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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

tribue

Anfänger

Beiträge: 5

Danksagungen: 10

Wohnort: SO

1

Montag, 16. Januar 2012, 15:45

Vater des Kindes möchte gemeinsames Sorgerecht

Hallo!



Folgendes, der Vater meines Kindes (3 1/2) möchte nach nun 3 1/2 Jahres
das gemeinsame Sorgerecht. So wie ich es verstanden habe mit der
Begründung, er möchte mehr am Leben des Kindes teilnehmen z.B. bei der
Einschulung dabei sein. Ich habe natürlich schon viel recherchiert und
bin zu dem Schluß gekommen, dass er unser Kind eigentlich nur mehr sehen
möchte und halt bei bestimmten Veranstaltungen dabei sein möchte. Aber
dazu benötigt er doch nicht das Sorgerecht.

Unsere Beziehung stellt sich wie folgt dar, damit ihr hier mal einen
Überblick habt - ist nämlich nicht so ganz einfach. Das Kind ist quasi
aus einer Affaire entstanden. Wir waren niemals richtig zusammen und
haben nie eine sogenannte Beziehung geführt. Welche Gründe vorliegen,
warum ich schwanger geworden bin, möchte ich aus Schutz des Vater nicht
darlegen. Als wir uns für das Kind entschieden haben bzw. als ich von
der Schwangerschaft erfahren habe, war die Affaire auch bereits beendet.

Ich habe mich trotzdem immer bemüht, dass der Vater was von der
Schwangerschaft mitbekommt, allerdings war da unser Verhältnis mehr oder
weniger schon unterkühlt.

Als unser Kind dann geboren war, habe ich dem Vater immer die
Möglichkeit gegeben unser Kind zu sehen, allerdings wurde das nicht
regelmäßig vom Vater ausgeführt.

Da ich zu der Zeit noch mit jemand anderen zusammengelebt habe, war es
nie so, dass der Vater unser Kind in meiner Wohnung gesehen hat. Meist
ist er mit dem Kind spazieren gegangen oder er hat es bei meinen Eltern
gesehen. Auch bin ich mal mit dem Kind bei ihm gewesen.

Irgendwann bin ich für 10 Stunden die Woche wieder angefangen zu
arbeiten (als unser Kind ca. 8 Monate alt war). Da war morgens das Kind
bei meiner Mutter. Da der Vater Wechselschicht hatte, hatten wir ihm
gesagt, dass er zu der Zeit immer kommen kann, nur dies wurde kaum
wahrgenommen.

Als unser Kind 2 Jahre alt war, bin ich angefangen ca. 25 Stunden zu
arbeiten. Da haben wir zwei feste Nachmittage die Woche abgemacht, an
denen er kommt und mit unserem Kind spielen kann oder spazieren geht...
Zum Abholen hätte sich die Zeit nicht gelohnt, da er mit Abholen und
Zurückbringen ca. eine Stunde unterwegs gewesen wäre (dabei wäre eine
effektive Zeit von einer, vielleicht auch eineinhalb Stunden
rumgekommen). Diese Tage wurden aber nicht immer bzw. regelmäßig
wahrgenommen, oft auch am selben Tag abgesagt. Auch gab es mal eine
Phase, wo er sein Kind fast 4 Monate nicht gesehen hat,da war er
vielleicht 2-3mal zwischendurch da - ein Krankheitsfall in der Familie
lag in der Zeit. Allerdings kann ich dies nicht nachvollziehen, da er
sich schließlich trotzdem um sein Kind kümmern sollte. Ginge mir ja
nicht anders... da kann ich auch nicht sagen, es geht gerade nicht.
Diese wöchentliche Festlegung haben wir bis letzen Sommer betrieben,
denn dann kam unser Kind in den Kindergarten. Da ich aber wieder mehr
arbeiten will und auch muss, geht unser Kind in 45 Stunden Buchung in
den Kindergarten, wobei dann die 2 Wochentage Vaterbesuch wegfallen. Der
Vater hat dann aber selbst vorgeschlagen, dass er unser Kind alle zwei
Wochen einen Tag am Wochenende abholen möchte. Das haben wir bis jetzt
so gemacht. Nun kam er aber damit, dass er unser Kind von Samstag bis
Sonntag mitnehmen möchte und das gemeinsame Sorgerecht, weil er am Leben
des Kindes teilnehmen möchte. Ich möchte das auf keinen Fall. Es gibt
noch ne Menge an Gründe, die es für mich nicht möglich machen, dass
Sorgerecht zu teilen. Er kann sein Kind eigentlich immer sehen, wenn er
es möchte. Bisher habe ich vielleicht nur mal einen Tag, den er wollte,
auf einen anderen verschoben, aber ich habe ihm nie verboten unser Kind
zu sehen oder es zu holen sowie ich unser Kind ihm "unterschlagen" habe.

