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2%

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von mona84

Kiara2010

Anfänger

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1

Sonntag, 27. Dezember 2009, 09:39

Alleiniges Sorgerecht

Hallo,

ich habe mal ein paar fragen ;)
wie ist das mit dem sorgerecht geregelt bzw ab wann kann man das beantragen?
der vater interessiert sich bis jetzt garnicht für sein kind und steht auch noch immer nicht dazu.
ich habe jetzt mal beim jugendamt angerufen aber da ging es um unterhaltsvorschuss und die beistandschaft da haben die mir gesagt das ich mich melden soll wenn das kind auf der welt ist. ET ist 27.1.10.
ich möchte auch gerne auf jeden fall das alleinige sorgerecht beantragen kann ich das dann auch erst nach der geburt machen oder auch schon vorher? wenn ja geht das dann auch über das jugendamt?

würd mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt :rolleyes:

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pimboli

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2

Sonntag, 27. Dezember 2009, 09:52

Guten Morgen,

euer Kind ist ja noch nicht da, also ists mit dem Interesse so ne Sache...
Zum Thema Sorgerecht, ward ihr denn verheiratet???
Das alleinige Sorgerecht zu beantragen ist dann nicht so einfach und wenn er kein Interesse hat, dann wird er Dir ja auch nicht reinreden, beantragen kannst Du es eh erst nach Geburt, aber nicht beim JA, sondern das muss gerichtlich geregelt werden, aber ich denke in der Situation wird sich jeder Richter fragen, wieso??? Solltet ihr nicht verheiratet sein, hast Du das Sorgerecht eh alleine.

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Kiara2010

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3

Sonntag, 27. Dezember 2009, 09:58

ahso ok,
waren nicht verheiratet... also hat sich das dann eh erledigt.
naja find schon, das man sich wenigstens für interessieren sollte, es ist ja schon da halt nur noch nicht geboren aber gut sied wohl jeder anders ;)
naja mal sehen, er meint ja nach nem test wenns er es dann sicher weiss wirds anders... wird sich ja zeigen

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Comfort

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4

Sonntag, 27. Dezember 2009, 10:10

Hallo Kiara,

das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern ist im BGB §1626a geregelt....

§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.


vg
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

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pimboli

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5

Sonntag, 27. Dezember 2009, 10:12

@Kiara ...viell ist er einfach überfordert mit der Situation und alles klärt sich ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Kiara2010

Anfänger

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Wohnort: Gummersbach

6

Sonntag, 27. Dezember 2009, 10:13

oh ok gut zu wissen.

danke :D

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