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von mona84

mimi

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 6. Januar 2006, 00:28

welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

Hallo .....

Ich habe viele Beiträge aus Eurem Forum über das Umgangsrecht gelesen ... doch irgendwie ist für mich nicht die richtige Antwort dabei.
Vielleicht seit Ihr so lieb und könnt mir genaue Angaben machen.

Unsere Tochter (gerade 4 geworden ) lebt bei mir, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Als der Richter festlegte das unsere Tochter bei mir leben wird, war ich noch Selbstständig. Somit wurde dem KV zugesagt das er Anika lle 14 Tage von Fr.-So.
bekommt und jeden Sonntag außerhalb der 14-tägigen Regelung ( solange ich noch Berufstätig bin ).

Nach dieser Verhandlung hat der KV mir geschworen .... das ich nie Ruhe haben würde. Das hat er bis dato auch geschafft. ( Geschäfft zerstört .... u.s.w ..... lassen wir dieses Thema einfach mal außen vor )

Wir leben nun seit einem Jahr mit dieser Richterlichen Regelung .....
Doch hab ich seit Januar 2005 keinen Laden mehr ..... einen neuen Partner und mittlerweile eine zweite Tochter .....

Ich habe das ganze Jahr über klein beigegeben ... da ich immer versuche den Stress von Anika fern zu halten.... doch nun nervt der KV mich gewaltig !!

Er hat Anika weiterhin jeden Sonntag bekommen ( trotzdem ich nicht mehr arbeite )
wenn Anika an seinen Wochenenden krank war ... hat er darauf bestanden das Ihm das WE gut geschrieben wird ( habe ich auch gemacht )

Da wir auch einmal ein ganzes WE mit Anika verbringen wollen ... habe ich mit dem KV gesprochen ,den ich arbeite ja nicht mehr ( Richterbesluss galt solange ich arbeite ) er ließ sich aber nur darauf ein sie dann alle 14 Tage schon am Donnerstag abzuholen ( habe ich dumme Kuh dann auch noch gemacht ).

Nun habe ich heute ein schreiben von seinem Anwalt bekommen das er Anika jetzt auch Jährlich im Wechsel haben möchte ( Geburtstag... Heilig Abend ... Sylvester...Ostern ... Pfingsten... und 3 Wochen am Stück in den Sommerferien )

Jetzt bin ich echt geladen !!!!!!

Er hat bei der Trennung alles an Spielzeug mitgenommen .... er ist nicht gewählt Anika mal irgend etwas an Kleidung zu kaufen( wenn ich einmal etwas vergesse mitzugeben... muss sie frieren ... denn er kauft nichts für sie)
Anika mussten die Zähne gemacht werdeen ,das hat mich 450,00 ¤ gekostet .... er äussert sich nicht dazu .... sagte aber vor der Behandlung er gäbe die hälfte hinzu
er bringt sie zurück wann er Lust hat ( 21.00 ... 22,00 .... 22.30 Uhr )
u.s.w. ... ich bin echt sauer !!!!!

Wer kann mir ganz genau sagen welche Tage .... wieviele Tage Ihm WIRKLICH zu stehen . Muss ich Ihm das WE gutschreiben wenn Anika mal krank ist ???
Hat er nicht auch mal irgendwelche Pflichten ???
Oder kann er immer nur nehmen ,nehmen ,nehmen ????

Lieben dank im voraus ...
Frauke




:-x :-x :-x [addsig]

steff32

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 6. Januar 2006, 10:27

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

Hallo Frauke,

das du geladen bist kann ich gut verstehen, wäre ich auch. Wir haben das gemeinsamme Sorgerecht und es klappt sehr gut, also kann ich dir da leider nicht viel zu sagen.

Aber was de KV von dir da verlangt und erwartet ist ziemlich nerven aufreibend und ungerecht.

Zum Teil hat er auch rechte Z.B:
(das er Anika jetzt auch Jährlich im Wechsel haben möchte ( Geburtstag... Heilig Abend ... Sylvester...Ostern ... Pfingsten... und 3 Wochen am Stück in den Sommerferien )

Da wirst du nichts gegen machen können, aber die Zeiten wo er sie zurückbringen muss sollten schon geregelt sei. Irgendwo hat Frank auch eine Liste mit den Dingen wo der KV zusätzlich zum Unterhalt was dazu geben "sollte", weiß aber leider nicht mehr wo???

Alles andere wirst du wohl über Jugendamt, Anwalt oder Gericht machen müssen.