Ich empfinde unser Verhältnis nicht so, dass es ein gemeinsames Sorgerecht quasi rechtfertigt.

Die ganze Zeit war ich mit dem Kind alleine und musste unseren Alltag so
regeln, dass es für mich bzw. uns ohne große Hilfe oder Abhängingkeiten
machbar ist.

Da ein gemeinsames Sorgerecht scheinbar viel mit Unterschriften und
Entscheidungsfindungen zusammenhängt, sehe ich keinen Vorteil bei mir
dem Vater das zu geben.

Wie schon erwähnt, ich verstehe nicht, was genau er mit einem gemeinsamen Sorgerecht erreichen möchte,

da er damit auch nicht mehr am Leben vom Kind teilnimmt als vorher...
handelt es sich hier nicht viel mehr um das Umgangsrecht? Oder könnte er
mit einem gemeinsamen Sorgerecht bestimmen, wann er das Kind sehen
möchte? Ist es nicht auch so, dass er dann seine Einwilligung geben
muss, wenn ich mit dem Kind in den Urlaub möchte? Auch hält er sich bis
heute nicht daran, dass unser Kind z.B. Mittagsschlaf machen sollte, da
es abends sonst unerträglich ist... Unser Kind bekommt da auch ständig
mittags fast nur Pfannekuchen zu essen. Mir ist eine gesunde Ernährung
sehr wichtig! Ich habe schon Essensvorschläge gemacht, aber passiert ist
nichts.

Auch ist es mal vorgekommen, dass ich eine Sms bekommen habe, wir kommen
eine halbe Stunde später. Was mir nicht so gefiel, da ich unser Kind
ohne Mittagsschlaf eher ins Bett bringen möchte. Nun ja, ich habe es
toleriert und nichts gesagt. Dann wurde mir beim Wiederbringen gesagt,
dass unser Kind schon gegessen hätte, die waren beim McDonalds. Darüber
war ich natürlich sauer, da ich doch auch vorher darüber infomiert
werden konnte. Auch bin ich mir nicht sicher, ob es gut ist, wenn unser
Kind nun aufeinmal bei seinem Vater übernachtet. Und wenn ich ganz
ehrlich bin, bin ich mir nicht mal sicher, wenn unser Kind nach mir
jammert und nach Hause möchte, er es auch bringt.

Unser Kind ist eigentlich fast immer total aufgedreht, wenn es beim Vater war oder ihn gesehen hat.

Es gibt noch ne Menge Aspekte bzw. Erlebnisse, die meiner Meinung nach nicht so ok sind.

Auch als unser Kind zu laufen angefangen ist, steht der Vater auf dem
Bürgersteig und unterhält sich, unser Kind steht dabei schon mitten auf
der Straße. Sowas ist schon häufiger vorgekommen.

Auch wollte unser Kind beim letzten Besuch Laufrad fahren, wir haben das
extra eingepackt, und dann stellte sich heraus, dass unser Kind das
wollte, der Vater aber meinte, machen wir später und hat unser Kind dann
aber nach Hause gebracht.

Sind das vielleicht auch Argumente, die ich vor Gericht vorbringen kann?
Denn ich bin mir sicher, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht
einklagen wird. Ich werde es ihm nicht freiwillig geben!

Steigt hier einer durch meine Schreiberei und kann mir helfen?



