Mutter-Kind-Kur
Hallo, habe diesen Beitrag im VAFK gelesen, würde mich auch mal interessieren, wie es da rechtlich aussieht.
Hallo an alle!
In unserer Kreisgruppe gibt es einen *entsorgten* Vater eines KiGa-Kindes, dem bei der Scheidung ein regelmaessiges Umgangsrecht (alle 2 WE + 1 Wochentag) eingeraeumt wurde. Zwecks Ferienregelung sollten sich die Eltern einvernehmlich verstaendigen (so stand*s nicht im Tenor, aber in der Begruendung der Entscheidung).
Nun hat die KM angedeutet, mit dem Kind eine Mutter-Kind-Kur anzutreten, verweigert dem KV aber jede weitere Auskunft ueber diese Massnahme. Der Krankenvers. hat die KM auch gleich bekanntgegeben, dass keinerlei Infos ueber Mutter und Kind an den KV auszugeben sei.
* Hat der KV ein Anrecht auf Informationen ueber die von der Krankenvers. bewilligte Mutter-Kind-Kur (Termin, Dauer und Ort)? Gegenueber wem? Wie kann er notfalls dieses Recht einklagen?
* Hat die KM bei der o. g. Umgangsregelung ein Recht darauf, den Umgang von Kind und KV fuer die Dauer der Mutter-Kind-Kur quasi *auszusetzen*? Wer ist fuer die Mehrkosten zustaendig, wenn der KV seiner Umgangspflicht dennoch nachkommen will und dazu (evtl. mehrmals) den Weg zum Kurort auf sich nimmt?
* Wie sehen die Chancen aus, wenn dem KV moeglich waere, in der Zeit der bewilligten Mutter-(Kind-)Kur das gemeinsame Kind vollumfaenglich zu betreuuen, dass er das - gegen den zu vermuteten Widerstand der KM - realisieren koennte? Was muesste er dazu unternehmen?
Es eruebrigt sich zu erwaehnen, dass der KV davon ausgeht, dass das nun eine Aktion der KM mehr ist, den Umgang des Kindes mit dem KV so gering wie moeglich zu halten.
Fuer Eure Antworten schon mal herzlichen Dank!
Ciao, Andreas