssoldat

7

Dienstag, 10. Oktober 2006, 07:05

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

guten morgen
@ aninijha
...um halb zwei nachts noch am pc und forumsbeiträge geantworten... respekt! :-)
habe im urteil nachgesehen.
das sorgerecht und der aufenthalt von anna ist geregelt, von unterhalt steht nix im urteil.
denke mal ich muss da abtiv werden, um anna wenigsten die ansprüche aus der scheidung noch irgendwie zu erhalten. wenn ich mal so hochrechne sind das mal eben 53 monate unterhalt. wenn man da mal so mit den zahlen spielt wäre das locker ein kleinwagen für anna, aber ein neuer, ...doch anna will ja einen geländewagen ;-)
versuche das heute mal beim JA zu kären.
...schönen start in den tag
charlie k. :-D <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: l200kastor, 10.10.2006, 16:07 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 10. Oktober 2006, 09:42

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

Guten Morgen Charlie,

kam von einer Geburtstagsfeier wieder ;-).

Hast Du denn die Mutter von Anna schriftlich (per Anwalt) um Zahlungen aufgefordert, und "in Verzug" gesetzt?

Wenn nicht, ist nachträglich nichts mehr zu machen.

Aber auf dem JA geben sie Dir sicher Auskunft.

Viel Erfolg/Glück

Gruß Aninjha

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

9

Dienstag, 10. Oktober 2006, 13:32

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

Zitat

rate mal wo ich morgen "mit der sonne im rücken" hinfahren werde.


ich hoffe Du hattest die Sonne nicht nur im Rücken sondern auch am Tisch des Jugendamts gegenüber sitzen ?? ;-)

Bin auf Den Bericht gespannt.


Gruß bantam[addsig]

l200kastor

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Felsberg 5

Beruf: Berufssoldat

10

Mittwoch, 11. Oktober 2006, 19:11

RE: wie kommt man diesen Titel ran??

hallo zusammen,
melde mich mal kurz, später dann mehr. muss heute noch zur schulelternversammlung.
aaaaalso:
beim JA war es nicht so prall.
auskunft nur im stehen und am counter.
unterhalt ist nicht im scheidungsurteil geregelt.
nachforderung ist nicht mehr. ... es geht aber auch so.
hatte nicht erwähnt das die KM noch schulden hinterlassen hatte ( konto plünderung und sparbuchraub von anna und mir...), diese schulden könnte ich noch einziehen, steht was von "anzustrebender einvernehmlicher lösung / vergleich" im urteil meiner scheidung.
nur denke ich wenn sie "...´eh nur die paar kröten" an unterhalt für die annazahlen kann
wird sie mit dem erstatten des "geklemmten geldes", nach eigenständigkeit von anna, auch noch jahrzehnte brauchen.
werde nun also versuchen für das "unfreiwillige darlehen" einen titel gegen sie zu erwirken...
bis später
gruß und schönen abend noch
... muss nun die schulbank drücken
charlie k. :-) [addsig]

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