Wünsche dir viel Glück und ärgere dich nicht so

Steff[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 6. Januar 2006, 13:37

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

Hallo Frauke,

Eltern haben das Recht ihre von ihnen getrennten Kinder zu sehen und das ist auch gut so.
In deinem Fall scheint es ja so zu sein, daß der Vater ein wirkliches Interesse an seinem Kind hat. Das solltest Du im Interesse Deines Kindes unterstützen.
Probleme bei Umgangszeiten und Pünklichkeit sollten sich doch einvernehmlich lösen lassen.
Hmm, ... ein wenig liest sich Dein Beitrag auch so, als ob es Dich einfach nur stört, daß der Ex Umgang mit dem Kind hat.

Gruß, Thomas



Gast

unregistriert

4

Samstag, 7. Januar 2006, 14:45

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

o mann..................... fakt ist das "heilig abend" die kinder dort bleiben wo das kind/die kinder wohnen!!!!!!!

3 wochen in den sommerferien sind auch angebracht.richter sprechen von der hälfte der ferien quasi.

die anderen tage. ostern etc. muß man untereinander ausmachen..........

@thomas.................... manche.ein großteil der väter benimmt sich wie der letzte dreck!!!!deren einsige sorge ist..... " wie wische ich meiner x einsüber die kinder aus "......und das klappt meistens................

dir kids werden benutzt!!!!!



mein rat an die wäre @frauke................... zahl ihn aus. dann hast du ruhe........... seiner arbeitslosigkeit sollte dir einen m am a..................... vorbei gehen.................

grins und gruß manu

Gast

unregistriert

5

Samstag, 7. Januar 2006, 15:50

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe


Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

6

Samstag, 7. Januar 2006, 18:08

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

Hallo Frauke,

der Vater kann nicht immer nur nehmen, wie es ihm beliebt - er hat auch Pflichten.
Da hast du recht. Nur, wie umsetzen...


Ihr habt eine richterliche Regelung. Daran hat sich der Vater grundsätzlich zu halten. In dieser Regelung sind sicher auch die Bringzeiten geregelt. Sollten diese nicht enthalten sein, würde ich ihm notfalls schriftlich mitteilen, dass deine Tochter an den Sonntagen bis spätenstens xy Uhr zuhause zu sein hat. Das Mädchen braucht seinen Schlaf, es soll ja am nächsten Tag ausgeschlafen in den Kindergarten gehen können. Wenn er sich nicht daran hält, ist es Kindesentführung... Ich glaube nicht, dass er eine Anzeige möchte, oder?

Was die passende Kleidung betrifft, hat der Vater für mein Empfinden selbstverständlich die Pflicht dafür zu sorgen, dass das Kind dem Wetter entsprechend gekleidet ist. Er kann ja Reservekleidung im Second-Hand-Shop oder über Ebay günstig kaufen. Alternativ kann er auch bei dir anrufen und dich darum bitten, die fehlenden Kleider in eine Tasche zu geben, damit er sie holen kann. Wenn er sie frieren läßt, dann ist das meiner Meinung nach Körperverletzung.

Ich finde es nicht weiter schlimm, wenn der Vater eure Tochter alle zwei Wochen bereits am Donnerstag zu sich nimmt - vorausgesetzt, das Kind kann seinen gewohnten Alltag, z. B. Kindergarten, weiterleben. Wie der Vater das macht, bleibt ihm überlassen - aber auf diesen, für die kindliche Entwicklung sicher wichtigen Punkt, würde ich bestehen.

Die Geburtstage der Kinder feiern wir so, wie sie fallen. (Die Kids laden mich immer mit ein, egal wo sie sind. Ich tu ihnen den Gefallen und komme dann zu der Familienfeier, wenn sie beim Vater sind. Es paßt ihm nicht...aber das ist sein Problem.
Selbstverständlich kann der Vater die Kinder an seinem Geburtstag abholen.

Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Silvester feiern die Kinder abwechselnd mal bei Papa, mal bei Mama. Der 1. Feiertag ist dann immer Besuchstag bei dem anderen Elternteil. Das klappt ganz gut.

Wenn eines unserer Kinder am Papawochenende krank ist, machen wir den Besuch von der Schwere der Erkrankung abhängig. Selbstverständlich muß er sich dann entsprechend um das kranke Kind kümmern. Aber so ein Wochenende gutschreiben, nö.

Für mein Empfinden ist eure Tochter noch zu klein, um drei Wochen am Stück in den Sommerferien aus der Alltagsfamilie geholt zu werden. Vielleicht wäre es eine Lösung, dem Vater zwei längere Aufenthalte von je ca. 10 Tagen anzubieten.

