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airam
26.05.2012
um 10:36 Uhr
Guten Morgen ins AE-land ... und mal ein Großpack Eis bereitstellt
 
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2%

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von mona84

leonies_mum

unregistriert

21

Sonntag, 8. Januar 2012, 13:58

@ leonies_mum...gibts es hier zu diesem Thema keinen Paragraphen :P ;) schau doch nochmal im BGB nach bitte :P ....


MAl davon abgesehn das das Thema meines erachtens im falschen Forum ist, da hier keine Rechtliche frage gestellt wurde, bringt es nichts dir irgendwelche Paragraphen um die Ohren zu hauen, da du sie anscheinend sowieso nicht verstehst. Im Übrigen ist nicht nur das BGB sondern auch das StGb, GG , die ZPO z.b 850d und SGB , im Familenrecht vertretten, aber das weist du bestimmt auch so ^^ :rick :D .heulw

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Beiträge: 262

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Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin / Arbeitssuchend!

22

Montag, 9. Januar 2012, 00:29

bitte mädels, nicht streiten :hajduk

ich glaube es geht hier weniger um das, was über einen expartner geschrieben wird, sondern mehr um das, wie ein verein den anderen öffentlich schlecht macht.

das hat dann mit der eigentlichen trennung des paares nichts mehr zu tun und ist unfair anderen mitgliedern, sponsoren oder ähnlichen vereinen gegenüber. in den einzelnen trennungsfällen betrifft es den engeren kreis der familie und evtl noch freunde und ist privatsache. aber ein verein sollte da schon neutral bleiben um sinnvolle arbeit zu leisten und um in der öffentlichkeit und von den mitgliedern ernstgenommen zu werden!

Erst wer aufhört sich um sich selbst zu drehen, ist in der Lage wahre Liebe zu schenken!


Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Der Beitrag von »Mila79« (Montag, 9. Januar 2012, 09:16) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 17:38).

airam

*AE.net -Wetterfee*

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24

Montag, 9. Januar 2012, 11:25

habt euch doch alle lieb ... isset denn ;) ...

Ich werd älter ... ihr bringt mich noch zum Herzinfarkt ! ... hm gibt´s dazu dann auch gesetze ;) ....


Nee im Ernst mal ... zurück zum Thema ...

Zitat

Rechte von Müttern und Vätern ... eine Ungleichbehandlung
...

und comforts Anwort darauf :

Zitat

Paragraphen zum Thema Rechte von Müttern und Vätern – eine Ungleichbehandlung

BGB 1626a – (verfassungswidrig) ein Gesetz das 1998 mit der Kindschaftsreform im BGB aufgenommen wurde und für dessen Abschaffung ich schon einige mal in Berlin demonstriert habe.

Grundgesetz Art 6,4
......
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Dieser Schutz und Fürsorge wird den Vätern in Grundgesetz verwehrt.....auch den alleinerziehenden Vätern.


hm gesetzlich belegt somit ... auch wenn die Fragestellung an sich vll. sogar eher von der Themenstarterin andersherum gemeint war, als es letzendlich dann im Gesetz zu finden ist ... Vielleicht sogar dazu anregte, um Gelegenheiten zu finden, mal richtig über das Ex-anteil der Beziehung was loszulassen, sich über irgend einen Verien aufzuregen ....

Eigentlich sollte somit dann auch dem letzen ersichtlich sein, warum sich die Männer in dem Fall eher verbrüdern und den Aufschfrei wagen , oder ;)

Ich denke und dabei bleibe ich auch : Am Ex kein Gutes Haar zu lassen kann jeder ... aber die Rechte des anderen genauso zu respektieren, wie seine eigenen das fällt doch verdammt vielen schwer ... und somit geht´s über die Kinder :rolleyes: ... Letzendlich wird doch immer wieder das Anrecht der Kinder sich irgendwann ein eigenes Bild machen zu können, beschnitten , ich denke da sind sich alle irgendwo einig ... Wenn man davon ausgeht, ist das von comfort zitierte Gesetz die Lachnummer schlechthin ... da sollte wirklich mal mehr als allmählich ein Umdenken in der Gesellschaft selber anfangen ... aber warum sollte man ? es ist doch einfacher anhand von einigen wenigen Beispielen, die sich gut verkaufen lassen ein Klischee aufrecht zu erhalten, welches es eigentlich gar nicht mehr gibt ... Verkehrte Welt manchmal ...

Ja Gesetze einmal verankert, ziehen weite Kreise, und je länger sie irgendwo stehen, umso mehr in Vergessenheit geraten sie ... Mütter wurden vor zig Jahren hoch gestellt, gesetzlich geschützt (war dies der Beginn oder das Ende der Emanzipation ? ) ... und wenn Jahrzehnte später viel "Schindluder" aufgrund dieser Gesetzeslage getrieben wurde, die Verständnisgrenze ausgereizt wurde, und die Männer sagen : Ja Moment aber wo bleiben wir denn ? ... Sich verbrüdern ... dann kommt der Aufschrei von weiblicher Seite: Ja sieht denn keiner das die Männer etwas verlangen, was nicht konform geht ? Warum verschwestern wir uns nicht .... Puh ...verbohrte Welt ...
Hm jeder solle sich doch einfach mal an die eigene Nase fassen :)

Zitat

Zu der Zeit brauchte eine Mutter evt. Schutz aber heute haben

beide Elternteile das Anrecht auf Schutz......

Hier sollte das GGS mal überarbeitet werden.....


provokativ gesagt: JA ! Schutz beider Elternteile ... ich ahnte es doch ... Eltern werden bald unter Schutz gestellt werden müssen von gesetzlicher Seite, damit eine eigentliche Selbstverständlichkeit wiederhergestellt wird ...


LG airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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Benutzer die sich bedankten:

Comfort (09.01.2012)

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

Danksagungen: 2020

25

Montag, 9. Januar 2012, 14:58

damit eine eigentliche Selbstverständlichkeit wiederhergestellt wird ...


Diese Selbstverständnis muss in diesem Thmea ja erst einmal erreicht werden....

die Selbstverständnis, dass getrennte Eltern den Kontakt zu beiden Elternteilen zulassen müssen.

bsmaster

Senior Mitglied

Beiträge: 18

Danksagungen: 60

Wohnort: Braunschweig

26

Montag, 9. Januar 2012, 15:28

Ich frage mich gerade, was überhaupt "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" bedeuten soll?
Ich habe Kinder - bin ich deshalb schützenswert?
Meine Mutter hat auch Kinder (u. a. mich). Muss sie geschützt werden?
Oder werden Großmütter nicht mehr geschützt?
Auch Kinder sollte man schützen, vielleicht auch vor den Eltern.
Wenn sowieso alle geschützt werden, bleibt noch jemand ungeschützt? :huh:
Die Armen können einem richtig leid tun :D

Der Beginn der Frauenemazipation liegt auf jeden Fall schon weiter zurück: Frauenbewegung

LG _Th

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