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von mona84

Chaosprinzessin

Senior Mitglied

Beiträge: 6

Danksagungen: 5

Wohnort: Barrien

1

Freitag, 26. Mai 2006, 14:10

Alleiniges Sorgerecht ein Muss?

Hallihallo,

mein Exmann und ich haben gemeinsames Sorgerecht, das klappt auch eigentlich ganz gut, er mischt sich nicht weiter ein, was mich zwar einerseits nervt, weil ich ewig alles alleine entscheiden muss, aber andererseits hab ich auch keine albernen Diskussionen. Ich bin mit der Regelung bisher ganz gut gefahren, bis mir jemand gesagt hat, es wäre für mich quasi ein "Muss" das alleinige Sorgerecht zu haben und zwar aus folgenden Gründen:

- Mein Exmann ist beruflich fast ausschließlich im Ausland, er kommt nur gelegentlich mal für ein paar Tage nach Hause, will aber auch langfristig die Brücken hierher völlig abbauen

-Eine meiner Töchter befindet sich in ärztlicher Behandlung und bekommt Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen

- Ich überlege, ob ich meine Kinder taufen lasse

Sind das wirklich Dinge, die ich nicht alleine entscheiden darf? Respektive mündlich mit ihm absprechen kann, und dann alleine unterschreiben oder ähnliches? Die Kontaktaufnahme zu ihm ist immer ausgesprochen schwierig und es kann durchaus mal vorkommen, dass ich zwei Monate gar nichts von ihm höre und ihn auch nicht erreichen, geschweige denn ihm Papiere schicken kann.

Ich kann mir immer nicht vorstellen, wie das in der Praxis greift, habt ihr da positive oder negative Erfahrungen mit gemacht?

Liebe Grüße von der Chaosprinzessin[addsig]

Merle

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 26. Mai 2006, 14:22

RE: Alleiniges Sorgerecht ein Muss?

Hallo!!

Ein Muss denke ich ist es nicht wirklich- ich habe alleiniges Sorgerecht aber das hat beispielsweise keinen interessiert als ich meine Tochter taufen liess.

Für Medikamente etc würde ich mir von ihm wenn er ins Ausland muß eine Vollmacht geben lassen- quasi wie bei ehrenamtlichen Betreuern worin steht welche Bereiche das umfasst.

Viele Grüße

Merle[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 26. Mai 2006, 14:25

RE: Alleiniges Sorgerecht ein Muss?

Hallo Chaosprinzessin,

wirklich Unterschriften benötigst Du vom Vater z.b. für den Fall der Taufe.
Hier reicht aber auch ein formloses Schreiben, in dem er einer Taufe zustimmt.
Manche Pastöre fragen nicht mal nach dem 2. Elternteil, und würden auch ohne ein formloses Schreiben taufen.
Probleme könnte dann im nachhinein nur Vater machen, in dem er Dir vorwirft, das Du ohne sein Wissen hast taufen lassen.

Ummelden(für Umzug), sowie anmelden in Schulen und Kindergarten.......das ging bei mir immer ohne Unterschrift des Vaters.

Bei der Kindergartenanmeldung meiner kleinen nun, hat Vater (er legt mir Steine in den Weg, wo er nur kann) mit dem Kindergarten aufgenommen, und wortwörtlich gesagt: Er würde es nicht dulden, das Mutter das Kind in den Kindergarten abschiebt, nur um wieder arbeiten zu gehen......Aber selbst damit blieb er allein im Wald stehen.
Die kleine wurde trotzdem aufgenommen, und hat ihren Platz nun sicher.

Ärztliche Behandlungen kannst Du auch alleinig entscheiden, ausser z.b. Operationen.
Da gilt jedoch auch.
Ist eine Blinddarmoperation notwendig, oder Mandeln z.b., und Du sagst, der Vater ist im Ausland......dann kann auch ohne sein Einverständnis operiert werden, und es gäbe erst Ärger, wenn Vater ihn dann hervorziehen würde.

Aber auch dort gäbe es die Möglichkeit, einer Erklärung des Vaters, wo er die schriftlich die Vollmacht erteilt, über ärztliche, notwenidige Entscheidungen zu bestimmen.

Also es Bedarf nicht unbedingt des alleinigen Sorgerechts. Vielleicht machst Du mal einen Termin beim Jugendamt, vielleicht mit Vater zusammen, um dort zu erfragen, wie solche Vollmachten aussehen sollten.[addsig]

Chaosprinzessin

Senior Mitglied

Beiträge: 6

Danksagungen: 5

Wohnort: Barrien

4

Freitag, 26. Mai 2006, 14:42

RE: Alleiniges Sorgerecht ein Muss?

Wow,

das ging ja blitzschnell! Vielen Dank euch Beiden!

Das mit den Vollmachten ist eine klasse Idee, das werde ich mal in die Wege leiten. Zum Jugendamt werde ich wohl alleine müssen, er ist ja wie gesagt, leider nie da, und das wäre ihm auch viel zu anstrengend...

Probleme macht er sicher keine, denn auch das würde ja Initiative bedeuten,
ebenfalls viel zu anstrengend. Eigentlich läuft das immer so, dass ich sage, so und so wird es gemacht, und er nickt das ab, damit ich ihn nicht weiter nerve.

Ich möchte nur aus Sorge vor eventuellem Ärger mit "Obrigkeiten" alles richtig gemacht haben.

Liebe Grüße von der Chaosprinzessin

P.S. Bei genauerem Durchlesen klang das jetzt ein bisschen zickig dem Vater gegenüber, ich möchte es aber trotzdem so stehenlassen ;-) [addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 26. Mai 2006, 23:18

RE: Alleiniges Sorgerecht ein Muss?

Hallo Chaosprinzessin,

ihr hättet auch die Möglichkeit, wenn der KV ständig bzw. demnächst dauerhaft im Ausland ist und bei wichtigen Fragen im Notfall nicht erreichbar wäre, dass er gegenüber dem Jugendamt eine schriftliche Erklärung abgibt, dass du das alleinige Sorgerecht erhältst aus den oben genannten Gründen....

Jemandem das alleinige Sorgerecht übertragen muß ja nicht immer heißen, dass etwas negatives vorgefallen sein muss....es würde dir dann nur den "kleinen" Umweg über den KV sparen....

so war es sicherlich gemeint, als man dir nahelegte das alleinige Sorgerecht zu beantragen...

LG
Minniemaus

Gast

unregistriert

6

Samstag, 27. Mai 2006, 00:16

RE: Alleiniges Sorgerecht ein Muss?

@Minniemaus....

aber auch in einer, vielleicht für beide Elternteile heraus unüberdenkte vorschnelle auf einen Elternteil abgelegte Sorgerechtsübertragung....was, wenn der, der das Sorgerecht hat, und verstirbt....????................dann aht der andere Elternteil keinerlei Rechte mehr, u.U. wird da das Heim vorgezogen, anstatt Vater.........:-([addsig]

Gast

unregistriert

7

Samstag, 27. Mai 2006, 20:20

RE: Alleiniges Sorgerecht ein Muss?

@Aninjha

dann sollte Chaosprinzessin es konkret mit dem Jugendamt abklären bzw. eine Nachlasserklärung schreiben, dass, wenn es so gewünscht würde, die Kinder im Todesfalle des sorgeberechtigtem Elternteil dem anderen Elternteil (hier KV) überstellt werden müssen.....
ich denke, das dürfte regelbar sein....soweit ich weiß, kann man ja auch das Sorgerecht in bestimmten Bereichen auf einen Elternteil übertragen....

LG
Minniemaus


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