Viele Grüße,

tribue

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saban1966 (02.04.2012)

Moni42

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2

Montag, 16. Januar 2012, 16:48

Hallo,
dass ist ein langer TExt, der dein Durcheinandersein widerspiegelt.

Ja, es ist manches einfacher ohne GSR (Ausweis, ärztliche Entscheidungen, Urlaube,Schule, Kiga, Therapien.....)
Der Grund, dass er es haben möchte, kann nicht in der Begründung "Teilhabe am Kinderleben" liegen -
vielleicht möchte er sich mehr als Vater fühlen.......mit dem GSR.

Denn Teilhaben kann er durch das Umgangsrecht und das hat er sowieso.

Alles was du so aufführst an Gründen, sind keine Gründe für kein GSR.

Im Gegenteil, wenn du so argumentierst vor einem Profi, bist du unten durch..........

er macht dies oder das so und so und dies oder das nicht so........das geht doch nicht ----- so etwas mögen die Profis gar nicht.

Wie die Chancen stehen über das Gericht das GSR zu erhalten...........das ist unterschiedlich......je nach Gericht, OLG, Richter, Anwälte.....

Geh mal einen Schritt zurück, hole tief Luft und schau neutraler auf die Situation.

Ich kann übrigens gut nachvollziehen, dass man das alleinige SR nicht gern abgeben möchte. Nicht desto trotz bin ich für das gemeinsame Sorgerecht.

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saban1966 (02.04.2012), tribue (17.01.2012)

feels

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3

Montag, 16. Januar 2012, 17:31

Jepp, da stimme ich Moni absolut zu! Wenig bis gar nicht werden in Deinen Ausführungen die Bedürfnisse des Kindes erwähnt! Wenn Du so vor Jugendamt und Gericht argumentierst, bist Du gleich unten durch! So deutlich muss man das sagen!

Als erwachsene Menschen sollte man einfach wissen, dass auch aus einer Affäre ein Kind hervorgehen kann? Das sage ich schon meiner Tochter, dass man sich im Leben nicht nur die Rousinen rauspicken kann. Du solltest Dir über Deine Verantwortung als Elternteil erst einmal bewußt werden! Dazu gehört zum Beispiel, dass Euer Kind das Recht auf beide Elternteile hat! Ob Dir das paßt oder nicht ist völlig egal! Daran hättest Du vorher denken müssen!

Ich wünsche Euch, dass ihr die Verantwortung gemeinsam tragen müßt! Sorry, das waren mal etwas andere Worte als sonst von mir! Es macht mich einfach sauer, wenn Kinder als Objekt bzw. Eigentum benutzt werden! Geht gar nicht!
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

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saban1966 (02.04.2012)

airam

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4

Montag, 16. Januar 2012, 17:35

Hallo tribue :)

Ich habe jetzt mehrfach Deinen umfangreichen Text gelesen ...
erkenne keinerlei Grund, warum es kein GemeinsamesSorgeRecht geben sollte ... es ist ein Irrglaube, daß der Umgang selber oder gar der Unterhalt für das Sorgerecht entscheident sind ;)

Er übt im Rahmen seiner Möglichkeiten das Umgangsrecht aus, soweit aus Deinem Text ersichtlich ...
Du sprichst hier dem Vater das Recht ab, gemeinsam mit Dir Sorge tragen zu dürfen für Euer Kind ... er zeigt Interesse, nimmt auch weite Fahrtstrecken auf sich, fragt in letzter Zeit immer wieder z.B. kann das Kind auch einmal über Nacht bleiben ... Das ist mehr als mancher sorgeberechtigte Umgangsteil macht ! ... Und das nicht weil er dazu gezwungen wird, sondern weil er möchte ...

Ich stimme Moni42 zu, sammle Dich - sortiere Dich, die Argumentationen die Du bringst, sind eher ein Hinweis darauf, daß diese zerpflückt werden, als ein Hinderungsgrund für das Gemeinsame Sorgerecht !

