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Sperrzeit
(245 Worte insgesamt im Text) (986 Aufrufe) 
Seit dem 1.1.2003 muss im Streitfall der/die Arbeitslose (bisher die Agentur für Arbeit) beweisen, dass er/sie die Arbeitslosigkeit bzw. das Weiterbestehen der Arbeitslosigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Ansonsten erhalten sie währen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld und keine Arbeitslosenhilfe. Arbeitslose, die bei einem Arbeitsangebot nicht unverzüglich einen Vorstellungstermin vereinbaren, die einen vereinbarten Termin versäumen oder durch ihr Verhalten eine Arbeitsaufnahme verhindern, erhalten ebenfalls eine Sperrzeit. Die Sperrzeitenregelungen wegen Arbeitsablehnung oder Ablehnung/Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme sind ebenfalls verschärft worden.
Die Sperrzeiten betragen 3, 6 oder 12 Wochen. Werden mehrere Sperrzeiten
von insgesamt 21 Wochen verhängt, erlischt der gesamte Anspruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.
Nach Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes zum 1.1.2002 sind die Berater/
innen der Agentur für Arbeit verpflichtet, zusammen mit dem/der Arbeitssuchenden ein umfassendes Bewerbungsprofil zu entwickeln, eine individuelle Vermittlungsstrategie abzustimmen und in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung festzuhalten. Des weiteren kann die Agentur für Arbeit stärker als bisher Dritte (z. B. Zeitarbeitsfirmen oder Träger von Weiterbildungsmaßnahmen) mit der Vermittlung und Qualifizierung vor allem von Arbeitslosen beauftragen.
Es soll außerdem stärker als bisher präventiv arbeiten, so dass es sich für Sie
lohnen kann, die Agentur für Arbeit aufzusuchen, sobald Sie wissen, dass Sie
von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Wenn Sie im Einvernehmen mit der Agentur für Arbeit zu dem Ergebnis kommen, dass eine Weiterbildung Ihre Berufschancen erhöht, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, der festlegt, mit welchem Ziel und wie lange die Weiterbildung durchgeführt werden soll. Diesen Gutschein müssen Sie bei einem anerkannten Bildungsträger einlösen. Erhalten Sie während dieser Maßnahme Unterhaltsgeld, so reduziert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um die Hälfte.
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