Hallo!
Hallo Moni42!
Erstmal danke, dass du mich nicht erstmal quasi abgestempelt hast.
Im Moment ist es mir leider noch nicht möglich neutraler auf die Sitation zu schauen.
Denn ich sehe halt die Notwendigkeit nicht... Du schreibst, dass er sich vielleicht mehr als Vater fühlt mit dem GSR...müsste ich klären, falls das möglich ist.
Meine Gründe gegen das GSR sehe ich schon als bedeutend an (mag vielleicht auch sein, dass ich halt noch nicht neutral "Sehen" kann...). Ich weiß gar nicht wie ich genau erklären kann wieso, denn ich fühle mich doch gerade etwas abgestempelt (unter anderen von den anderen Beiträgen), dass es mir nicht um das Kindswohl ginge.
Aber irgendwie hat doch auch oft die Entscheidung zum oder gegen ein GSR mit den persönlichen Dingen der Eltern zu tun und besonders die Mutter ist doch im alltäglichen Leben deswegen eingeschränkt.
Man siehe doch nur mal den Fall eines Umzuges, möchte eine Mutter mit ihrem Kind weiter als XY Km wegziehen, dann kann der Vater dies unterbinden... Der Vater allerdings kann umziehen ohne Einwilligung.
Dann verstehe ich nicht, warum der Vater entscheiden kann, ob das Kind Mittagsschlaf macht oder ihm oft nur Pfannekuchen geben kann und das scheinbar dem kindlichen Wohl dient. Denn ER darf entscheinden, was gemacht wird, wenn es bei ihm ist. Und daher verstehe ich nicht, warum das kein Grund gegen das GSR ist.
Entweder drücke ich mich nicht gut genug aus oder es versteht mich niemand.
von:
feels
Als erwachsene Menschen sollte man einfach wissen, dass auch aus einer Affäre ein Kind hervorgehen kann? Das sage ich schon meiner Tochter, dass man sich im Leben nicht nur die Rousinen rauspicken kann. Du solltest Dir über Deine Verantwortung als Elternteil erst einmal bewußt werden! Dazu gehört zum Beispiel, dass Euer Kind das Recht auf beide Elternteile hat! Ob Dir das paßt oder nicht ist völlig egal! Daran hättest Du vorher denken müssen!
Diesen Kommentar kann ich nun gar nicht verstehen. Ich habe bereits geschrieben, dass ich die Gründe, warum ich schwanger geworden bin, hier nicht darlegen möchte, das ginge
zu tief in die Privatsphäre.
Und ich bin mir meiner Verantwortung als Elternteil sehr bewußt! Oh ja, dazu habe ich in der Vergangenheit einiges getan und eine Menge zurückgesteckt. Wenn ich dies allerdings hier darlegen würde, würde der Text noch länger als der erste ausfallen! Aber das GSR beeinflußt ja auch überhaupt nicht, ob der Vater sich mit dem Kind beschäftigt oder nicht, dazu muss er ja auch die Zeit haben wollen..was nützt dann das GSR?
Kann mich da jemand verstehen??? Ich sehe das nicht? Und das Kind hat doch nicht das Recht darauf, dass sein Vater mitunterschreibt!?!? Und das ist nach meinem Verständnis der Hauptteil eines GSR.
Das Kind hat doch das Recht Zeit mit seinem Vater zu verbringen!?!???
Ich wünsche Euch, dass ihr die Verantwortung gemeinsam tragen müßt! Sorry, das waren mal etwas andere Worte als sonst von mir! Es macht mich einfach sauer, wenn Kinder als Objekt bzw. Eigentum benutzt werden! Geht gar nicht!
Ich benutze das Kind nicht als Eigentum und auch nicht als Objekt! Und finde, dass es gar nicht geht, jemanden so etwas vorzuwerfen, wobei man nur einen kleinen Einblick bekommen hat!
Er übt im Rahmen seiner Möglichkeiten das Umgangsrecht aus, soweit aus Deinem Text ersichtlich ...
Du sprichst hier dem Vater das Recht ab, gemeinsam mit Dir Sorge tragen zu dürfen für Euer Kind ... er zeigt Interesse, nimmt auch weite Fahrtstrecken auf sich, fragt in letzter Zeit immer wieder z.B. kann das Kind auch einmal über Nacht bleiben ... Das ist mehr als mancher sorgeberechtigte Umgangsteil macht ! ... Und das nicht weil er dazu gezwungen wird, sondern weil er möchte ...