Was der Vater in seiner Umgangszeit mit dem Kind macht, bleibt ihm selber überlassen, da kannst Du zwar gerne Vorschläge machen, aber letzendlich ist es unerheblich ... da muss er sich nicht dran halten ;)

So gesehen zeigt er, auch wenn ihm Deiner Meinung nach die Berechtigung dazu fehlt, weil ihr Euch so schön eingerichtet habt, Verantwortungsbewußtsein ... und glaube mir ... das ist mehr als so mancher Umgangselternteil, selbst mit Sorgeberechtigung zeigt ! Denn er zeigt offen das Interesse am Kind :)

Er hat zunächst bei Dir angefragt, auf der Elternbasis selber, Du kannst ja sagen oder nein ... was er letzendlich mit Deiner gegebenen Antwort anfängt ... tja das kann niemand voraussehen ;) ... Sei Dir aber gewiss, er hat inzwischen auch gesetzlich gesehen das Recht das Gemeinsame Sorge Recht ggfs. einzuklagen ... Da werden Dir ehrlich gesagt alle Deine hier aufgeführten : "Er hat aber dies und das nicht so gemacht, wie ich es gesagt habe" ... nicht viel nützen ;)

Wo ich Deine Zeilen hier las, kamen mir folgende Gedanken in den Sinn : Wo liegt das Problem des Gemeinsamen Sorgerechtes in diesem Fall ? ... Das Kind hat das Anrecht auf beide Eltern, und wenn beide sich bemühen, ist doch klasse ! ... Das Kind ist doch kein "Eigentum", nur weil die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und somit über das Kind hinweg bestimmen darf, nööö wie er den Umgang handhabt gefällt mir nicht, also kriegt er das Sorgerecht nicht ... Da würde ich sagen: Tritt einen Schritt zurück, überlege noch einmal ;) ... Ihr habt Euch für das Kind entschieden (wenn ich es richtig aus Deinen Zeilen entnehme), also steh auch dazu, ihm die dazu gehörigen Rechte einzuräumen ;) ... Schwer wenn man sich alles eingerichtet hat, aber seh es nicht als ein einmischen seinerseits, sondern als ein Mittragen der Verantwortung (und wie gesagt ... aus Deinem Text ersichtlich, das macht er durchaus schon mehr, als so mancher anderer Elternteil, der das Sorgerecht hat)... und zwar in gegenseitiger Absprache ;) ...

LG airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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tribue (17.01.2012)

leonies_mum

unregistriert

5

Montag, 16. Januar 2012, 18:22

Danke
Hallo tribue :)

Ich habe jetzt mehrfach Deinen umfangreichen Text gelesen ...
erkenne keinerlei Grund, warum es kein GemeinsamesSorgeRecht geben sollte ... es ist ein Irrglaube, daß der Umgang selber oder gar der Unterhalt für das Sorgerecht entscheident sind ;)

Er übt im Rahmen seiner Möglichkeiten das Umgangsrecht aus, soweit aus Deinem Text ersichtlich ...
Du sprichst hier dem Vater das Recht ab, gemeinsam mit Dir Sorge tragen zu dürfen für Euer Kind ... er zeigt Interesse, nimmt auch weite Fahrtstrecken auf sich, fragt in letzter Zeit immer wieder z.B. kann das Kind auch einmal über Nacht bleiben ... Das ist mehr als mancher sorgeberechtigte Umgangsteil macht ! ... Und das nicht weil er dazu gezwungen wird, sondern weil er möchte ...

Nerven und Zeit gespart.....

Anzumerken sei noch, dasdie Gesetztesänderung,über das Gem SR genau solche Anktionen unterbinden will, weil genau das vieleviele Jahre so gelaufen iss...Mamasagtnein und Papa konnte nix gegen tun und genau das solles nichtmehr geben,daher die vereinfachung des Gem SR.Immer mehr Gerichte oder eigentlich die meisten Schließen sich den BGH an der Gesagt hat, liegt keine Kindeswohlgefährdung vor is das Gem. SR aus zusprechen.

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tribue

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6

Dienstag, 17. Januar 2012, 13:51

Hallo!

