 |
 |
 |
|
Urlaub zusammen mit anderen Alleinerziehenden, z.B.: Sommer 2008
|
Infos zum Thema Alleinerziehend
|
Neue Kontaktanzeigen
  Neuregistrierungen Monika79 (w, 28 J.) sternschnuppe79 (w, 29 J.) Flyer83 (m, 24 J.) panam (m, 43 J.) world69 (m, 38 J.) sternchen2776 (w, 32 J.) feemarie (w, 24 J.) Schmusebaer (m, 40 J.) karo123 (w, 42 J.) donmikaele (m, 40 J.)
Unsere Kontaktanzeigen
Alleinerziehenden- gruppen
|
Es sind 55 Besucher und 0 Mitglieder online..
Anmeldung
|
|
 |
Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen
(46 Worte insgesamt im Text) (3433 Aufrufe) 
Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten
können nach Ablauf des Trennungsjahrs bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Betreuungsunterhalt an nicht verheiratete Partner/innen kann als außergewöhnliche Belastung bis zu 7.188 Euro abgesetzt werden. Unterhaltszahlungen an Kinder werden mit der Teilung des Kindergelds steuermindernd berücksichtigt.
|
[ zurück zu Kinder und Steuern | Sektions-Index ] |
|
|
|  |