Änderung des Namens nach der Scheidung Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie beim zuständigen Standesamt ein Namensänderungsverfahren beantragen, sofern Sie bei der Heirat den Namen Ihres Partners angenommen haben. Sie benötigen für diese kostenpflichtige Verfahren lediglich das rechtskräftige Scheidungsurteil.
|
|