Hallo Moni42!
Erstmal danke, dass du mich nicht erstmal quasi abgestempelt hast. :)
Im Moment ist es mir leider noch nicht möglich neutraler auf die Sitation zu schauen.
Denn ich sehe halt die Notwendigkeit nicht... Du schreibst, dass er sich vielleicht mehr als Vater fühlt mit dem GSR...müsste ich klären, falls das möglich ist.
Meine Gründe gegen das GSR sehe ich schon als bedeutend an (mag vielleicht auch sein, dass ich halt noch nicht neutral "Sehen" kann...). Ich weiß gar nicht wie ich genau erklären kann wieso, denn ich fühle mich doch gerade etwas abgestempelt (unter anderen von den anderen Beiträgen), dass es mir nicht um das Kindswohl ginge.
Aber irgendwie hat doch auch oft die Entscheidung zum oder gegen ein GSR mit den persönlichen Dingen der Eltern zu tun und besonders die Mutter ist doch im alltäglichen Leben deswegen eingeschränkt.
Man siehe doch nur mal den Fall eines Umzuges, möchte eine Mutter mit ihrem Kind weiter als XY Km wegziehen, dann kann der Vater dies unterbinden... Der Vater allerdings kann umziehen ohne Einwilligung.
Dann verstehe ich nicht, warum der Vater entscheiden kann, ob das Kind Mittagsschlaf macht oder ihm oft nur Pfannekuchen geben kann und das scheinbar dem kindlichen Wohl dient. Denn ER darf entscheinden, was gemacht wird, wenn es bei ihm ist. Und daher verstehe ich nicht, warum das kein Grund gegen das GSR ist.
Entweder drücke ich mich nicht gut genug aus oder es versteht mich niemand.

Zitat

von: feels
Als erwachsene Menschen sollte man einfach wissen, dass auch aus einer Affäre ein Kind hervorgehen kann? Das sage ich schon meiner Tochter, dass man sich im Leben nicht nur die Rousinen rauspicken kann. Du solltest Dir über Deine Verantwortung als Elternteil erst einmal bewußt werden! Dazu gehört zum Beispiel, dass Euer Kind das Recht auf beide Elternteile hat! Ob Dir das paßt oder nicht ist völlig egal! Daran hättest Du vorher denken müssen!
Diesen Kommentar kann ich nun gar nicht verstehen. Ich habe bereits geschrieben, dass ich die Gründe, warum ich schwanger geworden bin, hier nicht darlegen möchte, das ginge zu tief in die Privatsphäre.
Und ich bin mir meiner Verantwortung als Elternteil sehr bewußt! Oh ja, dazu habe ich in der Vergangenheit einiges getan und eine Menge zurückgesteckt. Wenn ich dies allerdings hier darlegen würde, würde der Text noch länger als der erste ausfallen! Aber das GSR beeinflußt ja auch überhaupt nicht, ob der Vater sich mit dem Kind beschäftigt oder nicht, dazu muss er ja auch die Zeit haben wollen..was nützt dann das GSR?
Kann mich da jemand verstehen??? Ich sehe das nicht? Und das Kind hat doch nicht das Recht darauf, dass sein Vater mitunterschreibt!?!? Und das ist nach meinem Verständnis der Hauptteil eines GSR.
Das Kind hat doch das Recht Zeit mit seinem Vater zu verbringen!?!???

Zitat

Ich wünsche Euch, dass ihr die Verantwortung gemeinsam tragen müßt! Sorry, das waren mal etwas andere Worte als sonst von mir! Es macht mich einfach sauer, wenn Kinder als Objekt bzw. Eigentum benutzt werden! Geht gar nicht!
Ich benutze das Kind nicht als Eigentum und auch nicht als Objekt! Und finde, dass es gar nicht geht, jemanden so etwas vorzuwerfen, wobei man nur einen kleinen Einblick bekommen hat!

