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von mona84

frau.holle

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: DUESSELDORF

1

Samstag, 15. September 2007, 12:40

anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

hallo forum,

ich lebe seit mai mit unserem sohn allein und mein mann zahlt nicht. das jugendamt verweist auf das arbeitsamt: na ja, wenn er alg 2 bekommt, was sollen wir denn da machen? das arbeitsamt sagte mir: na ja, wir machen ihm immer mal wieder einen vorschlag wo er sich bewerben könnte :::??????????

ich glaube ich habe da was falsch verstanden, denn ich bin davon ausgegangen, dass es sozialschmarotzertum seit hartz 4 nicht mehr gibt.

das jugendamt / beistandschaft kam mit der glorreichen idee : nehmen sie sich doch einen anwalt !!!!!!!!!1 Ha Ha, wie witzig, wie soll ich den denn bezahlen ? das jugnedamt macht darüber hinaus nicht, sachbearbeiter in urlaub, vertretung krank etc. ..............

nun will ich anzeige gegen den noch - ehemann erstatten, was muss ich beachten ?

gruss
... :-? [addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

2

Samstag, 15. September 2007, 21:02

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

hi,

am besten keine anzeige :roll: , was soll die bringen?

normalerweise dürfte die BA dir auch keine auskünfte geben, über das gebahren von deinem ex, außerdem haben die genung möglichkeiten, im ureigensten interesse, ihm druck zu machen.

lass dir zumindest einen titel vom jugendamt über den unterhalt aushändigen, du kannst auch beim amtsgericht einen beratungsschein erhalten, und bei einem anwalt deiner wahl dir auskünfte geben lassen (fachanwalt für familienrecht wär am besten). - nur obs was bringt? mußt du selbst entscheiden, bei deinem einkommen wär auch PKH möglich.

dann kann der anwalt loslegen, aber wie gesagt, wenn die BA das verhalten aus welchen gründen auch immer hinnimmt, sehe ich hier keine große hoffnung.

lg

rick

[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Beiträge:

3

Samstag, 15. September 2007, 21:17

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

Zitat von »frau.holle«



ich glaube ich habe da was falsch verstanden, denn ich bin davon ausgegangen, dass es sozialschmarotzertum seit hartz 4 nicht mehr gibt.



Da hast du wirklich etwas falsch verstanden, denn diese * Sozialschmarotzer * wird es immer geben und ob dein EX ein solcher ist sei dahin gestellt. :-? :-?

Eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht kann man, muss man aber nicht unbedingt in Auftrag geben, denn in der Regel kann hier nicht wirklich eine Straftat nachgewiesen werden. :-D :-D

Torsten[addsig]

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 16. September 2007, 03:21

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

Gibt es einen Titel über zu leistende Unterhaltszahlungen? In Verzugssetzen?
Wie lange ist Vater arbeitslos? Wie alt das Kind? Erhälst Du für Kind Unterhaltsvorschuss oder erhaltet Ihr Alg 2 (aufstockend)?

Wie war die Situation im Mai, zur Zeit der Trennung?

War Ex da schon arbeitslos?

Hat er mutwillig seinen Job geworfen (nachweisbar) nach der Trennung?

Fragen über Frage :-? :-? :-? [addsig]

frau.holle

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: DUESSELDORF

5

Dienstag, 18. September 2007, 11:00

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

hallo, er war früher selbständig, die ausübung eines gewerbes wurde ihm untersagt vom ordnungsamt.
das jugend amt kommt nicht weiter, er redet sich heraus, sagt er wolle das alleinige aufenthaltbestimmungsrecht etc, ... was er natürlich nicht bekommen wird und unterschreibt kein schuldanerkenntnis. das jobcenter, nach dem ich seit 4 monaten hin und her telefoniere sagt .. " na ja, wir machen ihm hin und wieder mal einen vorschlag wo er sich bewerben könnte ..." -- klasse !
und er hat ein auto und ich habe gesehen, dass er sich bei ebay echtholzmöbel ersteigert hat .... wie kann es sein ?
er sitzt den ganzen tag zu hause und surft und wird mit allen möglichen tricks versuchen sich zu drücken. ..
ich erhalte nur unterhaltsvorschuss und kindergeld. alg 2 gekomme ich nicht, da mir gesagt wurde, das kind ist nicht arbeitsfähig und daher bekommt es kein alg. sozialgeld wohl auch nicht, da meine einkünfte bei 980 euro mtl. liegen. [addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 18. September 2007, 11:18

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

Da Du Unterhaltsvorschuss erhälst, wird das Jugendamt ja schon wohl etwas Druck auf den Vater ausüben. Zwecks gesteigerte Erwerbsobliegenheit etc.

