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Urlaub zusammen mit anderen Alleinerziehenden, z.B.: Sommer 2008
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Infos zum Thema Alleinerziehend
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Änderung des Namens nach der Scheidung
(34 Worte insgesamt im Text) (1720 Aufrufe) 
Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie beim zuständigen Standesamt ein Namensänderungsverfahren beantragen, sofern Sie bei der Heirat den Namen Ihres Partners angenommen haben. Sie benötigen für diese kostenpflichtige Verfahren lediglich das rechtskräftige Scheidungsurteil. |
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