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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 28. Mai 2007, 11:42

Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Überschrift wurde aktuell geänder heute(12.06.2007)

das erste Posting entstammt älterer Zeit.




Näheres dazu hier

Demnach wird bald die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht werden müssen.

Die Bundesministerin der Justiz muss jetzt aber erst die neue Regelbetragsverordnung bekanntgeben, auf die sich die Düsseldorfer Tabelle stützt.

Sobald auch wir näheres wissen, werden wir das hier bekanntgeben.[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 12. Juni 2007, 20:03

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

So....nun sind die ersten Zahlen wohl raus, und demnach wird zum 1.7.07 der Kindsunterhalt wohl gesenkt.

Ich vermute, die Regelbeträge auf der Seite [URL=http://www.bmj.bund.de/enid/e0c6ac9e9b6f534eccbe50fb2539ad4f,0/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens/Tabelle_Regelbetraege_1dp.html]hier[/URL] sind die ersten, veröffentlichten Zahlen, und das sich die anderen Zahlen noch daran errechnen, so das weiterhin (bis zur evtl, Unterhaltsreform zumindest) verschiedene Rangstufen gibt.

Zum ersten mal werden die Beträge gesenkt, um 2 ¤ statt erhöht.[addsig]

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

3

Dienstag, 12. Juni 2007, 22:25

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Na klasse,

sollen auch hier die Kinder mal wieder die Verlierer sein............?

:-( :-( :-(

Feuervogel [addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

4

Dienstag, 12. Juni 2007, 22:52

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Aninjha hat angeregt, dass wir um eine Stellungnahme und eine plausible Erklärung beim zuständigen Ministerium bitten. Wir werden unsere offizielle Anfrage als Verein morgen hier veröffentlichen und warten dann natürlich auf Antwort. Die kommt auf jeden Fall, denn Behörden und Ministerien antworten immer, auf Anfragen von Interessenverbänden meistens sogar sehr schnell.

Frank
(Vorstandsmitglied des Vereins Alleinerziehend.net e.V.)

Die Initiative stammt aber von der 2. Vorsitzenden Bianca Uphoff[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 12. Juni 2007, 22:53

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Hallo Feuervogel,

nach der Unterhaltsreform, die ja wieder verschoben wurde, gäbe es wesentlich weniger KU, als nur diese 2 ¤.

Da ja, wie in früheren Postings schon erwähnt, der erste Betrag höher aussieht, aber das Kindergeld in jedem Fall(auch unterste Stufe ) hällftig abgezogen werden wird.

Alleinig mal mein Beispiel:

Heute (seit 2005) Kind 0-5, Vater zahlt 1. Stufe laut DDTabelle 204 ¤.
Er darf 5 ¤ abziehen, somit bar für Kind 199¤

Nach Unterhaltsreform hätte es so ausgesehen:
Mein Kind, immer noch 0-5, Betrag 265¤, minus hälftiges Kindergeld....somit bar fürs Kind 188¤

Nun würde ich die, die sich Steuermäßig auskennen mal bitten (Steuer ist mein Stiefkind) mir zu erklären, ob nun die Steuerfreibeträge bei neuer Reform wegfallen, und wie sichdas für die zu zahlenden auswirkt, und für die Empfänger.

[addsig]

watzmann

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 13. Juni 2007, 00:41

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Hi Aninjha,

das meintest du also mit den Freibeträgen.
Wie ich das sehe – aber ich bin wirklich kein Experte – ändert die hälftige Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhalt überhaupt nichts an den Steuerfreibeträgen.

Im Gegenteil, der Abzug rührt sogar aus dieser Rechenkonstruktion her, daß grundsätzlich vom Finanzamt geprüft wird, ob die Steuerfreistellung des kindlichen Existenzminimums (Kinderfreibetrag 1824 ¤ + Betreuungs,-Erziehungs-,Ausbildungsbedarf 1080 ¤) = 2904 ¤ je Elternteil günstiger kommt als die Auszahlung des Kindergeldes. (=Günstigerprüfung)

D.h. das Finanzamt berechnet erstmal die Steuerschuld aus dem zu versteuernden Einkommen. Dann führt es eine zweite Berechnung für die Steuerschuld durch, wobei vom zu versteuernden Einkommen die Freibeträge abgezogen wurden. Die Differenz ist der Steuervorteil aus den Kinderfreibeträgen. Ist die Differenz größer als das ausbezahlte Kindergeld, so wird dieser Vorteil an den Steuerpflichtigen weitergegeben.

