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von mona84

Ruhr2010

Anfänger

Beiträge: 22

Danksagungen: 14

Wohnort: Essen

Beruf: Kauffrau f. Bürokommunikation

1

Freitag, 3. Februar 2012, 11:24

Selbst einen Anwalt suchen ?

Hallo zusammen,

im Juni werde ich ein Jahr von meinem Noch-Ehemann getrennt leben. Ich bekomme bisher Trennungsunterhalt von ihm, er hat es anwaltlich ausrechnen lassen. Da ich bisher mit dem Geld klar komme, habe ich mir noch keinen Anwalt gesucht. Ich überlege, wenn er dann die Scheidung einreicht nur von einem Anwalt vertreten zu lassen. Bisher habe ich noch nicht mit ihm über dieses geredet, weil die Fronten noch nicht ganz ausgeglichen sind. Wir waren ja nur ein halbes Jahr verheiratet als er sich getrennt hat. Frage mich ob ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen soll...irgendwie fehlt mir da auch noch die Kraft. Wenn dann müsste ich mich ja so langsam um einen Anwalt kümmern, oder ? Habe kein Einkommen, momentan keinen Job, Kein Elterngeld mehr..Na ja habe irgendwie Angst, das er mir später das Sorgerecht wegnehmen kann, will...

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

Danksagungen: 2020

2

Freitag, 3. Februar 2012, 12:31

Eine eigene Beratung wäre sinnvoll.......aus meiner Erfahrung heraus.

Du solltest zumindest eigenes Wissen zusammensammeln.

Ein gemeinsamer Anwalt spart Geld, aber er handelt meist eher für den der ihn beauftragt hat.
Daher solltest du dich informieren über die Situation.

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 212

Danksagungen: 350

Wohnort: Bad Rothenfelde

3

Freitag, 3. Februar 2012, 13:18

Hallo Ruhr2010,

Für einen Sorgerechtsentzug bedarf es schwerwiegender Gründe. Daher denke ich, dass du dir hierum keine Sorgen machen brauchst.

Anwaltszwang herrscht bei gerichtlichen familienrechtlichen Verfahren wie der Scheidung und sogenannten selbstständigen Familienstreitsachen, z. B. auch in isolierten Unterhaltsverfahren. Kein Anwaltszwang besteht in selbstständigen anderen Familiensachen, die keine „Streitsachen“ sind, insbesondere in Verfahren auf Sorge- oder Umgangsrecht oder Ehewohnungs- und Haushaltssachen.
Es ist durchaus möglich einen gemeinsamen Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen. Zu beachten ist allerdings dabei das der/die Anwalt/Anwältin nur eine Seite vertritt, und zwar diejenige, die den Rechtsvertreter beauftragt hat.

Meines Erachtens müsste der nacheheliche Unterhalt bei der kurzen Ehedauer nach §1579,1 BGB berechnet werden. (nur auf Antrag bei Gericht).

§ 1579 BGB
Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil

(1) die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen kann,
(2) ….
(3) ….

§ 1570
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.



So, meine Mittagspaquse nähert sich nun auch dem Ende.....

Gruß Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

muttiallein70

Anfänger

Beiträge: 9

Danksagungen: 1

Wohnort: Wolfratshausen

4

Dienstag, 7. Februar 2012, 20:19

Hallo Ruhr2010,

um das Sorgerecht solltest Du Dir wirklich keinen Kopf machen. Ich weiß, das ist schwer, hab das ja auch schon alles hinter mir, keine Angst ist größer als das Kind zu verlieren. Aber so leicht geht das auf keinen Fall. Da gebe ich comfort absolut Recht. Also hier erstmal durchschnaufen.

Ich würde mich, was den Unterhalt betrifft, allerdings an dieser Stelle nicht trauen, unser BGB mal eben so zu zitieren. Arbeite beruflich damit und weiß deshalb es gibt unzählige Auslegungen von Seiten der Gerichte, Urteile des BGH usw. usw. Unterm Strich sind die Gerichte, speziell seit dem neuen Unterhaltsrecht 2009, angehalten, jeden Einzelfall und ich betone Einzelfall zu beurteilen.

Ergo kommt es schon auch sehr auf einen guten Anwalt an mit einer noch besseren Argumentaton.

Einen Anwalt würde ich in jedem Fall konsultieren - ich halte nichts von diesen gemeinsamen Anwaltsachen - ist aber meine persönliche Einstellung. Und dann alle REgister ziehen bzgl. Prozesskostenhilfe...

Ich wünsche Dir alle Kraft der Welt und wenn eine Heulsuse wie ich es geschafft hab, dann schaffst Du das erst Recht. Kopf hoch, Augen zu und durch.....

l.g. Heike

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

#-Tamara

Anfänger

Beiträge: 2

Wohnort: Nüdlingen

5

Mittwoch, 21. März 2012, 12:39

Hallo Ruhr2010 und der Rest!

Hast du jetzt schon einen Anwalt gefunden? Ja bevor du ganz ohne dastehst, hab ich einen Tipp für dich. Hier kannst du mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen und auch einen Anwalt zu deinem Rechtsgebiet in deiner Region suchen ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »thomas0123« (21. März 2012, 15:27)
Grund: link entfernt da kommerziell und kostenpflichtig,könnt ihr euch ja per pn weitergeben


#-Tamara

Anfänger

Beiträge: 2

Wohnort: Nüdlingen

6

Mittwoch, 21. März 2012, 12:40

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen :)