Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Dauer Ihrer Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der Rahmenfrist (drei Jahre) und Ihrem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs. Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 12 Monaten beträgt Ihr Grundanspruch auf Arbeitslosengeld sechs Monate, nach 24 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit beträgt Ihre Anspruchsdauer 12 Monate.



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