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von mona84

Aurorara

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 31. Juli 2008, 17:48

Wann muß die allein erziehende und berufstätige Mutter Unterhalt für den Ex zahlen?

Hallo liebe Leser,

ich bin seit ich mit meiner Ausbildung fertig bin, berufstätig - auch während der Schwangerschaft und seit der Geburt der Tochter.

Als wir noch ein Paar waren, wurde mein Ex arbeitslos wegen Insolvenz des Arbeitgebers und hat froh verkündet, dass er nicht bereit ist, arbeiten zu gehen (es gibt keinen Zeugen). Auf meinen Druck hin hat er dann doch wieder gearbeitet - dann wieder selbst gekündigt. Er hat eine gute und qualifizierte Ausbildung.

Nun haben wir uns getrennt. Ich habe das Kind und gehe arbeiten. Ich bin mit meiner Situation zufrieden.

Mein Ex arbeitet nur ein Minimum, zahlt keinen Unterhalt und hat mich auf Unterhalt verklagt! Der Richter hat gesagt, dass ich 6 Monate Unterhalt zahlen muss und dann soll er arbeiten gehen und sich selbst ernähren.

Als wir neulich telefoniert haben, hat er wieder gesagt, dass er immer noch nicht bereit ist, arbeiten zu gehen (keine Zeugen), weil er keine Lust hat. Ich soll ihn ernähren. Das was der Richter gesagt hat, ist ihm egal.

Was passiert, wenn er jetzt Hartz 4 beantragt? Kommt dann das Amt zu mir?

Muss ich ihm Unterhalt bezahlen und wie lange? Wir sind noch verheiratet.

Wenn dieser Faulpelz damit durchkommt: Wieviel darf ich netto behalten - ich habe jetzt einen Kredit für die Anwaltskosten aufgenommen. Kann ich die Kosten für den Kredit auf meinen Selbstbehalt draufschlagen?

Es ärgert mich, dass er von Verwandten zur Erholung vom 400 Euro-Job erst mal 2 Wochen Urlaub in Spanien bezahlt bekommt während ich meinen Kredit abstottere und er dann wieder mit frechen Forderungen dasteht. Ach so, Prozeßkostenhilfe bekommt er auch ...

Wer hat Erfahrung?

danke, viele Grüße
Aurorara
[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 31. Juli 2008, 22:37

RE: Wann muß die allein erziehende und berufstätige Mutter Unterhalt für den Ex zahlen?

Hallo Aurorara,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Kurze Frage vorweg, weil es sich für mich nicht ganz schlüssig erkennen läßt.

Bist oder ward Ihr verheiratet, oder habt Ihr nur "wild" zusammengelebt?[addsig]

Aurorara

Anfänger

Beiträge:

3

Freitag, 1. August 2008, 16:01

RE: Wann muß die allein erziehende und berufstätige Mutter Unterhalt für den Ex zahlen?


Gast

unregistriert

4

Freitag, 1. August 2008, 22:34

RE: Wann muß die allein erziehende und berufstätige Mutter Unterhalt für den Ex zahlen?

Hallo Aurorara,

nach einer geschlossenen Ehe sind beide füreinander zuständig.

Da Du verdienst, wirst Du für ihn, sofern Du leistungsfähig bist, aufkommen müssen.

Ebenso, wie nicht weniger der (männlichen) User hier, die alleinerziehend sind, und ihre Ex unterstützen müssen, trotz Kinderbetreuung.

Es wird bei Trennungen noch etwas unterschieden: Der Trennungsunterhalt, und der nachehelichenunterhalt ..... Der Trennungsunterhalt gilt als "Überbrückungsunterhalt" während der Trennung, der nacheheliche wird bei der Scheidung geregelt

Vielleicht äußern sich hier aber mal einige der nicht wenigen Herren hier, die Unterhalt an Ex leisten, trotz das sie alleinerziehend sind, und keinen KU bekommen ) [addsig]

Gast

unregistriert

5

Samstag, 2. August 2008, 09:40

RE: Wann muß die allein erziehende und berufstätige Mutter Unterhalt für den Ex zahlen?

Hallo Aninjha.
Gilt das auch, wenn man schon seit über einem Jahr geschieden ist?
Mein Ex arbeitet gerade darauf hin, dass er von seiner Firma gekündigt wird.
Ich habe kein Verdienst, da ich nicht arbeite. Ich lebe noch in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, möchte aber irgendwann heiraten.
Glückspilz[addsig]

Gast

unregistriert

6

Samstag, 2. August 2008, 10:49

RE: Wann muß die allein erziehende und berufstätige Mutter Unterhalt für den Ex zahlen?

Hallo Aurorara.
Wenn euer Kind bei dir lebt, muß der Kindesvater dem Kind doch Kindesunterhalt zahlen. Kannst du da nichts machen? Frag doch mal deinen Anwalt. Vielleicht könnt ihr da zu einer Einigung: Du verzichtest auf Kindesunterhalt und er auf seinen Unterhalt. Ich weiß nicht genau, ob dies möglich ist.
Glückspilz[addsig]

Nicky

unregistriert

7

Samstag, 2. August 2008, 19:15

RE: Wann muß die allein erziehende und berufstätige Mutter Unterhalt für den Ex zahlen?

Hallo zusammen,

@Glückspilz
auf KU verzichten ist rein rechtlich nicht möglich. Überhaupt kann auf solcherlei Leistungen nicht verzichtet werden wenn Hartz IV beantragt wird, da diese Leistungen als Einkommen des Antragstellers gerechnet werden.

Zur Verrechnung von gegenseitigen Ansprüchen ist mir ein Urteil vom OLG Zweibrücken bekannt:

Zitat

Ein geschiedener Ehemann, der das eheliche Kind betreut, kann den Unterhaltsbetrag, den die Ex-Frau dem gemeinsamen Kind schuldet, vom Ehegattenunterhalt einbehalten bzw. verrechnen.
Oberlandesgericht Zweibrücken, Az: 2 WF 103/06

Das OLG Zweibrücken (Aktenzeichen 2 WF 103/06) hat entschieden, dass der Unterhaltsanspruch der Ehefrau gegen den Ehemann gekürzt werden kann um den von der Ehefrau nicht gezahlten Kindesunterhalt.In dem entschiedenen Fall war die Ehefrau gegenüber dem Ehemann unterhaltsberechtigt, da sie weniger Einkommen hatte als der Ehemann. Allerdings lebte bei dem Ehemann ein gemeinsames minderjähriges Kind. Die Ehefrau mußte für das Kind Kindesunterhalt an den Ehemann zahlen. Der Kindesunterhalt war tituliert, wurde jedoch von der Ehefrau nicht gezahlt.
Das OLG Zweibrücken war der Ansicht, dass bei der Ermittlung des Einkommens der Ehefrau, das der Berechnung ihres Ehegattenunterhalts zugrunde liegt, der Kindesunterhalt trotz Nichtzahlung abzuziehen ist, allerdings nur, wenn der Kindesunterhalt tituliert ist. Der so errechnete Ehegattenunterhalt kann aber bei Nichtzahlung des Kindesunterhalts nicht in voller Höhe gefordert werden. Vielmehr ist der Ehemann berechtigt, den Ehegattenunterhalt um den Kindesunterhalt zu kürzen.


Aber auch hier gilt: Wenn´s dem Staat an die Geldbörse geht -sprich Hartz IV beantragt wird-, sind solche Arrangements hinfällig.

lg
Nicky[addsig]

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