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von mona84

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Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin / Arbeitssuchend!

1

Freitag, 30. Dezember 2011, 23:36

Wieviel MUSS er tun?

Da die Trennung vom KV jetzt vollständig räumlich und innerlich vollzogen ist, stellt sich mir nun die Frage welchen Pflichten er denn aus dem gemeinsamen Sorgerecht nachkommen MUSS.

Und da ich mich mit diesem Thema kaum auskenne, stelle ich euch diese Frage. Über einen zitierbaren Link (den ich ihm mal vorlegen kann) wäre ich dankbar!


Konkret würde mich auch folgendes interessieren:
Wenn ich z.B. krank bin und es gerade mal schaffe, mir einen Zwieback in der Küche zu holen, MUSS er dann bei mir bzw. dem Kind bleiben?

Vielen Dank schonmal fürs Antworten!

Erst wer aufhört sich um sich selbst zu drehen, ist in der Lage wahre Liebe zu schenken!


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dejavue

Anfänger

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Wohnort: Brandenburg

2

Samstag, 31. Dezember 2011, 02:24

das Thema ist sehr umfangreich. grundsätzlich habt ihr gleiche rechte und pflichten, bis auf das du entscheiden kannst wann du das kind ins bett bringst, welche sachen es anzieht etc pp, also eben die sachen, die bei dir zu hause so alltäglich ablaufen...

mit entscheiden kann er bei erziehung, den schulischen themen(welche schule oder kita), religion, beim namenswechsel, ärztliche eingriffe und wenn du ein konto fürs kind eröffnest... am besten googelst du mal sorgerecht, da steht schon alles was grundlegend wichtig ist.

wenn du krank bist, ist es eigentlich nicht seine pflicht sich um das kind zu kümmern. wenn er im selben ort wohnt und es zeitlich einrichten kann, wäre es natürlich schön und sinnvoll, wenn er das kind dann für die zeit betreuen könnte, aber bei dir zu hause?

im endeffekt wärst du dann auf die hilfe der omas und opas angewiesen oder eventuell tante/onkel...oder du wuppst es allein...

Moni42

Senior Mitglied

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3

Samstag, 31. Dezember 2011, 08:31

Mit einem Link kann ich dir nicht dienen. Ich weiß auch gar nicht, ob es einen gibt in dem Pflichten stehen.......

er hat Rechte ja, und in der Theorie auch Pflichten aufgrund seines Vaterdasein.

Fakt ist, dass er zu nichts aber auch gar nichts gezwungen werden kann, noch nicht einmal zum Umgang.

Also zu deiner spez. Frage der Erkrankung:
nein, er muss nicht bei dir bleiben. Den Alltag bewältigen darf, soll, kann das Alltagselternteil allein.

Ich stelle mir grad vor was wäre, wenn auch die Alltagsdinge zu Bühnen für das Trennungstheater zu Verfügung stehen würden.

Es gibt natürlich Fälle in denen sie Eltern sich gegenseitig helfen. Dann einigen sie sich ab untereinander und das setzt ein anderes Miteinander voraus als in deinen Zeilen herauszulesen ist.

DieMudda

*Dirtydancerin*

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Wohnort: Frankfurt

4

Samstag, 31. Dezember 2011, 11:31

Alles kann - nix muss

Liebe Supermuddi,
er darf und muss alle Rahmenbedingungen mit bestimmen. Wenn du umziehst muss er beim Einwohnermeldeamt mit unterschreiben, bei Operationen, bei Freizeiten z.B. vom Hort, Sparbucheröffnung, Schulanmeldung etc.
Du musst ihm, wenn er das Umgangsrecht hat, das Kind zu den vereinbarten Zeiten geben.
Sonst MUSS er nichts tun. Er braucht das Kind nicht nehmen, wenn er nicht will oder kann - er darf dir auch absagen, wenn du wichtige Termine hast. Wenn du so krank bist, dass du dich nicht kümmern kannst, zahlt die Krankenkasse dir eine Haushaltshilfe (zumindest die DAK).
Wenn sich der Vater allerdings völlig daneben benimmt oder sich überhaupt sich interessiert, können einzelne Teile des Sorgerechts vom Familiengericht auf dich übertragen werden, so z.B. alle schulischen Belange und die medizinische Sorge - oder er könnte auch das Sorgerecht ganz verlieren.
Dies alles aber unter Vorbehalt: Die Familie ist immer auch rechtlich sehr geschützt, so auch die Rechte der Väter und die der Kinder auf den Umgang mit dem Vater. Aus einer Laune oder einer schlimmen Phase heraus sind solche Entcheidungen nicht zu treffen. Da muss dann der Anwalt eine gute Beratung durchführen.
Meine Infos habe ich in diesem langen, langen Nervenkrieg von meiner Anwältin bekommen. Und habe mich nun damit abgefunden, dass der Vater viel darf, sich aber nicht kümmern muss.
Die Hoffnung, dass der Vater sich "selbstverständlich" mit um das Kind kümmert, stirbt ja bekanntlich zuletzt. Deshalb habe ich erstmal das Sorgerecht geteilt gelassen. Es ist nun nach 3 Jahren auch schon etwas besser geworden mit seinem Interesse am Alltag der Kinder...
Organisier dich am besten so, dass du ein stabiles soziales Netz hast und dass DU ihn nicht brauchst für DEINEN Alltag.
Ich drück dir die Daumen.
Einen guten Rutsch in ein ruhiges und glückes Jahr 2012
DieMudda

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supermuddi (01.01.2012)

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5

Montag, 2. Januar 2012, 22:23

vielen dank

für eure antworten, Infos und tipps!
meine sicht auf dieses thema wurde dadurch sehr vereinfacht und auch die hoffnung auf irgendetwas produktives vom kv in diese richtung ebenfalls.

