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von mona84

lucielou

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 27. Oktober 2008, 20:41

Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Hallo,
habe schon mit der Suchfunktion gesucht und nichts zu dem Thema gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich (alleinerziehend ) und mein Sohn, 3 Jahre alt, leben im Westen, früher haben wir im Osten gelebt, sind vor nem Jahr ungefähr umgezogen.
Der Vater lebt noch im Osten. studiert und wird von Mutti und Vati gesponsort und hat kein Einkommen. Er wollte keine Schulden bei Irgendwelchen Ämtern, und wir haben uns geeinigt, dass er mir gibt, was ich als Unterhaltsvorschuss bekommen würde. Er gibt mir monatlich 100 ¤. Heute hab ich dann mal recherchiert, und herausgefunden ds der Unterhaltsvorschuss in den "alten Bundesländern" 125¤ ist, in den neuen Bundesländern 109¤. Welches gilt den jetzt für uns? Wir wohnen in Baden Württemberg, der Vater im Osten.
Wie sieht es dann eigentlich mit dem Kinderfreibetrag aus? Kann ich den dann voll auf mich übertragen lassen? Denn er bezahlt ja Unterhalt. Dazu möchte ich sagen dass ich arbeite, er aber nicht. Im letzten Jahr wollte er mir den halben Freibetrag nicht überschreiben weil er sagt er würde Geld vom Steuerausgleich dafür bekommen. Ja, und sagt jetzt nicht, dass das ja eh nur ein paar kröten sind, weil es immerhin ca. 80 ¤ im Jahr sind.
Hoffe war nicht zu bĂĽrokratisch alles...
GrĂĽĂźe
L. :-) [addsig]

Ricki

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Raum KA

Beruf: selbständig

2

Dienstag, 28. Oktober 2008, 11:14

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Hallo Lucielou
Hallo ersteinmal ;-)
Mögen mich andere korrigieren, wenn ich mich irre:
Wenn Dein Kind bei Dir lebt, dann steht der Steuerfreibetrag Dir ganz alleine zu . Ich meine, schlieĂźlich hast Du ja die Kosten fĂĽr das Kind, Wohnung, Heizung, Essen u.s.w. ...
Zweitens kann ich nur vermuten: Du wohnst im Westen, also gilt die Regelung der alten Bundesländer. Ich würde aber darauf bestehen daß er den vollen Satz zahlt, den die Unterhaltsvorschußkasse zahlen würde hier, und das sind 125.- EUR meines Wissens nach (lebe auch in Ba-Wü).
Ich wĂĽrde an Deiner Stelle mal zu Pro Familia, Caritas, Diakonie oder irgendeiner Beratungsstelle die sich genau auskennt gehen.
Viel Glück und einen schönen Tag Euch
GrĂĽsse, Ricki[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 28. Oktober 2008, 22:41

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Zitat von »lucielou«


Wie sieht es dann eigentlich mit dem Kinderfreibetrag aus? Kann ich den dann voll auf mich ĂĽbertragen lassen? Denn er bezahlt ja Unterhalt.
GrĂĽĂźe
L. :-)


Hallo,

der Kinderfreibetrag steht Dir zu. Du hast vermutlich STKL 2?

Und Dir steht ein halbes Kind auf Deiner Steuerkarte zu. Meinst Du mit Deiner Frage nun, das ganze Kind auf Deine Karte umschreiben zu lassen? Das geht nicht, da der Vater ja Unterhalt zahlt.

Egal, ob er arbeitet oder nicht. Es sei denn, er "ĂĽbergibt" es Dir freiwillig, bis er mal wieder arbeitet.

