Vaterschaftstest

Testablauf - Genauigkeiten des Tests

Vaterschaftstests bzw. -gutachten dienen dazu, festzustellen, ob ein bestimmter Mann der Vater eines bestimmten Kindes ist. Derartige Nachweismöglichkeiten werden in zunehmender Weise in Anspruch genommen, da bei der heutigen liberalen Sexualmoral immer mehr Väter Zweifel an ihrer Vaterschaft bekommen. Es gibt Schätzungen, dass 5 - 10 % aller Kinder nicht von dem vermeintlichen Vater stammen. Erstaunlicherweise sind dabei ca. 40 % der Kunden Frauen.

Zum Nachweis einer Vaterschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten: Den Vaterschaftstest und das Vaterschaftsgutachten. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Verfahren ist vor allem ein formal-juristischer. Wissenschaftlich unterscheiden sich die beiden Nachweisarten auf eine Vaterschaft nur geringfügig.

Um eine Vaterschaft vor Gericht anerkennen bzw. aberkennen zu lassen, muss ein Vaterschaftsgutachten vorgelegt werden. Denn hier muss durch eine autorisierte Person die Identität der betroffenen Personen mittels Ausweis und Fingerabdrücken, bei Kindern mittels Geburtsurkunde und Finger- oder Fußabdruck, festgestellt werden. Einige Gerichte bestehen zusätzlich zu der DNA-Analyse auf einer Blutgruppenanalyse. Diese wird erst ab einem Mindestalter von 9 Monaten durchgeführt, da die Blutgruppensysteme vorher nicht sicher bestimmt werden können. Diese Blutgruppentests sind keine Gentests, sondern Tests auf bestimmte Proteine.

Bei einem Vaterschaftstest ist eine eindeutige Identität der betroffenen Personen nicht nötig. Er ist somit nicht vor Gericht anerkannt, bietet aber die Möglichkeit, sich ohne langwierige Gerichtsverfahren Klarheit über eine Vaterschaft zu verschaffen. Bei einem Test wird nur eine DNA-Analyse, jedoch keine zusätzliche Blutgruppenanalyse, durchgeführt.
Bei beiden Nachweismethoden werden bestimmte Teile der DNA, die keine proteincodierenden genetischen Informationen enthalten, auf den erforderlichen Grad der Übereinstimmung getestet. Dies geschieht mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). In der Regel werden an den genannten DNA-Teilen 12 bis 16 Genorte (loci) auf Übereinstimmungen untersucht. Eine DNA-Analyse wird in der Regel anhand von Blut, Schleimhautabstrichen oder Haarwurzeln erstellt. Die am häufigsten verwendete Methode ist jedoch die mit Schleimhautabstrichen. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Es können daher auch Neugeborene getestet werden.

Testablauf

Der Test erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Mundschleimhautabstrichen von Vater, Kind und möglichst auch von der Mutter.
Sollten nur Proben von Vater und Kind vorliegen (Defizienzfall) ist der Test mit einem größeren Aufwand bei möglicherweise geringerer Genauigkeit machbar.
Die Mundschleimhautabstriche werden in der Regel mittels Wattestäbchen gewonnen. Der Test erfolgt entsprechend den Erkenntnissen der Molekularbiologie nach der PCR-Methode (=Polymerase-Ketten-Reaktion).

Genauigkeiten des Tests

Zur Durchführung des Tests werden im Normalfall drei Proben (Vater, Kind und Mutter) benötigt. Damit ist eine nahezu sichere Feststellung der Vaterschaft (>99,9%) oder aber ein sicherer Ausschluss der Vaterschaft (100%) möglich. Wenn nur Proben von einem Elternteil (z.B. Vater und Kind) vorliegen, ergibt sich in der Regel ebenfalls ein genügend hoher Aussagewert . Dieser Fall wird als Defizienzfall bezeichnet.

Die Vaterschaft gilt als praktisch erwiesen, wenn die Wahrscheinlichkeit den erwähnten Wert von 99,9% erreicht bzw. überschreitet. Die genauen Werte werden im Testergebnis differenziert kommentiert. Dabei ist, wie erwähnt, ein Ausschluss einer Vaterschaft eine Tatsache, die 100%-ig ist und daher keiner Statistik unterliegt.



Der Beitrag kommt von Alleinerziehend.net - Treffpunkt für Alleinerziehende
http://www.alleinerziehend.net/