Samstag, 26. Mai 2012, 11:43 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

airam
26.05.2012
um 10:36 Uhr
Guten Morgen ins AE-land ... und mal ein Großpack Eis bereitstellt
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Monika1972 (Heute, 01:13)

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Katharina99

Anfänger

Beiträge: 1

1

Montag, 9. Januar 2012, 12:21

Alleiniges umgangsrecht

Hallo
Ich bin neu hier und ihr seit meine letzte rettung. Im jahre 2002 habe ich mich von dem vater meiner beiden kinder getrennt.Die kinder wohnen bei ihm. wir haben das gemeinsame sorgerecht. Nun flatterte ein brief von einem anwalt ins haus das er das alleinige sr beantragt. Ich kann mir keinen anwalt leisten. Mein probleem. Ich wohne in Holland und will schon immer contact mit meinem kindern. Er stellt sich gegen( er will nicht über den rücken der kinder gehen). Ein persönliches gespräch ist nicht möglich. Ich würde zwar gerne mit ihm sprechen aber er verweigert jeglichen contact. Nur mit viel mühe ist es mir gelungen, dass die kinder nicht mehr heimlich zu meinen eltern gehen müssen. Das hat das jugendamt regeln können. Wenn er das alleinige sr bekommt habe ich überhaupt keinen anspruch auf die beiden und die kinder dürfen dann auch nicht mehr zu oma und opa. Auch wird es warscheinlich noch lange dauern--> kommen die kinder einmal zu mir( was ich mir so wünsche) wollen sie natürlich auch meine geschichte hören. Bis jetzt kennen sie nur die erzählungen vom vater und seiner neuen frau. Muss ich Ihnen dann sagen das ich mir keinen anwalt leisten konnte und darum mein sorgerecht abstehen musste? Oh. Noch eine info am rande. Gemeinsammes sorgerecht ja, aber er hat niemals mit mir zusammen in bezug auf die kinder entschieden. Was soll ich nur machen???? Für fragen stehe ich offen. Fragt nur! Ich klammer mich an jeden strohalm. Lg Katharina 99

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

2

Montag, 9. Januar 2012, 12:39

Hallo Katharina99,
als erstes einmal kühlen Kopf bewahren. Wie alt sind die zwei Kinder, welche beim Vater leben! Das ist für mich ein wichtiger Punkt, wenn ich deine Zeilen lese!
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

3

Montag, 9. Januar 2012, 14:06

Hallo Katharina99 :)
Goede middag ;)

Ich habe es nun mehrfach durchgelesen ... Ganz ehrlich ? Mir tun sich in diesem Fall verdammt viele Fragen auf ... vor allem da mir durchaus ein wenig die Handlungsweisen in D und NL bekannt sind ...

Welche Zielsetzung ist jetzt genau Dein Anliegen ? ... Die Umganggewährung oder aber wie es in den NL genannt wird, die elterliche Verantwortung ?
In welcher Konstellation liegen die Staatsangehörigkeiten vor ? Wer ist deutsch ? Wer ist niederländisch ?
Wer wohnt in welchem Land ? (Deine Eltern z.B.) ?

Für mich schauts aus der Ferne ein wenig so aus, als ob bei Euch nicht die" elterliche Verantwortung" gehändelt wird, sonder das in NL auch "gebräuchliche Gemeinschaftliche Verantwortung" (ein Elternteil, und ein Nichtelternteil) ... von daher wäre es interessant wenn die Fragen oben beantwortet würden ;) ...

Wenn ich es richtig verstehe leben Vater und Kinder in D oder ?
Wenn die Kinder in D leben, der Gerichtprozess an dem Aufenthaltsort der Kinder gefällt werden wird, wird Dir ein "voorzieningenrechter" nicht helfen können ... .

Inwieweit Du Dir nun keinen Anwalt leisten kannst, ist von hier aus nicht beurteilbar, hast Du mal Auskünfte über das niederländische System der Prozesskostenhilfe in einem Büro für Prozesskostenhilfe (bureau Rechtshulp) oder der Zentralstelle für Prozesskostenhilfe (Raad voor Rechtsbijstand) erfragt, und zwar in der zuständigen Bezirksstelle ? . Dort Kannst Du ggfs. Einzelheiten über die bestehenden Regelungen und einen etwaigen Anspruch nachfragen, um in der Hinsicht Klarheit zu bekommen.
Desweiteren, da der Gerichtsstand in D ist, versuche Dich über den Raad voor Rechtsbijstand mal zu erkundingen, welche Stelle Du in D aufsuchen solltest, um in D Dir mögliche Hilfe zu erhalten ...

