RE: Alleinerziehend und Urlaub ins Ausland mit zwei Kindern 3 und 6 Jahre alt nur mit Unterschrift des V
Ausweise oder Pässe- hier ist es so, dass beide Eltern unterschreiben müssen sogar wenn sie verheiratet sind. So ist es hier bei uns in der Stadt auch geregelt. Hängt mit einigen Fällen von Kinderentzug ins Ausland zusammen.
Nach bekannter Trennung muss auch eine Vollmacht des anderen vorliegen, doch ab und an klappt es auch so. Besonders witzig oder eher weniger fand ich:
ich konnte ohne Vollmacht nichts machen, aber mein EXmann hat ohne Problem Ummeldungen und sogar mal die ungerechtfertigte Abänderung der Kindergeldzahlungen durchbekommen. Die waren ganz schön überrascht als ich meine Einwände kundtat und wunderten sich, dass sie belogen worden waren.
Auf meine Nachfrage, wieso mal so und mal so gehandelt wird, gab es nur unbefriedigende Antworten.
Ich kenne eine Mutter, die regelmäßig mit den Kinder fliegt, ohne das Einverständnis einzuholen und genauso einen Vater, der auch schon geflogen ist ohne Einverständiseinholung.
Sofern ein Ausweis vorliegt, kann doch keiner am Flughafen oder sonstwo erkennen, ob es getrennte Eltern sind oder nicht.
Es ist natürlich schön, wenn beide Eltern sich gegenseitig erzählen, wo die Kinder sind, aber müssen muss dies keiner zuviel mir bekannt ist.
LG Moni[addsig]