[addsig]

lucielou

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 29. Oktober 2008, 14:58

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Danke fĂĽr die Antworten.
Nochmal Kinderfreibetrag: Ich dachte der ExPartner muss bis zu einem bestimmten Prozentstz dem Unterhalt mindesten nachkommen um ein anrecht auf den halben Kinderfreibetrag zu haben. Hier bezahlt er ja nur das Minimum was ich als Vorschuss bekommen hätte..., was in keinster Weise dem Unterhalt entspricht den eine arbeitende Person bezahlen würde. Muss mich mal beim Finanzamt erkundigen.[addsig]

wewpe41

Anfänger

Beiträge:

5

Mittwoch, 29. Oktober 2008, 21:08

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Hallo,
da ich das auch schon hatte folgendes: Unterhaltsvorschuß, dass man für 72 Monate beim jeweiligen Jugendamt/Landratsamt beantragen kann beträgt 168 Euro. Kinderfreibetrag bekommst Du automatisch mit der Steuerklasse 2 (steht auch ein 1/2 Kind drauf). Dies wird normal auf beide Elternteile aufgeteilt. Wenn einer nicht arbeitet, kann man in dieser Zeit den ganzen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Braucht man jedoch einen Nachweis. Ich hab das auch erst, hinterher mal erfahren, wo es bei mir schon zu spät war. Vieles weiß man ja leider nicht.

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 08:15

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Hallo zusammen.
Du brauchst auf jeden Fall die Einverständniserklärung von deinem Expartner, dass du sein "halbes Kind" auf deiner LSt-Karte eintragen darfst.
Nur weil der andere nicht arbeitet, darf man das nicht so einfach machen.
Und du bekommst Unterhalt, auch wenn es wenig ist, also kannst du das vergessen. Du mĂĽĂźtest es dann einklagen, glaube ich. Und das ist der Aufwand nicht wert. Vor allem, wenn es keine Aussichten auf Erfolg gibt.
GlĂĽckspilz

[addsig]

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 08:22

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Aber mal eine andere Frage:
Kann ich, wenn ich neu verheiratet bin, mein "halbes Kind" auf die LSt-Karte meines neuen Mannes eintragen lassen, obwohl es nicht sein leibliches Kind ist?
GlĂĽckspilz[addsig]

lucielou

Anfänger

Beiträge:

8

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 08:41

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Hallo,
wewpe41 sagt was von 168¤ Unterhaltsvorschuss... Woher kommt den das? Scheint mir recht viel! Stimmt das?[addsig]

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 09:39

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Zitat von »lucielou«

Hallo,
wewpe41 sagt was von 168¤ Unterhaltsvorschuss... Woher kommt den das? Scheint mir recht viel! Stimmt das?


Hallo Lucielou,

das ist der UHV Betrag fĂĽr Kinder ab 6 Jahren ;-)[addsig]

lucielou

Anfänger

Beiträge:

10

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 09:56

RE: Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge

Hallo nochmal,
nur zur Info an Alle. Habe gerade nochmal mit einem Freund von mir gesprochen, welcher Steuerberater ist. Der hat mir folgendes erklärt:
Kinderfreibetrag:
Steht mir zu, weil laut neuer Düsseldorfer Tabelle bei einem Einkommen von bis zu 1500¤ netto 279¤ Unterhalt gezahlt werden soll. Der halbe Kinderfreibetrag steht dem Unterhaltspflichtigen nur zu wenn er mindestens 75% dieser Summe bezahlt!!! 100¤, bzw hoffentlich bald 125¤ sind in keinster Weise 75%, obwohl er zahlt. Wäre ja auch sonst ungerecht!
Und das schöne daran: ich muss nur bei der Steuererkärung ein Kreuzlein machen um dies zu bestätigen, dann wird es mir angerechnet.
Um den ganzen Freibetrag eintragen zu lassen, dass er auf der Lohnsteuerkarte steht, dazu braucht man nen Antrag, das stimmt schon. Aber darum gehts mir ja nicht, ich will ja nur die Kohle am Ende des Jahres die mir auch zusteht!!!
Liebe GrĂĽĂźe[addsig]

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