Zitat

Er übt im Rahmen seiner Möglichkeiten das Umgangsrecht aus, soweit aus Deinem Text ersichtlich ...
Du sprichst hier dem Vater das Recht ab, gemeinsam mit Dir Sorge tragen zu dürfen für Euer Kind ... er zeigt Interesse, nimmt auch weite Fahrtstrecken auf sich, fragt in letzter Zeit immer wieder z.B. kann das Kind auch einmal über Nacht bleiben ... Das ist mehr als mancher sorgeberechtigte Umgangsteil macht ! ... Und das nicht weil er dazu gezwungen wird, sondern weil er möchte ...
Der Vater unseres Kindes übt nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten das Umgangsrecht aus (mag sich für einen Außenstehenden vielleicht so erlesen)... er hätte mehr Möglichkeiten!!!
Und das von Anfang an, was er nicht in Anspruch genommen hat!
Vielleicht sollte ich dazu noch erwähnen, dass es anfangs nicht möglich war, dass er unser Kind mit zu sich nimmt, da er Wechselschicht (Arbeit liegt in der Nähe meines Wohnortes) hatte und nebenbei noch zur Abendschule gegangen ist.
Daher halt die Regelung, dass er immer kommen kann, wenn unser Kind z.B. bei meiner Mutter war.
Er hat es nicht wahr genommen! Wird das hier überlesen?
Auch nach der Schule ließ es sich am besten gestalten, wenn er unser Kind bei uns besucht hat, da eine Mitnahme eine effektive Zeit von 1 bis 1,25 Stunden ergeben hätte.
Er hat diese Tage aber auch oft nicht wahr genommen.
Erst letzten Samstag sagt er mir, dass er unser Kind über Nacht mitnehmen möchte und das GSR haben möchte, weil er am Leben unseren Kindes teilnehmen möchte. Er möchte z.B. an der Einschulung dabei sein.
Auch wenn es mehr ist als manch anderer bei Alleinerziehenden macht... wir haben von anfang an zusammen beschlossen, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, damit mir mein Alltag leichter fällt.
Daher verstehe ich das jetzt nicht!!! Ich habe ihm noch nie sein Umgangsrecht verweigert, habe ihm gesagt, dass ich unser Kind bei dem Kindergarten anmelden möchte und er wußte auch, dass wir beim Babyschwimmen waren etc.
Klar jetzt kommt wieder, dann gibt es doch keinen Grund gegen ein GSR.
Für mich schon und nicht deswegen, weil ich ihm sein Kind vorenthalten möchte oder es als Druckmittel verwenden will. Ich möchte überhaupt nichts mehr von diesem Mann, ich habe absolut gar kein Interesse an irgendwas von ihm! Unser Kind soll seinen Vater sehen und soll ihn kennen. Natürlich möchte ich nicht, dass unser Kind hinterher zu mir sagt, warum kenne ich meinen Vater nicht.
Aber ist es notwendig, dass er dafür bei z.B. der Schulwahl mit unterschreibt???

Zitat

nööö wie er den Umgang handhabt gefällt mir nicht, also kriegt er das Sorgerecht nicht
Kam von mir sicher etwas anders rüber wie ich das mit dem Umgang meinte...denn wenn's danach geht, könnte ich ihm ja auch den Umgang verweigern...

Zitat

Anzumerken sei noch, dasdie Gesetztesänderung,über das Gem SR genau solche Anktionen unterbinden will, weil genau das vieleviele Jahre so gelaufen iss...Mamasagtnein und Papa konnte nix gegen tun und genau das solles nichtmehr geben,daher die vereinfachung des Gem SR.Immer mehr Gerichte oder eigentlich die meisten Schließen sich den BGH an der Gesagt hat, liegt keine Kindeswohlgefährdung vor is das Gem. SR aus zusprechen.
Hierzu möchte ich noch anmerken, dass ich nicht solche "Aktionen" mache - ich sage nein, er kann nichts machen... Ich nehme es hin und sage gar nichts!
Auch dass er sein Kind bei sich übernachten lassen möchte, nehme ich hin, dass ist sein Umgangsrecht.
Das heißt aber nicht, dass mir das gefallen muss... ich weiß, dass das wichtig für ihn und für das Kind ist.
Tja und hierbei stellt sich mir (ausnahmsweise mal) die Frage, ist es zum Kindwohl, wenn es aufeinmal beim Vater übernachten soll??? Und dass man sich da als Mutter unsicher ist, ist von einigen sicher nachzuvollziehen.
Das soll nicht heißen, dass ich ihm das verbiete!
Aber sicher kommt auch hierbei wieder der Kommentar, was spricht denn da gegen ein GSR?
Ich würde wieder mit den gleichen Gründen argumentieren!