Der Vater unseres Kindes übt
nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten das Umgangsrecht aus (mag sich für einen Außenstehenden vielleicht so erlesen)... er hätte mehr Möglichkeiten!!!
Und das von Anfang an, was er nicht in Anspruch genommen hat!
Vielleicht sollte ich dazu noch erwähnen, dass es anfangs nicht möglich war, dass er unser Kind mit zu sich nimmt, da er Wechselschicht (Arbeit liegt in der Nähe meines Wohnortes) hatte und nebenbei noch zur Abendschule gegangen ist.
Daher halt die Regelung, dass er immer kommen kann, wenn unser Kind z.B. bei meiner Mutter war.
Er hat es nicht wahr genommen! Wird das hier überlesen?
Auch nach der Schule ließ es sich am besten gestalten, wenn er unser Kind bei uns besucht hat, da eine Mitnahme eine effektive Zeit von 1 bis 1,25 Stunden ergeben hätte.
Er hat diese Tage aber auch oft nicht wahr genommen.
Erst letzten Samstag sagt er mir, dass er unser Kind über Nacht mitnehmen möchte und das GSR haben möchte, weil er am Leben unseren Kindes teilnehmen möchte. Er möchte z.B. an der Einschulung dabei sein.
Auch wenn es mehr ist als manch anderer bei Alleinerziehenden macht... wir haben von anfang an zusammen beschlossen, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, damit mir mein Alltag leichter fällt.
Daher verstehe ich das jetzt nicht!!! Ich habe ihm noch nie sein Umgangsrecht verweigert, habe ihm gesagt, dass ich unser Kind bei dem Kindergarten anmelden möchte und er wußte auch, dass wir beim Babyschwimmen waren etc.
Klar jetzt kommt wieder, dann gibt es doch keinen Grund gegen ein GSR.
Für mich schon und nicht deswegen, weil ich ihm sein Kind vorenthalten möchte oder es als Druckmittel verwenden will. Ich möchte überhaupt nichts mehr von diesem Mann, ich habe absolut gar kein Interesse an irgendwas von ihm! Unser Kind soll seinen Vater sehen und soll ihn kennen. Natürlich möchte ich nicht, dass unser Kind hinterher zu mir sagt, warum kenne ich meinen Vater nicht.
Aber ist es notwendig, dass er dafür bei z.B. der Schulwahl mit unterschreibt???
nööö wie er den Umgang handhabt gefällt mir nicht, also kriegt er das Sorgerecht nicht
Kam von mir sicher etwas anders rüber wie ich das mit dem Umgang meinte...denn wenn's danach geht, könnte ich ihm ja auch den Umgang verweigern...
Anzumerken sei noch, dasdie Gesetztesänderung,über das Gem SR genau solche Anktionen unterbinden will, weil genau das vieleviele Jahre so gelaufen iss...Mamasagtnein und Papa konnte nix gegen tun und genau das solles nichtmehr geben,daher die vereinfachung des Gem SR.Immer mehr Gerichte oder eigentlich die meisten Schließen sich den BGH an der Gesagt hat, liegt keine Kindeswohlgefährdung vor is das Gem. SR aus zusprechen.
Hierzu möchte ich noch anmerken, dass ich nicht solche "Aktionen" mache - ich sage nein, er kann nichts machen... Ich nehme es hin und sage gar nichts!
Auch dass er sein Kind bei sich übernachten lassen möchte, nehme ich hin, dass ist sein Umgangsrecht.
Das heißt aber nicht, dass mir das gefallen muss... ich weiß, dass das wichtig für ihn und für das Kind ist.
Tja und hierbei stellt sich mir (ausnahmsweise mal) die Frage, ist es zum Kindwohl, wenn es aufeinmal beim Vater übernachten soll??? Und dass man sich da als Mutter unsicher ist, ist von einigen sicher nachzuvollziehen.
Das soll nicht heißen, dass ich ihm das verbiete!
Aber sicher kommt auch hierbei wieder der Kommentar, was spricht denn da gegen ein GSR?
Ich würde wieder mit den gleichen Gründen argumentieren!
Vielen Dank und viele Grüße,
tribue
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