habt euch doch alle lieb ... isset denn

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Ich werd älter ... ihr bringt mich noch zum Herzinfarkt ! ... hm gibt´s dazu dann auch gesetze

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Nee im Ernst mal ... zurück zum Thema ...
Rechte von Müttern und Vätern ... eine Ungleichbehandlung
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und comforts Anwort darauf :
Paragraphen zum Thema Rechte von Müttern und Vätern – eine Ungleichbehandlung
BGB 1626a – (verfassungswidrig) ein Gesetz das 1998 mit der Kindschaftsreform im BGB aufgenommen wurde und für dessen Abschaffung ich schon einige mal in Berlin demonstriert habe.
Grundgesetz Art 6,4
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(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Dieser Schutz und Fürsorge wird den Vätern in Grundgesetz verwehrt.....auch den alleinerziehenden Vätern.
hm gesetzlich belegt somit ... auch wenn die Fragestellung an sich vll. sogar eher von der Themenstarterin andersherum gemeint war, als es letzendlich dann im Gesetz zu finden ist ... Vielleicht sogar dazu anregte, um Gelegenheiten zu finden, mal richtig über das Ex-anteil der Beziehung was loszulassen, sich über irgend einen Verien aufzuregen ....
Eigentlich sollte somit dann auch dem letzen ersichtlich sein, warum sich die Männer in dem Fall eher verbrüdern und den Aufschfrei wagen , oder
Ich denke und dabei bleibe ich auch : Am Ex kein Gutes Haar zu lassen kann jeder ... aber die Rechte des anderen genauso zu respektieren, wie seine eigenen das fällt doch verdammt vielen schwer ... und somit geht´s über die Kinder

... Letzendlich wird doch immer wieder das Anrecht der Kinder sich irgendwann ein eigenes Bild machen zu können, beschnitten , ich denke da sind sich alle irgendwo einig ... Wenn man davon ausgeht, ist das von comfort zitierte Gesetz die Lachnummer schlechthin ... da sollte wirklich mal mehr als allmählich ein Umdenken in der Gesellschaft selber anfangen ... aber warum sollte man ? es ist doch einfacher anhand von einigen wenigen Beispielen, die sich gut verkaufen lassen ein Klischee aufrecht zu erhalten, welches es eigentlich gar nicht mehr gibt ... Verkehrte Welt manchmal ...
Ja Gesetze einmal verankert, ziehen weite Kreise, und je länger sie irgendwo stehen, umso mehr in Vergessenheit geraten sie ... Mütter wurden vor zig Jahren hoch gestellt, gesetzlich geschützt (war dies der Beginn oder das Ende der E
manzipation ? ) ... und wenn Jahrzehnte später viel "Schindluder" aufgrund dieser Gesetzeslage getrieben wurde, die Verständnisgrenze ausgereizt wurde, und die Männer sagen : Ja Moment aber wo bleiben wir denn ? ... Sich verbrüdern ... dann kommt der Aufschrei von weiblicher Seite: Ja sieht denn keiner das die Männer etwas verlangen, was nicht konform geht ? Warum verschwestern wir uns nicht .... Puh ...verbohrte Welt ...
Hm jeder solle sich doch einfach mal an die eigene Nase fassen
Zu der Zeit brauchte eine Mutter evt. Schutz aber heute haben
beide Elternteile das Anrecht auf Schutz......
Hier sollte das GGS mal überarbeitet werden.....
provokativ gesagt: JA ! Schutz beider Elternteile ... ich ahnte es doch ... Eltern werden bald unter Schutz gestellt werden müssen von gesetzlicher Seite, damit eine eigentliche Selbstverständlichkeit wiederhergestellt wird ...
LG airam