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airam
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Indiana

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 22. Juni 2007, 08:22

alleiniges Sorgerecht - Umzug verboten?

Hallo,

die Betreffzeile ist ja doch sehr knapp - nochmal ausführlicher:

Eine Freundin hat ein 2 Monate altes Baby - sehr glücklich darüber. Der Kindesvater ist "nur" namentlich als solcher bei der Geburt angegeben worden; sie sind nicht verheiratet und es wurde vorab KEIN gemeinsames Sorgerecht beantragt.

Derzeit leben sie auch getrennt, der Vater besucht seine Tochter sehr oft.

Was wäre, wenn meine Freundin aus beruflichen Gründen o.ä. nun in eine
andere Stadt ziehe wollte - könnte der Kindesvater ihr da eine Grube
graben?
Sie sind ja nicht verheiratet und er ist "nur" der eingetragene
Kindsvater. Kann er rechtlichen Anspruch auf z.B. gemeinsames
Sorgerecht oder Umgangsrecht o.ä. stellen und somit ihr Wegziehen verhindern? Weiß da jemand Bescheid?

Und: würde es dabei einen Unterschied machen, wenn sie zusammen leben oder nicht?

Lieben Gruß,
I.[addsig]

charlotte81

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 22. Juni 2007, 08:53

RE: alleiniges Sorgerecht - Umzug verboten?

Hallo Indiana,

willkommen in forum.

der Kindesvater kann einen Umzug nicht verbieten!!!!



lg Charlotte[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 22. Juni 2007, 09:05

RE: alleiniges Sorgerecht - Umzug verboten?

Hallo,

und herzlich Willkommen hier im Forum.

Charlotte hat recht. Er kann einen Umzug nicht verbieten, aber:

Das Umgangsrecht bleibt ihm. Und da ist bei wegzug der Mutter diese dann gefragt, wie sie möglichst ohne Einschränkung den Umgang aufrecht erhalten wird.

Zitat von »Indiana«

Kann er rechtlichen Anspruch auf z.B. gemeinsames
Sorgerecht oder Umgangsrecht o.ä. stellen und somit ihr Wegziehen verhindern? Weiß da jemand Bescheid?

Und: würde es dabei einen Unterschied machen, wenn sie zusammen leben oder nicht?

Lieben Gruß,
I.


Er hat und behält auf jeden Fall das Umgangsrecht, bzw. hat das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater.
Das Sorgerecht wird er nicht einklagen können, da ist er auf freiwilligkeit der Mutter angewiesen.

Es macht keinen Unterschied, ob die beiden zusammen leben, oder nicht. Im Falle einer Heirat zwischen den beiden erhält der Vater das hälftige Sorgerecht automatisch[addsig]

Angelita

unregistriert

4

Freitag, 22. Juni 2007, 09:06

RE: alleiniges Sorgerecht - Umzug verboten?

Hallo Indiana!

Herzlich willkommen im Forum!

Es ist wohl so, wie Charlotte es sagt, dass der KV den Umzug nicht verbieten kann.
Trotzdem sollten beide Elternteile versuchen, einen Kompromiss zu finden, dass das Kind auch den Vater kennenlernen kann und dem Vater die Möglichkeit gegeben wird, sich um sein Kind zu kümmern. Ich denke, bei etwas gutem willen von beiden Seiten ist das machbar. Dafür gibt es hier im Forum einige gute Beispiele. Und es ist vor allem für das Kind sehr wichtig!

Lieben Gruß, Angela[addsig]

charlotte81

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 22. Juni 2007, 09:16

RE: alleiniges Sorgerecht - Umzug verboten?

hey,

also ich denke auch das der väterliche Umgang für Kinder sehr wichtig ist, denn heute bereue ich meine Sturheit die ich mit 19 hatte als meine Tochter geboren wurde.

Lg charlotte

[addsig]

Lion_06

Anfänger

Beiträge:

6

Freitag, 22. Juni 2007, 09:24

RE: alleiniges Sorgerecht - Umzug verboten?

Hallo Indiana,

kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen: da Deine Freundin das alleinige Sorgerecht hat, kann sie im Prinzip hinziehen, wo sie will.
Ein Umgangsrecht hat der Vater aber auf jeden Fall und das würde ich ihm auch gewähren, er scheint sich ja für die Kleine zu interessieren. Jetzt kommt es natürlich darauf an, wie weit Deine Freundin wegzieht, denn bei so kleinen Kindern wird empfohlen, dass der Umgang öfter, aber kürzer, also nur für zwei-drei Stunden stattfinden sollte.


LG
Lion[addsig]

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