Bei getrennter Veranlagung wird bei beiden Elternteilen jeweils der einfache Freibetrag dem halben Kindergeld gegenübergestellt.

Bei höheren Einkommen profitiert man vom Steuervorteil, bei geringeren Einkommen bleibt es bei der Auszahlung des Kindergeldes.

Der Haken an der ganzen Sache ist also, daß Kindergeld quasi eine Abschlagszahlung für zuviel bezahlte Steuern ist. Und das Kindergeld empfängst DU in voller Höhe, entstammt aber dem Rechtsanspruch der beiden Elternteile. Daher ist es für den Staat ganz logisch, daß der Unterhaltspflichtige die 77 ¤ halbes Kindergeld, die du ja schon empfangen hast, bei der Unterhaltszahlung anrechnen kann.

Logisch, oder?

Vielleicht findest du auch noch in folgender Presseerklärung weitere Infos:
http://www.vamv.de/PDFs/Unterhaltsrechtsreform307.pdf

Daher unsere Forderung nach einer Individualbesteuerung mit übertragbaren Grundfreibeträgen sowie einkommensunabhängiger Kindergrundsicherung. (du erinnerst dich an die 8 Milliarden?). Wäre noch logischer.


Wie gesagt, ich bin kein Experte. Falls es jemand besser erklären kann oder mich berichtigen muß, möge er/sie das bitte tun.

Wolfgang
[addsig]

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

7

Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:22

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Hallo Wolfgang,

leider ist Biancas Hinweis Realität! Erstmals wird der Kindesunterhalt nicht erhöht, sondern minimal gesenkt (siehe <a href="http://www.alleinerziehend.net/artikel263.html">Weniger Unterhalt für Trennungskinder</A>)

Frank[addsig]

Petra67

unregistriert

8

Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:47

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

:-( wen man überlegt wieviele Mütter sich abstrampeln...damit die Kinder ein "normales Leben führen können sind die wenigen euros manchmal die Entscheidung ob man HartzIV frei leben kann oder nicht!
Ob bei Bildung oder Freizeitaktivitäten es wird somit ein Stein für die zwei Klassen gesellschaft gelegt.....
Thema Bildung und Förderung die zu Hause anfängt.... wenn ich mir überlege das ich wegen einer 5 die mein Sohn bekam weil er nicht im Internet recherchieren konnte was die Aufgabe war ("was kann ich dafür wenn ihr zu Hause in der Steizeit lebt" so der Lehrer) !
Das diese Euros, in der Regel, nicht dazu dienen das Mütter und Väter die Unterhaltsberechtigt sind sich die Taschen vollzustopfen sondern um ihr alltägliches Leben zu finanzieren

ICH VERSTEH DIE WELT NICHT MEHR!

[addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:58

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Hallo Frank,

das hat Wolfgang auch gar nicht anders gesagt.
Ich hatte in einem anderen Posting vor langer Zeit mal versucht, zu verstehen, warum es nach geplanter Unterhaltsreform weniger Unterhalt abgibt als bisher, und hatte ihn gefragt, ob die Anrechnung des Kindergeldes evtl Steuermäßig etwas ausmacht.

Und nach geplanter, noch verschobener Reform, gibt es ja noch weniger, als die neuen Regelsätze der DdTabelle nun.

Ja Petra, und alle anderen, die nun denken, sie lesen nicht richtig. Wird die geplante Unterhaltsreform kommen, wird es noch weniger Kindsunterhalt geben, und der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen auf 1000¤ steigen.

Bisher ist mir noch nicht ersichtlich, auf wieviel der Selbstbehalt nun raufgesetzt wird.

[addsig]

frank

Projektinitiator

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Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

10

Mittwoch, 13. Juni 2007, 21:28

RE: Neue Regelsätze ab 1.7.07 für Kindsunterhalt nun veröffentlicht. Das erste mal gibt es weniger KU

Hallo Bianca,

habe heute mit dem Ministerium telefoniert und mir diese Aussage erst mal bestätigen lassen. Ich habe das schon verstanden, was Wolfgang schreibt, auch wenn man sich da gedanklich erst mal durchkämpfen muss. Dennoch bleibt die Frage, warum Kinder (und hier geht es ja nur um das Existenzminimum) auf einmal weniger kosten sollen. Denn das bereits knapp bemessene Existenzminimum eines Kindes wird ja definitiv nach unten abgesenkt.Kinderarmut in Deutschland war ja zum Leidwesen der Bundesregierung schon seit längerem ein nicht mehr zu verleugnendes Thema, die Reaktion auf diese Feststellung ist daher um so weniger zu verstehen.

Frank

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