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von Elune

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1

Sonntag, 14. Februar 2010, 16:22

Was machen, wenn sich die Umgangsregelung überlebt hat?

Hallo an Alle und gleich meine Frage an Euch: Wie macht Ihr das?



Wir sind seit über 5 Jahren getrennt, mein jüngerer Sohn war damals 7 Jahre alt.

Es wurde eine Umgangsregelung festgelegt: Alle 14 Tage von Freitag 17
Uhr bis Sonntag 17 Uhr, die Hälfte aller Ferien und feste Telefonzeiten
mittwochs 17-19 Uhr (der Vater ruft das Kind an).

Dazu wurde mein Sohn befragte und er war einverstanden, wenn er auch
mal sagen kann, dass er Frietag noch mit seinem Kumpel spielen darf und
Papa ihn heimbringt, wenn er schon am WE auf Dienstreise fährt un der
nicht bei der Freundin bleiben muss. Daran hält sich Papa aber nicht.
Er fährt Samstag Abend weg (muss oft nach Asien), Kind wird vom Freund
der Tochter der Freundin nach Hause gefahren.



Jetzt ist er 12 und hat eigene Interessen entwickelt, die z.T sehr
zeitaufwendig sind. 2x Training, 1x Musikschule pro Woche. Dazu kommen
am WE Turniere, Zusatztraining, zusätzliche Proben, weil er mit einem
Geiger im Duett spielt (er ist sehr musikalisch und talentiert).

Er geht in eine Ganztagsschule bis 16:00 Uhr.

Viel Zeit für Freunde bleibt da nicht. Auch das einfach mal nur "Rumhängen, einfach mal nichtstun" ist nur am WE möglich.



In der Wohnung der Freundin seines Vaters fühlt er sich nicht wohl, er
hat dort keinen eigenen Platz, geschweige denn ein Zimmer.



Zum Zusatztraining an "seinen WE" bringt ihn der Vater nicht, mit der
Begründung, dass ich nicht seine Zeit mit dem Kind verplanen
darf....Welcher Trainer fragt, ob es das gerade oder ungerade WE ist,
wenn er Training ansetzt?



Auf Bitten, ihn doch etwas später zu holen, reagiert der Vater nur mit
solchen Sätzen wie: "Das steht im Urteil. Dann müssen wir uns vor dem
Gericht. Dann müssen wir eben zum JA gehen."



Einfach nur auf stur schalten. Das ist das, was mich ärgert. Total unvernünftige Argumente.





Bitte keinen Hinweis darauf, dass ich das Kind manipuliere. Ich grübel mir schon den Kopf wund.





Es wird immer schwerer, ihn zu überzeugen, da ja von der anderen Seite
kein winzig kleiner Schritt auf ihn zugegangen wird. Er versucht, mit
seinem Vater zu reden, aber da kommt dann eine Drohung nach der anderen.



Also, ist es die Regel, dass 12-Jährige noch so oft zum anderen
Elternteil gehen, wenn sie es selber nicht wollen? Kann man die Regel
lockern?

Wer kann ihn an seine Versprechen erinnern? Mit mir kann er nicht
normal reden (obwohl er zu seiner Freundin gegangen ist....), brüllt
nur rum. Kann man das über das JA machen? Er neigt nicht zu
Zugeständnissen.



Also, ich brauch einen Tipp für mein Kind, nicht für mich und nicht für den Vater...

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Moni42

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2

Sonntag, 14. Februar 2010, 16:34

Ich würde, wenn der 12 Jahre alte Sohn sich nicht mit seinem VAter einigen kann, was hier ja den Anschein hat, ihm die Möglichkeit geben mit einer neutralen Person (JA, neutrale Beratungsstelle) in Kontakt zu treten und dort seine Sorgen und Nöte zu schildern. In der Regel helfen diese Stellen auch Kindern. Kenne ich bei uns hier von der Diakonie.
Ein Versuch ist es wert, allemal!

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3

Sonntag, 14. Februar 2010, 16:42

Ich könnte mal sehen, ob sich die Psychologinnen der Kinderscheidungsgruppe für so was zuständig fühlen.

Wäre einen Versuch wert.



Danke :)

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4

Sonntag, 14. Februar 2010, 16:42

Hallo,

als Praktiker würde ich meinen, dass die Umgangsregelung einfach überarbeitet werden muss - egal wo ...
Und wenn ich mich recht erinnere, haben 12 Jährige ein Mitspracherecht ...

LG
Uwe
Warum muss ich jedes Jahr dem Finanzamt die Steuern erklären?

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5

Sonntag, 14. Februar 2010, 16:44

Wie weit geht das und kann man das irgendwo nachlesen?

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pimboli

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6

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:33

...es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze beim Umgangsrecht, das Recht und die Pflicht haben beide Teile bis zum 18. Lebensjahr...die 12 oder 14 Jahre Grenze gilt allgemein gesehen als Grenze wo Kids ein Mitspracherecht haben bei wem sie leben möchten, alles abhängig vom Richter... viele Richter hören auch jüngere Kinder in diesen Fällen an...

...die Ansprüche der Kids und die Interessen verändern sich logischerweise altersgemäß, das sollte auch Dein Ex verstehen, er hat aber recht, wenn er sagt, Du darfst nicht seine Zeit verplanen, doch wenn ich richtig lese, dann tust Du das ja nicht, sondern die Interessen Eures Sohnes erfordern etwas Flexibilität, das sollte doch zu klären sein :rolleyes biete ihm Ersatztermine an ... könnt ihr euch nicht einigen, macht einen gemeinsamen Termin beim JA ... oder einem sozialen Dienst ...trotz allem Verständnis für Deinen Sohn hast Du die Pflicht den Umgang zu fördern und ihn nicht im Verweigern zu unterstützen...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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