Beschäftigungssuche Arbeitslosigkeit liegt bei Ihnen nur noch dann vor, wenn Sie aktiv Arbeit suchen. Es wird verlangt, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen, um Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und dass Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Nachweisen müssen Sie Ihre Eigenbemühungen, wenn das Arbeitsamt Sie rechtzeitig, das heißt vorher, auf Ihre Nachweispflicht hingewiesen hat.
|
|