RE: Hilfe! Alleiniges Sorgerrecht, hab ich nun alle Rechte verloren?
Hallo Michaela,
ersteinmal herzlich willkommen hier im Forum.
Es ist ja kaum zu glauben, was da auf dem Rücken der Kinder gemacht wird.... :-( .
Also was den Umgang betrifft, hättest Du natürlich die möglichkeit, diesen einzuklagen.
Was das mit dem Sorgerecht angeht, nun ja, da hast Du wirklich nicht s mehr an den Kindern zu sagen.
Dir bleibt nur noch das Umgangsrecht und die Unterhaltspflicht.
Habe aber noch etwas, vielleicht für Deine Situation, gefunden, was ich nun hier einkopiere, statt dort wo Mutter steht, müßte es bei Dir dann halt Vater heißen .....
Ist nicht viel, was Du machen kannst, Du hast keine Rechte, ausser das oben genannte, mehr an die Kinder.
Text:
Auch ohne Sorgerecht und Umgang gibt es wenige dünne Auskünfte über das Kind, die ein Trennungsvater nach § 1686 BGB einklagen kann: "Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht". Die Kenntnis der "persönlichen Verhältnisse" des eigenen Kindes wird in der Realität so ausgelegt: Einmal jährlich ein Foto, das der Vater extra zu bezahlen hat (OLG Frankfurt 1 UF 103/00 402), Zeugniskopie (OLG Hamm vom 7.07.2000 8 UF 222/00), Auskunft über ärztlich behandelte schwere Krankheiten (AG Bremen 45 X 219/92 vom 26.9.1992). Genau wie Umgang ist eine Auskunft letztlich nicht durchsetzbar.(Quelle:Trennungsfaq).
Kann Dir leider nichts erfreulicheres schreiben, ausser Dich eventuell dazu ermutigen, das Umgangsrecht gerichtlich einzuklagen.[addsig]