RE: Alleiniges Sorgerecht ein Muss?
Hallo Chaosprinzessin,
wirklich Unterschriften benötigst Du vom Vater z.b. für den Fall der Taufe.
Hier reicht aber auch ein formloses Schreiben, in dem er einer Taufe zustimmt.
Manche Pastöre fragen nicht mal nach dem 2. Elternteil, und würden auch ohne ein formloses Schreiben taufen.
Probleme könnte dann im nachhinein nur Vater machen, in dem er Dir vorwirft, das Du ohne sein Wissen hast taufen lassen.
Ummelden(für Umzug), sowie anmelden in Schulen und Kindergarten.......das ging bei mir immer ohne Unterschrift des Vaters.
Bei der Kindergartenanmeldung meiner kleinen nun, hat Vater (er legt mir Steine in den Weg, wo er nur kann) mit dem Kindergarten aufgenommen, und wortwörtlich gesagt: Er würde es nicht dulden, das Mutter das Kind in den Kindergarten abschiebt, nur um wieder arbeiten zu gehen......Aber selbst damit blieb er allein im Wald stehen.
Die kleine wurde trotzdem aufgenommen, und hat ihren Platz nun sicher.
Ärztliche Behandlungen kannst Du auch alleinig entscheiden, ausser z.b. Operationen.
Da gilt jedoch auch.
Ist eine Blinddarmoperation notwendig, oder Mandeln z.b., und Du sagst, der Vater ist im Ausland......dann kann auch ohne sein Einverständnis operiert werden, und es gäbe erst Ärger, wenn Vater ihn dann hervorziehen würde.
Aber auch dort gäbe es die Möglichkeit, einer Erklärung des Vaters, wo er die schriftlich die Vollmacht erteilt, über ärztliche, notwenidige Entscheidungen zu bestimmen.
Also es Bedarf nicht unbedingt des alleinigen Sorgerechts. Vielleicht machst Du mal einen Termin beim Jugendamt, vielleicht mit Vater zusammen, um dort zu erfragen, wie solche Vollmachten aussehen sollten.[addsig]