Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

Ein Freibetrag von 2.160 Euro (getrennt lebende Eltern je 1.080 Euro) pro Jahr wird für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung von Kindern gewährt. Alleinerziehende können nach den Grundsätzen der Halbteilung den dem anderen Elternteil zustehenden Freibetrag für minderjährige Kinder durch einfachen Antrag auf sich übertragen lassen, wenn das Kind allein bei ihnen gemeldet ist.
Da es sich um einen steuerlichen Freibetrag handelt, erhalten nur diejenigen eine Steuervergütung, deren Einkommen entsprechend hoch ist. Bei Alleinerziehenden in der Steuerklasse 2 beginnt die deutliche Wirkung der Steuerentlastung mit einem zu versteuernden Einkommen von ca. 23.000 Euro.



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