Alleinerziehend.net e.V.          Presseportal       25.07.2008, 21:17 Uhr  
Alleinerziehend

Alleinerziehend? Die Community für alleinerziehende Mütter und Väter

Urlaubsangebote 2008
Urlaub zusammen mit anderen Alleinerziehenden, z.B.: Sommer 2008

Urlaub am Gederner See im Sommer 2008



Infos zum Thema
Alleinerziehend
Home

Themenübersicht
Aktuelle News
Artikel Archiv
Downloads
Links
Blog

Top 10 Liste
Pressespiegel

Seite bookmarken


Seite durchsuchen

Seite als Startseite
Seite bookmarken


Neue Kontaktanzeigen
Spacy4Flix

Neuregistrierungen
2Cats (w, 42 J.)
Schnuggel (w, 35 J.)
bodoS (m, 38 J.)
icke001 (m, 55 J.)
DerReisende (m, 39 J.)
umarmung (w, 41 J.)
ute44 (w, 44 J.)
riff50 (m, 50 J.)
wupperbaby01 (w, 23 J.)
mauricesohn (m, 39 J.)

Unsere Kontaktanzeigen
 
Interaktiv
Diskussionsforen
Unsere Kontaktanzeigen
Weiterempfehlen
Chat

User Fotoalben



Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Newsletter

Rund ums Kind
Freizeittips
Basteltips
Backen und Basteln

Finanzielle Hilfen
Übersicht

ALG II / Hartz IV
Wohngeld
Hartz IV / ALG II
Alg II Online Rechner

Recht und Gesetz
Unterhalt / Kindergeld
Unterhaltsvorschuß
Sorge- / Umgangsrecht
Familienrecht (BGB)
Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe

Alleinerziehenden-
gruppen
Einträge ansehen
Gruppe eintragen

Homepagecenter
Eigene Hompage erstellen / editieren / verändern

Service
SMS versenden
Biorhythmus
Virtuelle Postkarten

Wer ist online
Es sind 37 Besucher und 2 Mitglieder online..

Anmeldung


Besucher
Heute:   12500
Gestern:   13060
Zugriffsstatistik

Kontakt
Impressum

Ehegattenunterhalt: Abzug als Sonderausgaben

(180 Worte insgesamt im Text)
(1969 Aufrufe)   druckerfreundliche Ansicht

Die Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen, auch sogenanntes begrenztes Realsplitting genannt, sieht vor, dass Unterhaltspflichtige ihre Zahlungen an die getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten mit deren Zustimmung bis zu einer Höhe von 13.805 Euro als Sonderausgaben abziehen können. Die Zustimmung der Ex-Partner/in ist deshalb erforderlich, weil Sie die erhaltenen Unterhaltszahlungen als Einkünfte versteuern müssen. Abzugsfähig sind sowohl laufende Unterhaltszahlungen als auch Einmalzahlungen zur Erfüllung eines Sonderbedarfs.
Die Nachteile, die bei dem/der Leistungsempfänger/in durch die Steuerpflicht entstehen, müssen von den Unterhaltspflichtigen ausgeglichen werden.
Auch sonstige entstehende Nachteile sind von den Unterhaltsverpflichteten auszugleichen: Nachteile können sich ergeben, wenn z. B. für die Bewilligung von Wohngeld der Steuerbescheid als Grundlage dient. Möglich wäre auch der Wegfall von Ansprüchen auf die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmer-Sparzulage, auf Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz oder auf beitragsfreie Familienversicherung. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie sich vor der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting genau überlegen, welche Nachteile Ihnen entstehen. Wenn möglich, sprechen Sie mit Ihrer/m geschiedenen Partner/in offen darüber. Erklärt sich der/die Unterhaltsverpflichtete bereit, alle Nachteile auszugleichen, steht einem Realsplitting nichts entgegen. Bei fehlender Zustimmung des getrennten Ehegatten zum Realsplitting bleibt alternativ die Absetzungsmöglichkeit der Unterhaltszahlungen bei den außergewöhnlichen Belastungen.
  

[ zurück zu Kinder und Steuern | Sektions-Index ]
Anzeige                   Bei Alleinerziehend.net werben
Access denied for user: 'dbo226347329@%' to database 'usr_web1_1'

Unsere Nachrichten und Foren auf Ihrer Website. So einfach gehts (RSS News RSS Forum)

In Zusammenarbeit mit: www.allein-erziehend.at - www.allein-erziehend.ch -www.singlemama.de - www.lilienkelch.de -www.mondregen.de - www.alleinerziehend.net
www.alleinerziehendtreff.de - www.pressemeldung24.de - Webkatalog

Umsetzung: Grafik Team - interaktive Ideen - ::Eingetragen bei SuchSache.de:: - Webkatalog Familie

Teile der Website: www.bindmann.de - www.alleinerziehend-freizeit.de