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Betreuter Umgang
(201 Worte insgesamt im Text) (1415 Aufrufe) 
Beim betreuten Umgang wird das Umgangsrecht unter Aufsicht einer dritten Person wahrgenommen.
Hat der betreuende Elternteil Bedenken Ihnen den Umgang alleine zu ermöglichen, bietet sich der betreute Umgang an. Beim Betreuten Umgang handelt es sich nur um eine vorübergehende Regelung, die auf maximal 10 Treffen begrenzt ist.
Betreuter Umgang wird von verschiedenen Stellen organisiert, beispielsweise von den Bezirkssozialdiensten des Jugendamtes oder vom Kinderschutzbund. Dies ist regional sehr verschieden. Während des Besuches ist dann immer ein Mitarbeiter der betreffenden Stelle dabei. Es sind aber auch individuelle Lösungen möglich, so können Sie bei beiderseitigem Einverständnis eine Vertrauensperson bestimmen, die bei den Treffen dabei ist. Dies können auch beispielsweise die Großeltern sein. Gerade bei kleineren Kindern, die den anderen Elternteil lange Zeit nicht gesehen haben ist es Sinnvoll eine Person zu bestimmen, zu der auch das Kind einen Bezug hat.
In vielen Fällen ist der betreute Umgang die einzige Möglichkeit wieder einen normalen Umgang herbeizuführen. Der betreute Umgang wird normalerweise 14tägig für jeweils 1 bis 2 Stunden durchgeführt. In der Regel finden zwischen 8 und 10 Termine statt. Einige Stellen, wie der Kinderschutzbund bieten anschließend ein Gespräch mit beiden Elternteilen an, in dem versucht wird das künftige Umgangsrecht zu organisieren.
Weitere Infos unter häufige Fragen: Umgangsrecht |
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