Wobei in D Für Klagen bezüglich des Sorgerechts kein Anwaltszwang herrscht, das kannst Du also auch alleine machen. Von dem gemeinsamen Sorgerecht soll nämlich nur noch dann abgewichen werden, wenn es dem Kindeswohl zuwider laufen würde oder die Eltern das Sorgerecht gemeinsam nicht ausüben KÖNNEN. Weil sie verstorben, verschollen oder so zerstritten sind, daß eine Verständigung GAR nicht mehr möglich ist. Wobei in Deinem Fall, es findet definitiv kein Umgang statt ... Kontakt zwischen Euch als Eltern ist nicht möglich . Kontakte zu Deinen Eltern wurden durch das Jugendamt geregelt ...

Was ich ehrlich nicht ganz verstehe ist, selbst wenn Du in den NL wohnst ... Du hast Dir im Grunde genommen noch weniger Rechte zugestehen lassen, als in NL gemeinhin üblich wären, selbst wenn bereits die alleinige elterliche Versorgung praktiziert würde ...
Aber die Situation ist so wie sie ist ... Nehmen wir sie einfach mal als gegeben ...

Einen fähigen Anwalt im deutschen Familienrecht ist ggfs. in Den Haag zu erfragen beim Raad voor Rechtsbijstand ... die postalische Adresse dvon kann ich Dir gerne per pn zukommen lassen ...



LG airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

4

Montag, 9. Januar 2012, 14:14

@airam lach, da bist Du mir zuvor gekommen! Ich hatte gedacht wir bekommen noch ne Info bezüglich des Alters der Kinder? Ich halte überhaupt nichts davon, Kinder mit den Gründen oder dem Ablauf einer Trennung der Eltern zu belasten! Wenn der Vater das tut, kann man eh nix machen, aber ich würde mich nicht auf diese Ebene herablassen!

Hiermal meine Gedanken zum Beitrag!
Vorab mal einen kleinen Hinweis, weil Du schreibst „Ihr seit meine letzte Rettung!“. So schlimm Deine Situation vielleicht jetzt auch sein mag, es kann Dir hier keiner die Lösung Deiner Probleme nennen! Dieses Forum ist ein Erfahrungsaustausch und kann Dir maximal Denkanstöße geben bzw. Dir verschiedene Wege aufzeigen, die Du gehen kannst! Du kannst Deine Situation am besten einschätzen und wirst am Ende auch Entscheidungen selbst treffen müssen! Das ist jetzt nicht böse, sondern nur ein nett gemeinter Rat!

Generell sind Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht verschiedene Bereiche im Familienrecht und besitzen keinen grundsätzlichen Automatismus. Soll bedeuten, wenn der Vater das alleinige Sorgerecht bekommen sollte, heißt das noch lange nicht, dass er entscheidet, ob Du Deine Kinder regelmäßig sehen darfst oder nicht!
Um jemanden das GSR zu entziehen, bedarf es schwerwiegende Gründe! In der Regel wird geprüft, ob eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegt oder nicht! Selbst wenn der Tatbestand einer Straftat vorliegt, wird genau von Gerichten geprüft, ob dieser dem Kindeswohl schadet! Also einfach mal sagen: „Ich beantrage jetzt mal ASR, weil ich dem Expartner eins auswischen möchte!“ geht gar nicht und kann dem Kläger ganz schnell auf die Füße fallen bzw. wird die Klage (Antrag) abgewiesen!
Die Tatsache, dass er jeglichen Kontakt mit Dir ablehnt oder verweigert, ist ebenfalls kein Pluspunkt für ihn! Ein guter Anwalt sollte das eigentlich wissen und nicht nur auf das Honorar aus sein, was er verdient? Aber ich weiß, dass es einige solche Anwälte gibt!
Mehr möchte ich erst einmal nicht dazu schreiben, da wie schon von airam viele Fragen offen sind, die ein Posting zum jetzigen wenig sinnvoll erscheinen lassen!
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

Zur Zeit sind neben Ihnen 257 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

7 Mitglieder und 250 Besucher

airam, DieMudda, Hannafee, jea, Kitti1973, Ruhr2010, supermuddi