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airam
26.05.2012
um 10:36 Uhr
Guten Morgen ins AE-land ... und mal ein Großpack Eis bereitstellt
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Katana

Schüler

Beiträge: 42

Danksagungen: 67

Wohnort: Köln

1

Donnerstag, 5. Januar 2012, 20:32

Gerichtstermin Sorgerecht

Hallo, im Januar ist der Gerichtstermin, es geht um die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge... kann mir jemand sagen wie ich mir das vorzustellen habe?
Was genau wird besprochen? Mein Anwalt sagte das so eine Verhandlung nicht so lange dauert, ca. 1 Stunde. Da ich das Gefühl habe unsere (oder jede) Trennung und die Geschichte dazu wg. Sorgerecht hat große Umfänge, frage ich mich über welche Themen wird gesprochen über welche nicht. Ich meine wenn alle Themen das Kind betreffen. Klar das wohl wenig oder gar nicht darüber gesprochen wird wer Schuld ist an der Trennung usw. Aber wenn Themen das Kind betreffend sehr umfangreich sind und es sehr viele gibt auf welche konzentriert man sich? Ich habe auch schin gehört, dass der Richter meistens schon eine Richtung im Kopf hat (bezüglich der Entscheidung) und das er sich in den meisten Fällen ähnlich wie das JA entscheidet.
Ich bin nervös. ;-/
LG
Katana

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leonies_mum

unregistriert

2

Sonntag, 8. Januar 2012, 03:02

Moin,
also grundseltzlich sehe ich dein Klageantrag erst mal als rausgeworfenes Geld. Da du hier nichts geschrieben hast wieso du das beantragst, urteile ich aus den nicht-informationen , mal so, dass du dem KV einfach nur "ärgern willst, es keine Kindeswohlgefährdung gibt und der Richter deinen Antrag nicht stattgeben wird".
SR Entzug gibts nur bei Kindeswohlgefährdung und nicht bei " ich habe mich getrennt und er soll nichts mehr zu sagen haben" Auch wenn es zwischen euch Probleme geben wird ist dies kein grund für das Gericht das SR zu entziehen.
Irgendwie werd ich das gefühl nicht los das unter Umständen gedankenlos ein Klageantrag gestellt wurde und dann kommen so sätze wie " ich bin nervös" . Wenn dem so sein sollte, kann ich das nicht nachvollziehen und kann eine Klageabweisung nur begrüßen. Sollte es triftige Gründe geben die ein SR Entzug wirklich berechtigen, dann wäre es spätestens jetzt angebracht , damit raus zu rücken.
Im schlimmstenfall wird ein Gutachter beauftragt der das Kind begutachtet und feststellen muss ob ein SR Entzug dem Kindeswohl dient, tut es das nicht, gibts kein grund des SR Entzuges.
Vor Gericht selber wird der Kläger gefragt wieso welshalb warum, der beklagte wird zu den vorwürfen gefragt sofern es welche gibt. dann wird die Zukunft diskutiert usw. und wenn es ein halbwegs vernünftiger Richter ist und es keine triftigen Gründe gibt dem Kläger die kosten auf zu erlegen und Klage abzuweise, ich gehe jetzt mal davon aus das du Kläger bist.

da es 3:04 is,t sind mir die schreibfehler gerade egal ....

Es haben sich bereits 5 Gäste bedankt.

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

3

Sonntag, 8. Januar 2012, 03:25

Hallo Katana:)

Die Vorgehensweise der Gerichtsbarkeit selber, hat leonies_mum gut aufgeführt ... aufgrund der wenigen Infos die hier offen stehen ;)