Ich lese aus deinem Beitrag, dass da noch ganz viele Verletzungen (auf beiden Seiten?) sind, die auf die Kind-Eltern-Beziehungs-Ebene gebracht werden (für mich ließt es sich zumindest so, also nicht persönlich nehmen...). Als Beispiel möchte ich die Spielsachen deiner Tochter nehmen.
Der Vater hätte diese nicht komplett mitgenommen, wenn er nicht gewußt hätte, dass er dir damit eins auswischen kann (du ärgerst dich...).

Vielleicht wäre es gut, wenn du diese, für dich wunden Punkte nochmals in Gedanken durchgehst, damit du in Zukunft gelassener damit umgehen kannst; d.h. ja nicht, dass du in allem um des lieben Frieden willens nachgeben sollst - du läßt dich einfach nicht mehr provozieren. Das ist nicht leicht, aber wenn du unterscheiden kannst, wann der Vater wegen der Tochter agiert und wann er sie benutzt, um dir eins auszuwischen, dann kannst du anders mit den einzelnen Situationen umgehen.

Viele Grüße
Anna

@ Thomas,
"Hmm, ... ein wenig liest sich Dein Beitrag auch so, als ob es Dich einfach nur stört, daß der Ex Umgang mit dem Kind hat."

Hm, bischen heftig...
Gruß
Anna


Gast

unregistriert

7

Dienstag, 10. Januar 2006, 23:12

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

hallo anna.....

vielen dank für deine hilfe .....

lieben gruß
frauke

Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 11. Januar 2006, 10:29

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass dein kind an seinem geburtstag, weihnachten usw. überhaupt beim kv sein will! immerhin bist DU seine gewohnte umgebung.
das mag zwar negativ für den kv klingen, aber so ist es nun mal!
du hast eine neue familie, das muss er akzeptieren.
wenn der umgang reibungslos klappt und man zusammenarbeitet ist nichts dagegen einzuwenden.
doch wenn du die leidtragende bist, bringt das deinem kind sehr wenig, denn es überträgt sich auf dich!
an deiner stelle würde ich mich mit dem kv treffen, ohne kind, und die dinge die dich belasten sagen.
wenn er darauf eingeht, zeigt das, dass ihm auch wichtig ist wie es euch (dir und Tochter) geht.

ansonsten musst du halt konsequenten trefffen.
er kann dich nur so lange ärgern, wie du es mit dir machen lässt.

@thomas:
wenn sie es stören würde, dass der ex annika hat, würde sie sich wohl nicht seit jahren den stress geben.. wahrscheinlich ist es bei dir so passiert! aber da kann frauke nichts dafür!

stella

mimi

Anfänger

Beiträge:

9

Freitag, 13. Januar 2006, 22:15

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

Hallo .... und vielen dank an alle die mir zugesprochen haben :o)

Ich war heute bei meiner Anwältin und es ist alles prima .... Der KV bekommt Anika keinen Tag mehr als jetzt auch ... im gegenteil durch sein Anwaltsschreiben verliert er nun sogar den extratag den er ein Jahr lang ohne o.k.vom Richter bekommen hat. Heilligabend sowie Geburtstag steht ihm nicht zu. Selbst Sylvester nicht, da es kein Feiertag im Sinne des Gesetzes ist.

Zudem muß er jetzt auch noch die hälfte der Zahnartzkosten tragen ... und meine Anwältin sagte mir es stehe Anika auch noch mehr Unterhalt zu als er jetzt bezahlt ... dieses wird sie nun einfordern .

Irgendwie tut es mir ja leid ... aber wenn er nicht genug bekommen kann ... kommen jetzt die Konsequenzen !!

Ach wenn ich so überlege ..... er hat mich seit der Trennung nicht in Ruhe leben lassen , trägt seine Eifersucht auf dem Rücken von Anika aus ... und hat mich zudem mit dem Messer bedroht .... NEIN ES TUT MIR DOCH NICHT LEID !!!!!!!
UND ICH HOFFE ER ÄRGERT SICH NUR EIN EINZIGES MAL SOWIE ICH ES DANK IHM OFT GENUG GETAN HABE.

In diesem Sinne .....
Frauke

:-D [addsig]

Gast

unregistriert

10

Freitag, 13. Januar 2006, 23:26

RE: welche Tage stehen dem KV zu ??? bitte um hilfe

hallo frauke,
ich kenne deine situation nicht wirklch, sage aber trotzdem, da schaukelt sich was auf. deine advokatin wird NATÜRLICH noch mehr geld verlangen. davon lebt diese frau, von der höhe des streitwertes. nun könntest du dich fragen, bist du auf dieses geld angewiesen? tust du das um deinem ex eins auszuwischen? hallo!? es geht doch ums kind und nicht darum dank des familien(un)rechts dem anderen eins reinzumachn, oder? die sache ist so, da kommt dann auch wieder ne retourkutsche, möglicherweise, usw usf...
e.u.v.

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