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von mona84

peterpanem2007

Anfänger

Beiträge: 0

1

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 14:44

Unterhaltspflichtiger hat Arbeitsverhältnis gekündigt, Herabsetzung der Unterhalte?

mein noch-ehemann hat gemäß seiner aussage seine anstellung zum 31.12. gekündigt wegen unstimmigkeiten bei der vertragsverlängerung, hauptsächlich ging es wohl um die höhe des gehaltes. nun hat er aber eine vertragsklausel in seinem vertrag, das er einer der bisherigen tätigkeit ähnlichen arbeitsaufgabe ein jahr lang nicht nachgehen darf. er kommt "freiwillig" mit keinen weiteren angaben rüber, was z.b. auch die künftige höhe unserer unterhalte angeht. muß er mir mitteilen, wieviel wir voraussichtlich künftig an unterhalt erhalten? kinder haben titel (jugendamtsurkunden) und mein ehegattenunterhalt wurde im verfahren vor dem familiengericht im august diesen jahres festegesetzt (vollstreckbare ausfertigung). eine fortsetzung des arbeitsverhältnisses bei "niedrigeren" gehaltszahlungen war möglich. oder muß ich warten, bis an einem der nächsten 1. der "worst case" eintritt? selbst wenn er nur noch 50 % seines bisherigen einkommens (brutto ¤ 200.000) bekommen hätte, bekämen wir noch den bisherigen unterhalt, da er aufgrund seiner verbraucherinsolvenz "nur" rund ¤ 3.000 seines einkommens behalten darf und die blieben ihm nach meiner überschlägigen rechnung bei einer gehaltskürzung noch immer. darf er aufgrund der unterhaltspflicht ein arbeitsverhältnis "aus freien stücken" aufgeben? muß er sich ein neues arbeitsverhältnis gemäß seiner qualifikation suchen; er ist bankkaufmann, will nun angeblich in der textilreinigung seiner lebensgefährtin arbeiten. :-? [addsig]

Blubbaer

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 17:42

RE: Unterhaltspflichtiger hat Arbeitsverhältnis gekündigt, Herabsetzung der Unterhalte?

Hi..

zu dem ganzen Unterhaltsthema kann ich nichts sagen, da kenn ich mich nicht mit aus. Da ich aber auch so ein lustiges Wettbewerbsverbot in meinem Arbeitsvertrag drin hab, kann ich dazu einen Satz schreiben.

Ein Wettbewerbsverbot ist eine Beschränkung, die ein Arbeitgeber nur auferlegen darf, wenn er im Gegenzug dazu was gibt. Das heisst für die Zeit wo das Wettberwerbsverbot gilt, muss eine entsprechende Kompensation gezahlt werden, üblicherweise sind das 50% des vorherigen Gehalts. Wenn der Arbeitgeber dies nicht macht, ist die gesamte Vereinbarung Sittenwidrig und damit nichtig.

Wenn sich Dein Zukünftiger Ex also auf den Standpunkt stellt, dass sein Wettberwerbsverbot gilt und er deshalb nicht überall arbeiten kann, kannst Du also davon ausgehen, dass er für diesen Zeitraum die Hälfte seines Gehaltes weiter bekommt.

Das hilft vielleicht ja ein bisschen bei der Argumentation..

lg..
Martin

peterpanem2007

Anfänger

Beiträge: 0

3

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 20:03

RE: Unterhaltspflichtiger hat Arbeitsverhältnis gekündigt, Herabsetzung der Unterhalte?

Zitat von »Blubbaer«


Ein Wettbewerbsverbot ist eine Beschränkung, die ein Arbeitgeber nur auferlegen darf, wenn er im Gegenzug dazu was gibt. Das heisst für die Zeit wo das Wettberwerbsverbot gilt, muss eine entsprechende Kompensation gezahlt werden, üblicherweise sind das 50% des vorherigen Gehalts. Wenn der Arbeitgeber dies nicht macht, ist die gesamte Vereinbarung Sittenwidrig und damit nichtig.

lg..
Martin


Hallo Martin,

die Antwort gibt mir doch schon mal sehr viel mehr "Wissen", als ich bisher in der Angelegenheit hatte.

Vielen Dank und lg
Birte
:-) [addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

Danksagungen: 2020

4

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 06:37

RE: Unterhaltspflichtiger hat Arbeitsverhältnis gekündigt, Herabsetzung der Unterhalte?

Sofern er wirklich selber gekündigt hat, muss er meines Wissens auch weiter die KUzahlungen sichern, egal wie.......ob es in der Realität dann dazu kommt......ist ne andere Frage.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Moni42, 18.12.2008, 06:38 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

peterpanem2007

Anfänger

Beiträge: 0

5

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 07:51

RE: Unterhaltspflichtiger hat Arbeitsverhältnis gekündigt, Herabsetzung der Unterhalte?

Zitat von »Moni42«

Sofern er wirklich selber gekündigt hat, muss er meines Wissens auch weiter die KUzahlungen sichern, egal wie.......ob es in der Realität dann dazu kommt......ist ne andere Frage.<!-- editby --><em>editiert von: Moni42, 18.12.2008, 06:38 Uhr</em><!-- end editby -->


Hallo Moni,

danke, auch deine Antwort ist für mich neu und hilfreich.

lg
Birte :-) [addsig]

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