RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe
Hallo Frauke,
der Vater kann nicht immer nur nehmen, wie es ihm beliebt - er hat auch Pflichten.
Da hast du recht. Nur, wie umsetzen...
Ihr habt eine richterliche Regelung. Daran hat sich der Vater grundsätzlich zu halten. In dieser Regelung sind sicher auch die Bringzeiten geregelt. Sollten diese nicht enthalten sein, würde ich ihm notfalls schriftlich mitteilen, dass deine Tochter an den Sonntagen bis spätenstens xy Uhr zuhause zu sein hat. Das Mädchen braucht seinen Schlaf, es soll ja am nächsten Tag ausgeschlafen in den Kindergarten gehen können. Wenn er sich nicht daran hält, ist es Kindesentführung... Ich glaube nicht, dass er eine Anzeige möchte, oder?
Was die passende Kleidung betrifft, hat der Vater für mein Empfinden selbstverständlich die Pflicht dafür zu sorgen, dass das Kind dem Wetter entsprechend gekleidet ist. Er kann ja Reservekleidung im Second-Hand-Shop oder über Ebay günstig kaufen. Alternativ kann er auch bei dir anrufen und dich darum bitten, die fehlenden Kleider in eine Tasche zu geben, damit er sie holen kann. Wenn er sie frieren läßt, dann ist das meiner Meinung nach Körperverletzung.
Ich finde es nicht weiter schlimm, wenn der Vater eure Tochter alle zwei Wochen bereits am Donnerstag zu sich nimmt - vorausgesetzt, das Kind kann seinen gewohnten Alltag, z. B. Kindergarten, weiterleben. Wie der Vater das macht, bleibt ihm überlassen - aber auf diesen, für die kindliche Entwicklung sicher wichtigen Punkt, würde ich bestehen.
Die Geburtstage der Kinder feiern wir so, wie sie fallen. (Die Kids laden mich immer mit ein, egal wo sie sind. Ich tu ihnen den Gefallen und komme dann zu der Familienfeier, wenn sie beim Vater sind. Es paßt ihm nicht...aber das ist sein Problem.
Selbstverständlich kann der Vater die Kinder an seinem Geburtstag abholen.
Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Silvester feiern die Kinder abwechselnd mal bei Papa, mal bei Mama. Der 1. Feiertag ist dann immer Besuchstag bei dem anderen Elternteil. Das klappt ganz gut.
Wenn eines unserer Kinder am Papawochenende krank ist, machen wir den Besuch von der Schwere der Erkrankung abhängig. Selbstverständlich muß er sich dann entsprechend um das kranke Kind kümmern. Aber so ein Wochenende gutschreiben, nö.
Für mein Empfinden ist eure Tochter noch zu klein, um drei Wochen am Stück in den Sommerferien aus der Alltagsfamilie geholt zu werden. Vielleicht wäre es eine Lösung, dem Vater zwei längere Aufenthalte von je ca. 10 Tagen anzubieten.
Ich lese aus deinem Beitrag, dass da noch ganz viele Verletzungen (auf beiden Seiten?) sind, die auf die Kind-Eltern-Beziehungs-Ebene gebracht werden (für mich ließt es sich zumindest so, also nicht persönlich nehmen...). Als Beispiel möchte ich die Spielsachen deiner Tochter nehmen.
Der Vater hätte diese nicht komplett mitgenommen, wenn er nicht gewußt hätte, dass er dir damit eins auswischen kann (du ärgerst dich...).
Vielleicht wäre es gut, wenn du diese, für dich wunden Punkte nochmals in Gedanken durchgehst, damit du in Zukunft gelassener damit umgehen kannst; d.h. ja nicht, dass du in allem um des lieben Frieden willens nachgeben sollst - du läßt dich einfach nicht mehr provozieren. Das ist nicht leicht, aber wenn du unterscheiden kannst, wann der Vater wegen der Tochter agiert und wann er sie benutzt, um dir eins auszuwischen, dann kannst du anders mit den einzelnen Situationen umgehen.
Viele Grüße
Anna
@ Thomas,
"Hmm, ... ein wenig liest sich Dein Beitrag auch so, als ob es Dich einfach nur stört, daß der Ex Umgang mit dem Kind hat."
Hm, bischen heftig...
Gruß
Anna