Und ich denke schon, dass ich dem Vater sagen kann, dass unser Kind was "Gesundes" zu essen bekommen soll und da man ja wie du auch erwähnt hast zusammen arbeiten soll, kann er dem Kind doch auch was "Gesundes" zu essen geben oder? Ich habe diesbezüglich schon Vorschläge gemacht! Und ich denke, dass es mich schon stören kann, wenn er davon nicht mal Gebrauch macht!
Klar kann es Dich stören, ich denke da hat auch jeder der ähnliche Situationen kennt, vollstes Verständnis für ... allerdings ist es kein haltbares Argument welches zählen wird

... tröste Dich diese Erfahrung haben bereits mehrere machen müssen

... Klar kannst Du es ihm sagen, daß es Dich stört, genauso kann er aber sagen es stört ihn das Du es sagst und sich nicht dran halten.
Genau dieses Reibungspunkte treten in jeder Ehe, in jeder Beziehung, in jedem Miteinander auf. Das hat schließlich nichts mit Gefährdung zu tun

... Mal weit hergeholt jetzt: "ich sage ich sehe keinen Anlass, daß gemeinsame Sorgerecht, so wie es hier beschrieben wird, nicht zu unterstützen. Du sagst: Ich sehe jede Menge dafür das es nicht unterstützt wird. ... Bin ich deswegen jetzt gefährdent für Deine Meinung ? ... oder Du für meine ? ... Ich denke eher nicht, und gefährdent für andere auch nicht, es erfolgte nirgendwo eine Anstiftung zu etwas außergesetzlichem ... weder von Deiner Seite noch von meiner Seite" ... Hm und nun ?
Man siehe doch nur mal den Fall eines Umzuges, möchte eine Mutter mit ihrem Kind weiter als XY Km wegziehen, dann kann der Vater dies unterbinden... Der Vater allerdings kann umziehen ohne Einwilligung.
Auch das ist nur bedingt richtig, bei einem Umzug geht es nicht um Vater oder Mutter, sondern um Elternteile ... Das Betreuungselternteil (da wo das Kind lebt) kann selbstverständlich umziehen, wenn beide damit einverstanden sind, z.b.wenn belegbar ist, daß der Umzug z.B. zum Antritt einer neuen Stelle notwendig ist, genauso kann auch das Umgangselternteil wegziehen ... Allerdings ist eine gegenseitige Absprache immer ratsam

... Und das sogar unabhängig davon, ob ein alleiniges, oder ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt!
Der Vater unseres Kindes übt nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten das Umgangsrecht aus (mag sich für einen Außenstehenden vielleicht so erlesen)... er hätte mehr Möglichkeiten!!!
Und das von Anfang an, was er nicht in Anspruch genommen hat!
Vielleicht sollte ich dazu noch erwähnen, dass es anfangs nicht möglich war, dass er unser Kind mit zu sich nimmt, da er Wechselschicht (Arbeit liegt in der Nähe meines Wohnortes) hatte und nebenbei noch zur Abendschule gegangen ist.
Daher halt die Regelung, dass er immer kommen kann, wenn unser Kind z.B. bei meiner Mutter war.
Er hat es nicht wahr genommen! Wird das hier überlesen?
Auch nach der Schule ließ es sich am besten gestalten, wenn er unser Kind bei uns besucht hat, da eine Mitnahme eine effektive Zeit von 1 bis 1,25 Stunden ergeben hätte.
Er hat diese Tage aber auch oft nicht wahr genommen.
Du selber schreibst, die Situation hat sich auch für ihn selber geändert. Er hatte seine Schule noch nebenher laufen, klar hätte er mehr Zeit mit Eurem Kind verbringen können, aber ich kenne einige die neben Job auch noch Abendschule machen, die wissen oftmals kaum, wie sie alles unter einen Hut bringen sollen.
Nach seiner Schulzeit, hätte er oftmals die Gelegenheit gehabt, hat sie aber nicht genutzt, wer legte denn die Tage fest ? Du oder er ? ... Auch das sind Absprachen des Umgangs, es hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun

...
Ganz ehrlich jetzt ... klar ist das Umgangselternteil immer irgendwo in dem Vorteil, Termine nicht wahrnehmen zu können, und niemand kann ihm im Endeffekt dafür etwas anhängen. Ein Betreuungselternteil macht oftmals viele Spagate bis alles rund läuft, bis Termine so gelegt sind, daß auch die Betreuung des Kindes gewährleistet ist usw. Sollten deswegen Enttäuschungen auf der einen Seite herrschen, ist es für die andere oftmals nicht ersichtlich warum die andere Person enttäuscht ist .
Sucht das gemeinsame Gespräch, setzt Euch im vernünftigen Rahmen mit Eurer gemeinsamen Elterntätigkeit auseinander, ob getrennt oder nicht getrennt, ob mit gemeinsamen oder mit alleinigen Sorgerecht. ...
Bei Deiner Argumentation, sehe ich derzeit nicht das er das gemeinsame Sorgerecht nicht erhalten sollte, Du vermischt das Umgangsrecht mit dem Sorgerecht
Klärt das doch einfach mal miteinander. Frage ihn was er sich vom gemeinsamen Sorgerecht erhofft, welche Zielsetzung er hat usw. Manchmal bringen Gespräche miteinander neue Erkenntnisse.
Davon ab, er hat das Recht das gemeinsame Sorgerecht anzufragen, ggfs. sogar vor Gericht einzuklagen ... ob es nun sinnvoll für Dich selber scheint oder nicht
Du selber hast in Deiner Vorstellung geschrieben, daß ihr (also Kind und Du ) Euer Leben gemeinsam gut eingerichtet habt, das ist ja gut

. Aber auch das Kind wird größer, und Situationen und Gegebenheiten ändern sich ständig. Getroffene Absprachen dienen im Regelfall dazu die Situation die zu dem Zeitpunkt herrschte, zu regeln ... Der Prozess selber beinhaltet aber : Situation, Planen, Festlegen, nach einiger Zeit Ergebniskontrolle ... stimmt das alles noch mit der Ausgangssituation überein ? Wenn nein, dann evtl. Neuplanung und Neufestlegung .... Ein fortwährender Kreislauf ... Dem ist nicht nur das Kind unterworfen, sondern auch beide Eltern (soweit denn der Wille dazu da ist )
Genau an einem solchen Punkt der Ergebniskontrolle seit ihr gerade, also seht zu, daß ihrs im vernünftigen Rahmen fürs Kind hinbekommt , wenn ihr es nicht alleine hinbekommt, oder bekommen wollt, schade, dann holt Euch die notwendigen Hilfen dabei.
in diesem Sinne

airam
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