Hallo Katharina99

Goede middag
Ich habe es nun mehrfach durchgelesen ... Ganz ehrlich ? Mir tun sich in diesem Fall verdammt viele Fragen auf ... vor allem da mir durchaus ein wenig die Handlungsweisen in D und NL bekannt sind ...
Welche Zielsetzung ist jetzt genau Dein Anliegen ? ... Die Umganggewährung oder aber wie es in den NL genannt wird, die elterliche Verantwortung ?
In welcher Konstellation liegen die Staatsangehörigkeiten vor ? Wer ist deutsch ? Wer ist niederländisch ?
Wer wohnt in welchem Land ? (Deine Eltern z.B.) ?
Für mich schauts aus der Ferne ein wenig so aus, als ob bei Euch nicht die" elterliche Verantwortung" gehändelt wird, sonder das in NL auch "gebräuchliche Gemeinschaftliche Verantwortung" (ein Elternteil, und ein Nichtelternteil) ... von daher wäre es interessant wenn die Fragen oben beantwortet würden

...
Wenn ich es richtig verstehe leben Vater und Kinder in D oder ?
Wenn die Kinder in D leben, der Gerichtprozess an dem Aufenthaltsort der Kinder gefällt werden wird, wird Dir ein "voorzieningenrechter" nicht helfen können ... .
Inwieweit Du Dir nun keinen Anwalt leisten kannst, ist von hier aus nicht beurteilbar, hast Du mal Auskünfte über das niederländische System der Prozesskostenhilfe in einem Büro für Prozesskostenhilfe (
bureau Rechtshulp) oder der Zentralstelle für Prozesskostenhilfe (
Raad voor Rechtsbijstand) erfragt, und zwar in der zuständigen Bezirksstelle ? . Dort Kannst Du ggfs. Einzelheiten über die bestehenden Regelungen und einen etwaigen Anspruch nachfragen, um in der Hinsicht Klarheit zu bekommen.
Desweiteren, da der Gerichtsstand in D ist, versuche Dich über den Raad voor Rechtsbijstand mal zu erkundingen, welche Stelle Du in D aufsuchen solltest, um in D Dir mögliche Hilfe zu erhalten ...
Wobei in D Für Klagen bezüglich des Sorgerechts kein Anwaltszwang herrscht, das kannst Du also auch alleine machen. Von dem gemeinsamen Sorgerecht soll nämlich nur noch dann abgewichen werden, wenn es dem Kindeswohl zuwider laufen würde oder die Eltern das Sorgerecht gemeinsam nicht ausüben KÖNNEN. Weil sie verstorben, verschollen oder so zerstritten sind, daß eine Verständigung GAR nicht mehr möglich ist. Wobei in Deinem Fall, es findet definitiv kein Umgang statt ... Kontakt zwischen Euch als Eltern ist nicht möglich . Kontakte zu Deinen Eltern wurden durch das Jugendamt geregelt ...
Was ich ehrlich nicht ganz verstehe ist, selbst wenn Du in den NL wohnst ... Du hast Dir im Grunde genommen noch weniger Rechte zugestehen lassen, als in NL gemeinhin üblich wären, selbst wenn bereits die alleinige elterliche Versorgung praktiziert würde ...
Aber die Situation ist so wie sie ist ... Nehmen wir sie einfach mal als gegeben ...
Einen fähigen Anwalt im deutschen Familienrecht ist ggfs. in Den Haag zu erfragen beim Raad voor Rechtsbijstand ... die postalische Adresse dvon kann ich Dir gerne per pn zukommen lassen ...
LG airam