Hast Du eine Beistandschaft dort eingerichtet?

Durch Unterhaltsvorschuss und Kindergeld ist der Bedarf des Kindes (liegt bei 208¤) abgedeckt, daher gibt es kein Sozialgeld mehr für das Kind.

Du könntest aber Wohngeld beantragen.
Sowohl für das Kind, wie auch für Dich selber.

Hast Du mal versucht, den Kinderzuschlag zu beantragen?[addsig]

frau.holle

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: DUESSELDORF

7

Mittwoch, 19. September 2007, 23:06

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

hallo, vielen dank.

die beistandschaft habe ich, der unterhalt des kindes ist mir kg und uvg gesichert, das stimmt. ich habe eine sozialwohnung und einen wbs bekommen. wohngeld bekomme ich nicht, der bescheid liegt mir vor. kinderzuschlag, ist das das, was man zusätzlich zum kindergeld bekommt? ich habe den kinderzuschlag zum kindergeld beim arbeitsamt kindergeldkasse beantragt, wurde aber abgelehnt, da das kind schon uvg bekommt vom ja.
.
der vater ist anfang 40, abitur, abgeschlossene berufsausbildung als industriekaufmann. findet angeblich keine arbeit, dass KANN aber nicht sein.

. er hat nur keine lust..

wenn der unterhaltsvorschuss wegfällt wg. 12. lebensjahr, was muss ich dann beantragen? kinder zuschlag oder sozialgeld? oder alg 2 für das kind ? wie ist die richtige reihenfolge? wo kann ich für die nächste klassenfahrt einen zuschuss beantragen, ist das das frühere sozialamt?
HILFE, ich bin völlig überfordert mit den ganzen ämtern. ....[addsig]

Kijara

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Lk Tübingen

Beruf: zur Zeit im Erziehungsjahr

8

Donnerstag, 20. September 2007, 09:12

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

Hallo Frau Holle.

Also Du bekommst kein Wohngeld und kein Kinderzuschlag.
Bist alleinverdiener und hast 980 Euro ( Dein Einkommen)

Das ist der Regelsatz Alg II

347 Euro Du
208 Kind
+KdU ( Kosten der Unterkunft)
davon abziehen
Kindergeld
UVG
Bereinigtes Einkommen

Hier gibt es ein AlgII Rechner benutze mal den.
So kannst Du dir genau ausrechnen ob Du AlgII Berechtigt bist.
Wenn Du Alg II bekommen solltest bekommt Dein Kind einen Zuschuss für Klassenfahrten.


MFG Kijara[addsig]

frau.holle

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: DUESSELDORF

9

Donnerstag, 20. September 2007, 22:19

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

nein, ich bekomme kein wohngeld und keinen kinderzuschlag. der wurde abgelehnt, weil ich unterhaltsvorschuss vom ja bekomme. ist das überhaupt richtig?

.
dann alg 2: ich dachte, alg 2 ist nur für arbeitsfähige. das bin ich nicht, bekomme eine unfallrente, seitdem ich 28 bin. das kind ist natürlich auch nicht arbeitsfähig.

.
soll ich dann für mich oder für das kind alg 2 beantragen? wenn das nicht klappt, kann ich dann noch sozialgeld für das kind beantragen? [addsig]

Gast

unregistriert

10

Donnerstag, 20. September 2007, 22:24

RE: anzeige gegen den vater, was muss ich beachten?

Das Kind hat wenn, eh nur Anspruch auf Sozialgeld, nicht auf ALG 2.

Hast Du mal einen Wohngeldantrag nur für das Kind gestellt?

Ich mußte dies diese Woche tun, damit es aus Sozialgeld rausfällt.[addsig]

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