Für dich selber noch einmal:
Hier im Forum stehen, die Gründe nicht explizit aufgeführt, die haben wir beide ausführlich im August ausgetauscht. Ich habe Dir, die explizit für solche Fälle zuständigen Stellen aufgeführt. Vorausgesetzt, Du hast diese aufgesucht, hoffe ich das diese Dir weiterhelfen konnten !
Das der Sorgerechtsprozeß so zügig vonstatten geht, zeigt auch ein wenig die Dringlichkeit in Deiner Situation . Wenn Du Hilfe von Seitens der Stellen erhalten hast die ich Dir aufzeigte, wird denke ich ausführlich und auch im Sinne des Kindes abgewogen werden ...
Nervösität ist bei solchen Sachen immer mit dabei, ich denke aber das Du genügend Unterstützung und Informationen zur Verfügung hast, um Deine Sache gut zu vertreten ... Zum Glück gibt es nicht viele Fälle in der Dir vorliegenden Konstellation ... Auch wenn negativ entschieden werden sollte, solltest Du bei den Stellen bleiben, die ich Dir aufzeigte, um ggfs. schnell handeln zu können :) Ich hoffe auf ein gutes Ende
Ich hoffe das im Sinne des Kindes entschieden wird !

@leonies_mum :)

Grundsätzlich ist die Beantwortung mit der richtigen Fragestellung die sich Dir auftun gesetzt,.
vorausgesetzt
die mir vorliegenden Infos sind korrekt, kann ich Dir glaubhaft versichern , daß in diesem Fall nicht leichtfertig oder gedankenlos ein Klageantrag gestellt wurde ...Näheres denke ich wäre auch nicht im Sinne des Kindes derzeit im öffentlichen Bereich zu beantworten! Die Begutachter und auch andere Stellen sollten meines Wissens nach bereits involviert sein ;) ... Das Ende selber bleibt wie so oft abzuwarten ;)


LG airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

Es haben sich bereits 6 Gäste bedankt.

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

4

Sonntag, 8. Januar 2012, 11:50

Beeindruckend...

... wie leonies_mum diesen Beitrag gepostet hat. Gerade heraus und ihre persönliche Meinung vertretend geschrieben.

Genauso beeindruckend die Antwort von airam. Ausgestattet mit den Hintergrundinfos zu Katanas Situation, hat sie mit viel Feingefühl und Geradlinigkeit etwas zur Aufklärung beitragen können und die Diskretion bewahrt. Ohne dabei jemanden anzugreifen!

Vor geraumer Zeit hatten wir einmal das Thema, in dem es um Mißverständnisse bzw. um das nicht verstanden werden in einem Posting geht! Dies zeigt deutlich wie professionell und verantwortungsvoll dieses Forum behandelt wird. Einfach klasse!

Das muss auch mal gesagt werden! :D
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

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Benutzer die sich bedankten:

Moni42 (08.01.2012), pimboli (08.01.2012)

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

Danksagungen: 2020

5

Sonntag, 8. Januar 2012, 13:06

Ich wünsche dir für den Termin viel Kraft und die nötige Ruhe, mit einem guten Anwalt an der Seite zu schaffen.

Viel Glück.

Ich schließe mich Feels Beitrag uneingeschränkt an. Ja, entspannend die beiden beiträge von leonies mum und Airam zu lesen.

Danke!

Es haben sich bereits 4 Gäste bedankt.

Katana

Schüler

Beiträge: 42

Danksagungen: 67

Wohnort: Köln

6

Donnerstag, 1. März 2012, 21:15

Hallo,
nervös war ich weil ich nach langer Zeit mit meinem Ex in einem Raum sitzen musste.
Das Gerichtsverfahren ist gelaufen und es war unglaublich, mein Antrag wurde abgewiesen.
In privaten Nachrichten gerne mehr Details.
LG
Katana

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

7

Donnerstag, 1. März 2012, 23:11

hi katana,

ohne die hintergründe zu kennen :S ist so ein verfahren recht einfach gestrickt: ein richter orientiert sich am kindeswohl - wie auch immer er das definiert :rolleyes: da wirds dann kompliziert :rolleyes:

was also nimmt er zur entscheidungsfindung? den bericht des jugendamtes - oder, falls vorhanden, den eines gutachtens, auch u.U. die berichte, falls vorhanden, von beratungsstellen.

wie sonst sollte er vorgehen?

in der regel ist es nichts persönliches ... keine ahnung, was bei euch eltern vorgefallen ist, dennoch: gemeinsames sorgerecht ist die regel, eine ausnahme von einem regelversagungsgrund ist eher die aussnahme.

tja, subjektiv recht haben zu glauben zu haben- und es tatsächlich es zu bekommen ... ist immer eine frage, auf die es umständehalber bestenfalls ankommt.

lg rick

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