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von mona84

beatetheresia

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 22. Mai 2008, 14:51

Einstellung Unterhaltszahlung

Hallo,

ich brauche ein paar Infos.
Kurz zur Situation:
Der Vater meiner Tochter hat bisher immer Unterhalt gezahlt.
Ab diesem Monat allerdings wurde das eingstellt, da auch noch Forderungen durch 2 weitere Kinder nach meiner Tochter bestehen. Er ist jetzt der Ansicht, dass er sich dafür nicht krumm arbeiten will und eben nicht mehr zahlt. Sein Einkommen will er gegen Null laufen lassen, was er ja als Selbstständiger tun kann. Ich habe das Jugendamt informiert, die ihn anschreiben wollen.
Meine Frage:
Welche rechtlichen Mittel hat das Jugendamt denn in so einem Fall?
Zweitens:
Ich bin zwar Berufstätig, aber mein Einkommen hat schon mit Unterhalt kaum den ALG II-Satz erreicht, jetzt bin ich garnicht mehr in der Lage das aufzufangen. Ich will allerdings nicht für mich, denn 2000 ist es mir gelungen, wenn auch mühsam, vom damaligen Sozialamt wegzukommen, da will ich auf keinen Fall wieder hin. Meine Frage ist: Kann ich nur für meine Tochter ALG II beantragen?
Bei dem Bezirkssozialdienst ist die Auskunft widersprüchlich- 1 meint, kein Probblem, 2 weitere hatten wohl nicht wirklich Ahnung waren aber der Ansicht, dass es ohne einen Antrag durch mich nicht ginge.
Zu früheren Zeiten, eben vor 2000 habe ich das aber schon mal eine Weile gemacht, nur für ein Kind beantragt
Wäre für Tipps dankbar
Beate[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 22. Mai 2008, 15:34

RE: Einstellung Unterhaltszahlung

Hallo Beate,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Vielleicht würde bei Dir ja ausreichen, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen?

Spiele doch mal Deine finanzielle Situation mit dem ALG 2 Rechner hier durch.

Am Ende wird Dir dann gesagt, ob Anspruch auf ALG2 oder halt Wohngeld und/oder Kinderzuschlag besteht.

Und/ oder vielleicht besteht für das Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuß? Dann müßte es aber noch unter 12 Jahre alt sein.[addsig]

beatetheresia

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 22. Mai 2008, 18:02

RE: Einstellung Unterhaltszahlung

Hallo,
danke für deine Antwort. Mir scheint, ich bin im Moment ein bischen dämlich zum Bedienen des Rechners. Ich krieg zwar ALG II aber nicht Zuschlag oder Wohngeld berechnet.Aber dank des Links Jugendamt ist mir die Idee gekommen, mich erst mal (so schnell es geht beraten zu lassen. Z. B. vom Jugendamt. Vielleicht fällt mir auch noch eine andere Stelle ein, die mir einen allgemeinen Überblick über meine Möglichkeiten geben kann.

Grüße
Beate[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

4

Donnerstag, 22. Mai 2008, 23:44

RE: Einstellung Unterhaltszahlung

hallo Beate,

nein, du bist nicht zu "damenhaft" das auszurechnen......

Der ALGII-Rechner berechnet dir fast korrekt den Anspruch auf ALGII aus....nur wenn du über diesem Satz liegst, dann erscheint gaaaaaanz am Ende der Aufstellung, daß du Wohngeld und evtl Kinderzuschlag beantragen kannst, die Höhe wird allerdings nicht geschrieben.....

Für Wohngeld ausrechnen, solltest du noch mal nach dem Wohngeldrechner googlen.... :-)

LG
Minniemaus<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Minniemaus29, 22.05.2008, 23:59 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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