Vielen Dank und viele Grüße,
tribue

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Der Beitrag von »Mila79« (Dienstag, 17. Januar 2012, 14:43) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 17:24).

tribue

Anfänger

Beiträge: 5

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Wohnort: SO

8

Dienstag, 17. Januar 2012, 15:14

Hallo Mila79!
Es geht nicht darum, das er mit dem Kind nicht unternehmen kann, was er möchte?
Habe ich auch so nicht dargestellt!
Und ich denke schon, dass ich dem Vater sagen kann, dass unser Kind was "Gesundes" zu essen bekommen soll und da man ja wie du auch erwähnt hast zusammen arbeiten soll, kann er dem Kind doch auch was "Gesundes" zu essen geben oder? Ich habe diesbezüglich schon Vorschläge gemacht! Und ich denke, dass es mich schon stören kann, wenn er davon nicht mal Gebrauch macht!
Und scheinbar wurde ich immer noch nicht Verstanden... ich verstehe nicht, warum er das GSR haben möchte, da das Alleinige zusammen abgemacht wurde und ich ihm sein Kind nicht vorenthalte!!!
Wie wird damit unterbunden für sein Kind da zu sein??? Er sieht es doch!!!
Eine Unterschrift abzugeben zeigt, dass man für sein Kind da ist? Das glaube ich nicht. Hier wurde ja auch schon geschreiben, dass er sich um sein Kind mehr "kümmert" als so manch anderer Vater mit GSR...die geben wohl nur ihre Unterschrift...

Dass wir keine Vertrauen zum Vater haben kann schon stimmen... das wurde oft genug gebrochen!
Und eifersüchtig muss ich ganz sicher nicht sein! Worauf denn???
Weil er sich um sein Kind kümmert bzw. kümmern will?
Da mache ich auch, da brauche ich nicht eifersüchtig zu sein!
Scheinbar kann ich schriftlich nicht erklären - ich werde ja überhaupt nicht verstanden!!!

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feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

9

Dienstag, 17. Januar 2012, 16:07

Hallo tribue,

ich möchte mich noch einmal kurz zu Wort melden! Es gibt für mich nach wie vor keinen Anhaltspunkt, dem KV das GSR abzusprechen! Ich habe auch den Eindruck, dass Du wenig bis keine Erfahrung mit Trennung, Scheidung und alleinerziehend hast? Ich will damit sagen, dass das möglicherweise Neuland für Dich ist? Glaub mir, vor Dir liegt eine erfahrungsreiche Zeit und nach Deinen Ausführungen wage ich zu bezweifeln, dass alles zu Deiner Zufriedenheit bzw. Vorstellungen ablaufen wird?
Ich kann es nur noch mal wiederholen: Seit Beide Eltern und tragt beide die Sorge um euer Kind! Das ist auch im Interesse eures Kindes! Viel Glück!
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

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Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

Danksagungen: 2020

10

Dienstag, 17. Januar 2012, 16:31

Wenn ich das so lese, dann denke ich, dass auch ein Grund sein könnte das GSR haben zu wollen, damit er einen anderen Stand hat, wenn du sagst:

du musst das
du musst dies
und so musst du es machen
ich will es anders

Letzendlich kann er eurem Kind zu essen geben, was er für richtig hält..........mit ihm in der Wohnung bleiben........zelten gehen.......schwimmen gehen.......auf den Spielplatz gehen.......in Restaurants gehen........zu Freunden........zu seiner Familie..........Auto fahren.........Motorrad fahren..........Segelfliegen............Boot fahren..........und und und
dir muss von diesen Dingen auch nicht alles Recht sein.......aber er darf als Vater mit GSR ohne sich nach dir richten zu müssen.

Bei all. SR muss er dich bei dem ein oder anderen fragen.

Such dir mal Profihilfe.....

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