Hallo janinahima
erst einmal herzlich willkommen hier

Wenn ich das richtig verstehe, wird die Vaterschaft vom vermutlichen Kindesvater nicht anerkannt ...
Aus Deinem Posting selber ergeben sich mir folgende Fragen

Wo bist Du denn 1 Woch vor dem Kaiserschnittstermin mit dem gesamten Hausstand der Dir gehörte hingezogen ? ... Weil das stell ich mir nicht einfach vor, in der Situation ... Trennung (bzw. Rausschmiß) direkt vor der Geburt, Umzug wuppen usw... Schwierig ohne Unterstützung, hm und dann sagt er auch noch er sei nicht der Vater, und es flattert auf einmal eine Vorladung zur Anhörung in den Briefkasten ... Ja fürwahr keine sonderlich schöne Situation und auch nicht alles so einfach zu händeln ...
Hm was ich gerade nicht verstehe, er hat Dich eine Woche vor dem Kaiserschnittstermin vor die Tür gesetzt und Dich angezeigt, weil Du Deinen Hausstand mitgenommen hast, und jetzt bittet er Dich noch eine Woche zu bleiben ? ... Ich denke Du bist schon ausgezogen
dann setzte er mich eine woche vor dem kaiserschnitttermin vor die tür und zeigte mich an weil ich MEINEN hausstand mitgenommen habe.
vor allem weil er meinte "jetzt weiß ich gar nicht was ich mit meiner tochter machen soll, ich muss doch arbeiten, kannst du nicht nicht doch bis nächste woche bleiben??"
Ist es denn ein Anfechtungsverfahren oder ein Feststellungsverfahren wozu ihr vorgeladen seid ? ...Irgendwer muss ja den Antrag gestellt haben ... Wer denn ? Er ? Das Kind (in dem Falle das Jugendamt im Rahmen einer Beistandsschaft) ? oder Du ? ...
Über die Dauer eines solchen Verfahrens kann man im Vorhinein nichts sagen, der Ablauf ist so:
Es wird ein Antrag beim Amtsgericht gestellt in schriftlicher Form (Anfechtung oder Feststellung) ...
Der Familienrichter oder die Familienrichterin veranlasst die Anfertigung eines Abstammungsgutachtens...
Das Kind und der potenzielle Vater erhalten eine Vorladung zur Blutabnahme...
Medizinische Gutachter vergleichen die Erbanlagen der beiden ....
Anhand des Gutachtens stellt das Gericht fest, ob eine Vaterschaft besteht und erlässt einen Beschluss...
Ist die Vaterschaft festgestellt, entsteht mit Rechtskraft des Beschlusses ein Verwandtschaftsverhältnis...
Ist die Vaterschaft ausgeschloßen, entsteht mit Rechtskraft der Beschluss das kein Verwandtschaftsverhältnis besteht...
Der Beschluss wird den Beteiligten schriftlich zugestellt...
Es fallen Gerichtsgebühren an, die Höhe ist Bundesland abhängig, kann aber beim Rechtsanwalt erfragt werden ...
... hm aber
,"ich will dass dieser kerl blutet, weil er überall rumerzählt ich sei eine schlechte mutter "aus Deiner Verletzheit nachvollziehbar und einfach gesagt, aber *grins* ... Klar müssen Sachen geklärt werden, und eine schlechte Mutter zu sein nachgesagt zu bekommen, tja das wird doch wohl kein Grund sein, jemanden bluten zu lassen

... Du bist die Mutter, und ob das gut oder schlecht ist, mag jeder anders sehen

... Es spielen Emotionen auf beiden Seiten eine Rolle ... was ihr hinbekommen müßt, ist eine gute Elternebene ... Aus Deiner Ansicht verständlich, daß Du DIch ausgenutzt fühlst und das gemeinsame Kind einen Anrecht auf seinen Vater hat, und es sich abzeichnet, daß der Umgang (wenn die Vaterschaft feststehen sollte) nicht einfach sich gestalten wird ...
aber da kann ich wirklich nur empfehlen die Situation versuchen zu entspannen, durch Inaspruchnahme von Unterstützung durchs Jugendamt und Beratungsstellen ... (jugendamt selber ist ja bereits informiert, da bereits im Oktober eine Beistandsschaft beantragt wurde .... )
Euch allen viel Kraft zum Durchstehen der Situation, und die Unterstützung die ihr alle benötigt
LG airam
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