ich entscheide sowieso alles alleine und er unterschreibt quasi ungelesen z.b. den antrag für den kitaguschein.

ich muss noch dazu sagen, dass der kv nicht aus deutschland kommt und sich hier nicht mit den ämtern auskennt. bei der kitasuche hatte er auch nichts zu sagen, weil er einfach die unterschiede nicht kennt und es ihm auch egal ist ob unser sohn in betreuung ist bzw. wo, ich kümmere mich sowieso die ganze zeit um ihn. und so zieht es sich durch alle bereiche.

mittlerweile frage ich mich, ob er das sorgerecht überhaupt braucht, wenn es ihn nicht interessiert wo sein kind untergebracht ist oder wohin er in urlaub fährt. gestern hat er zu mir gesagt, dass es ihm egal sei, hauptsache er kann seinen sohn sehen. aber ich glaube auch mit der bedeutung des sorgerechts in deutschland kennt er sich nicht aus.
jetzt ist er 3 wochen im urlaub und ich habe ein bischen ruhe über alles gründlich nachzudenken und mich weiter zu informieren.

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aufdemland

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6

Donnerstag, 5. Januar 2012, 10:21

Hallo Supermuddi,

mit Sorgerrecht darf er ALLES mitbestimmen und jede Entscheidung (AUsweis, AUsbildung, Schule, Operationen, Umzug, etc.) konterkarieren/torpedieren. (Muss ja nicht so werden!)
Und er BRAUCHT GAR NICHTS tun, wenn er nicht will. (Niemand/Nichts würde ihn zu etwas verpflichten.)

Ohne Sorgerecht kann er dir in solche Entscheidungen nicht von Gesetzes wegen reinschnacken.
Und er BRAUCHT GAR NICHTS tun, wenn er nicht will.


Mein Ex hat GSR, und er tut nichts. Alltag: Interessiert ihn nicht. Ich teile ihm nichts (mehr) mit, und es ist scheinbar ok. für ihn.
Manchmal brauche ich seine Unterschrift, da stellt er sich ziemlich quer und lässt mich schwitzen, bis dahin, dass er so einen lang ersehnten Urlaub verhindert hat.
Aber sonst: Wenigstens hat er kein Interesse und "nervt nicht".
Schauen wir mal, wie das mit der weiterführenden Schule wird.

Müssen muss er leider nichts: Kein Umgang, keine Umgangsregelung und sei sie noch so klein, kein Unterhalt. Nichts muss er.


Er ist die Konstante NULL in unserem Leben, absolut nicht drauf zu verlassen, obwohl mit allen RECHTEN und PFLICHTEN per GSR ausgestattet.

Ich würde ihn gerne mehr einbinden, mit oder ohne GSR, aber das ist ihm zu anstrengend.
Da er das so schon jahrelang durchzieht, würde ich es gerne ehrlich alleine haben. Damit ich in den Zweifelsfällen nicht so einem *** hinterherlaufen muss und enormen Stress erlebe.

Aber das geht natürlich nicht. Für mich leider, aber es ist wohl ganz gut so, von der generellen Gesetzeslage ...

Sprich: Behalt das alleinige Sorgerecht!
Du kannst den KV in alle Entscheidungen trotzdem mit Einbeziehen, und, s.o., müssen er in keinem Fall etwas.
Im besten Fall sparst du Rennerei wg. seiner Unterschrift.

Achso: Sollte dir etwas zustoßen und das Kind ist alleine, müsste sich der KV etwas mehr anstrengen, wenn er kein Sorgerecht hat und das Kind zu sich nehmen wollte/sollte. Bei GSR kommt das Kind idR. zum anderen sorgeberechtigten Elternteil.

LG, aufdemland

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7

Donnerstag, 5. Januar 2012, 14:37

Achso: Sollte dir etwas zustoßen und das Kind ist alleine, müsste sich der KV etwas mehr anstrengen, wenn er kein Sorgerecht hat und das Kind zu sich nehmen wollte/sollte. Bei GSR kommt das Kind idR. zum anderen sorgeberechtigten Elternteil.
hi aufdemland und danke für deine ausführliche antwort. tut mir leid, dass er euch das leben auch noch schwer macht, obwohl er sich gar nicht kümmert :(

ich habe wohl nicht geschrieben, dass wir schon das GSR haben.
aber ich frage mich, wie er sich denn um seinen sohn kümmern will wenn mir etwas zustößt wenn er es jetzt schon nicht macht..... da ist der kleine besser bei meiner schwester aufgehoben. dort würde er eh früher oder später auch vom vater hingebracht werden, weil er es einfach nicht gebacken kriegt. jetzt nicht und wenn ich nicht mehr da sein sollte sowieso nicht .heulw

und genau das, was du beschrieben hast, möchte ich umgehen. also einfach urlaub machen wenn es mir passt usw. ohne angst haben zu müssen dass mir jemand reinfunkt....

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aufdemland

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8

Donnerstag, 5. Januar 2012, 20:59

Hallo,

"leider" kannst du ihm das GSR nicht nehmen (lassen), nur weil er nicht engagiert ist.

Das behält er,

LG, aufdemland

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9

Donnerstag, 5. Januar 2012, 22:47

ja, das weiss ich..... aber er würde es freiwillig abgeben.... (hat er gesagt, wie so viele andere sachen auch).
würde das denn gehen, oder gibts keine chance?

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Moni42

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10

Freitag, 6. Januar 2012, 07:55

aber er würde es freiwillig abgeben.


ich an deiner Stelle würde so eine Abgabe nicht unterstützen........euer Kind könnte dir später einen Vorwurf daraus machen......

wenn er das machen möchte, muss die Initiative und alles was damit zusammenhängt ausschließlich von ihm aus gehen.

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