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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 19. November 2005, 18:00

Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

* kann triggern*









Hallo

Meine Situation:
Vor 3 Jahren war ich schwanger, in dieser Zeit hat mein damaliger Mann die Tochter meiner besten Freundin (12) mißbraucht. Ich habe mich getrennt, scheiden lassen und das alleinige Sorgerecht für unser Kind bekommen. Meine Freundin hat meinen Ex angezeigt, er wurde verurteilt und ist derzeit im Gefängnis. Dazu muß man sagen, dass er vor Jahren bereits 1x wg. Vergewaltigung zu Gefängnis verurteilt wurde (da habe ich noch zu ihm gestanden und seinen Lügen geglaubt!!). Wir haben keinen Kontakt mehr - das will ich auch nicht .

Jetzt will er Umgang mit seinem 3 Jahre alten Kind! Ist bereit, die in betreuter Umgebung zu tun.

WAS KANN ICH DAGEGEN TUN??


Ex-Mann (wg. sexuellem Mißbrauch verurteilt).

trinity2673

unregistriert

2

Samstag, 19. November 2005, 18:20

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

Hallo.

Ach du liebe Zeit, das haut einen ja vom Hocker. Ist natürlich super schwer damit richtig umzugehen. Ich hätte in so einer Situation auch keine Ahnung :-? was das Richtige ist.

Vielleicht solltest du mal mit dem Jugendamt und/oder mit einem Rechtsanwalt darüber reden. Die können dann sagen wie in ähnlichen Fällen verfahren wird. Das hilf dir evtl. bei deiner Entscheidung weiter.

Liebe Grüße sendet Anne :-) [addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

3

Samstag, 19. November 2005, 18:31

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

Hallo du,

also ich würde mir eine Beratungsstelle suchen. Schau mal ob du eine Beratungsstelle für weibliche Opfer in deiner Nähe findest die kennen sich mit der Thematik aus und können dir vor Ort helfen.

Das Jugendamt wird hergehen und sagen es war ja nicht seine Tochter. Letztendlich kannst nur du entscheiden was du bereit bist zuzulassen und was nicht. Völlig egal was die anderen sagen. Du mußt mit dem leben und leben können was du machst.

Also, bevor es nicht ein rechtsgültiges Urteil gibt über Umgang mußt du erst einmal nichts. Schau mal ob du einen Familienfachanwalt findest der Erfahrung mit Gewaltopfern hat, du kannst dich da bei Beratungsstellen erkundigen. Ich finde es wichtig vorbereitet zu sein. Ggf. gibt es ein Gutachten, das alles dauert seine Zeit und oft wird Umgang vor Weihnachten eingefordert, also lass dich zunächst nicht zu sehr ängstigen und versuche ruhig zu agieren.

Viele Grüße
Saskia

[addsig]

steff32

Anfänger

Beiträge:

4

Samstag, 19. November 2005, 18:33

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

hallo,

du hast sicher angst um deine tochter. ich würde alles mögliche tun, damit er seine tochter niemals allein bekommt und ob betreuter umgang so das richtige ist weiß ich auch nicht.

gehe zum jugendamt und vielleicht auch vorsorglich gleich zum anwalt.

ich wünsche dir viel glück

steff[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

5

Samstag, 19. November 2005, 22:07

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

Hallo Du,

deine Besorgnis kann ich sehr, sehr gut verstehen.

Du kannst bei Wildwasser e.V. anrufen und dein Problem schildern. Die Mitarbeiterinnen dort kennen auch Anwälte, die dir weiterhelfen können.

Gegen einen betreuten Umgang wirst du wahrscheinlich nicht sehr viel tun können, leider. Versuche aber auf jedenfall zu verhindern, dass der betreute Umgang gelockert wird, d.h. der Vater das Recht bekommt mit dem Kind allein zu sein. Auch mit dieser Frage bist du bei einer Organisation, die sich für die Opfer sexuellen Mißbrauchs einsetzt, bestens aufgehoben.

Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg!
und der Tochter deiner Freundin und auch ihr alles Gute für die Zukunft!

Anna


...sexueller Mißbrauch von Kindern ist Seelenmord!



Saskia

Anfänger

Beiträge:

6

Samstag, 19. November 2005, 22:16

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

Hallo,

Wildwasser hat ja nun schon einiges vermasselt. Nicht immer sind die allgemein bekannten großen Institutionen hilfreich und hier geht es um Umgang.

Also ich wäre da vorsichtig. Das Kind der Fragerin ist kein Opfer und mit Bomben auf Spatzen schiessen geht nach hinten los. Und gegen Umgang kann man sehr wohl einiges machen, vor allem wenn das Kind gefährdet ist.

Saskia

Nicht kirre machen lassen ist die Devise[addsig]

trinity2673

unregistriert

7

Sonntag, 20. November 2005, 00:52

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

ich gebe saskia vollkommen recht. lass dich nicht verunsichern. such dir in ruhe geeigneten beistand und dann kannst du eine entscheidung treffen.

gruß anne[addsig]

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 20. November 2005, 09:40

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

Hallo liebe Eltern,

"Das Jugendamt wird hergehen und sagen es war ja nicht seine Tochter. Letztendlich kannst nur du entscheiden was du bereit bist zuzulassen und was nicht. Völlig egal was die anderen sagen. Du mußt mit dem leben und leben können was du machst."

Dieses Statement ist eine offene Auforderung zum Rechtsbruch.
Das Umgangsrecht von Eltern ist gesetzlich geregelt.

Gesetze gelten immer noch für alle Bürger.

Karl

Saskia

Anfänger

Beiträge:

9

Sonntag, 20. November 2005, 09:48

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

Bester Karl,

es geht hier nicht um die Rechte der Eltern sondern um das Kindeswohl. Fakt ist dass das Kindeswohl Vorrang hat und jeder betreuende Elternteil der sein Kind bewußt einer Gefärdung aussetzt macht sich strafbar.

Ausserdem ist das oben gesagte ein üblicher Manipulationsversuch und nichts weiter.

Das Geschrei möchte ich hören wenn hier die Mutter sagen würde, ja alles kein Problem und es passiert etwas. Ein Recht beinhaltet auch ein vorangegangenes annähernd korrektes Verhalten.

Grüße
Saskia

Aber gell Karl, du hättest kein Problem damit dein Kind einem vorbestraften Täter zu zuführen der Kinder missbraucht.*Kopfschüttel*[addsig]

Gast

unregistriert

10

Sonntag, 20. November 2005, 10:14

RE: Umgang - Vater wg. s** M** verurteilt.

Beste Saskia,

du kannst selbstverständlich persönlich anderer Meinung sein als der Gesetzgeber, verbindlich in einem Rechtsstaat für die Bürger sind aber die Gesetze (Umgangsrecht der Eltern mit Ihren Kindern ).

Grüße

Karl

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